Menschenverachtendes EU-Sanktionsregime

Eine Reihe von Staatsbürgern aus EU-Ländern wurden seitens der Europäischen Kommission mit Sanktionen belegt, weil sie angeblich „russische Propaganda“ verbreiten. Der bekannteste Fall ist der des Schweizer Obersten a.D. Jacques Baud, der in der Vergangenheit zahlreiche Analysen zum Ukraine-Konflikt veröffentlich hatte.  

Die mit Sanktionen belegten Personen werden vom wirtschaftlichen und sozialen Leben praktisch ausgeschlossen. Dazu gehört, dass ihre Bankkonten und Kreditkarten gesperrt werden. Sie dürfen von ihren Arbeitgebern nicht bezahlt werden, selbst wenn sie arbeiten. 

Der Rechtsweg in ihren Herkunftsländern ist ihnen verwehrt. Sie können lediglich bei der EU-Kommission Beschwerde einlegen und vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Da den Betroffenen aber die finanziellen Mittel gesperrt sind, ist das faktisch unmöglich. 

Die rechtlichen Grundlagen für diese Art Sanktionierung sind dünn. Unklar ist, was „russische Propaganda“ überhaupt bedeuten soll. In der Regel handelt es sich dabei um zulässige Meinungsäußerungen, wie im Falle von Jaques Baud. 

Die Sanktionierung erfolgt ohne Gerichtsurteil, ohne Anhörung der Betroffenen, ohne Verteidigungsmöglichkeit. Jeder Schwerverbrecher hat in der EU mehr Rechte als der unbescholtene Bürger, der sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit ausübt und dabei den Mächtigen in die Quere kommt. Eine Verhöhnung der Rechtsstaatlichkeit.  

Dr. Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Spitzenbeamter im Bundesinnenministerium und Ex-Chef des Verfassungsschutzes, beurteilt dieses Vorgehen der EU als menschenrechtswidrig und willkürlich. Es verstößt seiner Meinung nach klar gegen das deutsche Grundgesetz. Als Skandal empfindet Maaßen, dass den von den Sanktionen betroffenen Deutschen der gesamte Rechtsweg in ihrem Land abgeschnitten wird. Dabei werden ihnen keinerlei Straftaten vorgeworfen. Die Bundesregierung scheint das allerdings nicht zu kümmern.

Sehen Sie hier ein Gespräch mit Maaßen zu diesem Thema:

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