Das Recht wird aus dem politischen Handeln zunehmend durch Ideologie verdrängt. Das gilt für die Innen-, als auch für die Außenpolitik. Verfassung und Gesetze werden immer mehr zur Nebensache. Dies beschreibt den Weg in die Willkürherrschaft, in die Diktatur.
Die Bundesregierung hat bereits aktiv in den Konflikt um den Besitz der Insel Grönland eingegriffen. Am vergangenen Wochenende wurde ein „Erkundungskommando“ der Bundeswehr unter Führung eines Admirals dorthin entsendet, um einen möglichen Einsatz der deutschen Streitkräfte vorzubereiten. Wie die Bild-Zeitung berichtete, reisten die Soldaten recht schnell wieder ab, angeblich wegen schlechten Wetters. Das Blatt konstatiert allerdings, dass die Bundeswehr ohnehin keine großen Optionen für eine grönländische Operation hätte, da insbesondere die Schiffe der Marine nicht für polare Verhältnisse geeignet seien.
Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Gauweiler, bekannt geworden u.a. durch seine Verfassungsklagen gegen das EU-Bailout von Mitgliedsstaaten, hat nun in einer Kolumne für die „Welt“ bereits die Entsendung der deutschen Erkundungskräfte als verfassungswidrig kritisiert.
„Die Entsendung deutscher Soldaten erfolgte ausdrücklich außerhalb der Nato-Strukturen“, so Gauweiler in seinem Beitrag. Damit entfalle die einzige verfassungsrechtlich anerkannte Brücke für bewaffnete Auslandseinsätze jenseits der Landesverteidigung. Artikel 87a des Grundgesetzes, der den Einsatz der Bundeswehr auf die Landesverteidigung beschränke, scheide als Rechtsgrundlage völlig aus.
„Grönland ist weder deutsches Hoheitsgebiet noch liegt ein Verteidigungsfall vor. Die Norm ist keine Blankoermächtigung für rechtlich ungeerdete Militärpräsenz“ so der CSU-Politiker. Auch Artikel 24 Abs. 2 GG, der Auslandseinsätze der Bundeswehr ausschließlich im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit erlaubt, scheide als juristische Rechtfertigung aus. „Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Begriff strikt institutionell verstanden: Die Nato und die UN sind das feste Korsett solcher Einsätze – selbst eine lose Koordination oder europäische Improvisation oder eine `Koalitionen der Willigen` kann die Bundeswehr-Mission nicht rechtfertigen“, meint Gauweiler.
Ausdrücklich erfolge der Einsatz außerhalb der Bündnisstrukturen der NATO. Damit entfalle die einzige verfassungsrechtlich anerkannte Brücke für bewaffnete Auslandseinsätze jenseits der Landesverteidigung, so Gauweiler weiter. Auch fehle eine Mandatierung seitens der UN nach Kapitel VII der UN-Charta. Weder Friedenssicherung noch Zwangsmaßnahmen seien mandatiert. Der Einsatz sei völkerrechtlich nicht eingebettet, sondern isoliert.
Gauweiler sieht auch in der EU-Beistandsklausel keine Rechtfertigung für den Einsatz der Bundeswehr in Grönland. Die Insel sei nur „assoziiertes Mitglied“ der EU. Eine klare rechtliche Grundlage fehle also auch hier.
Als problematisch sieht Gauweiler auch die Tatsache, dass die Bundeswehr in Grönland gegen den wichtigsten Bündnispartner Deutschlands, die USA, positioniert werde. Die Meinung der Bundesregierung, es gehe ja gar nicht gegen die USA, sondern gegen Russland und China, sieht der CSU-Mann als plumpe Ausrede. Deutschland entsende Soldaten in ein potenzielles Konfliktfeld auf die amerikanische Seite des Atlantischen Ozeans gegen das erklärte Interesse der eigenen Schutz- und Garantiemacht USA. „Das ist nicht Neutralität, sondern objektiv bündniswidriges Verhalten. Die Bundeswehr wird zum politischen Marker gegen den sicherheitspolitischen Garanten Europas instrumentalisiert – ein Szenario, das die Väter des Grundgesetzes gerade ausschließen wollten“, so der Bayer.
Der Einsatz diene also weder der Verteidigung noch der kollektiven Sicherheit, sondern wolle militärische Präsenz ohne tragfähige verfassungs- und völkerrechtliche Grundlage demonstrieren. Auch ein Beschluss des Bundestages hätte nach Meinung Gauweilers diesen Mangel nicht heilen können.
Als Fazit sieht Gauweiler bereits die Entsendung von Erkundungskräften als verfassungswidrig an. Der Einsatz finde in einem Raum statt, in dem keine Bedrohung Deutschlands, wohl aber eine konkrete militärische Drohung der USA gegen die bestehende staatliche Ordnung Grönlands ausgesprochen wurde. „Wer in einer solchen Lage Truppen entsendet, verlässt die Rolle des Bündnispartners und begibt sich in die Nähe einer machtpolitischen Intervention ohne Mandat“ so Gauweiler in seinem Beitrag abschließend.
Die gefährliche Lage, in der ein offensichtlich nicht mehr klar urteilender Bundeskanzler samt seinem Verteidigungsminister Deutschland mit seinem Grönland-Einsatz bringt, liegt auf der Hand. Allerdings ist es sehr fraglich, ob die Bundeswehr überhaupt personell und materiell in der Lage wäre, eine solche Aufgabe zu erfüllen. Die „Bild“ hat das zutreffend thematisiert.

