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Dass die AfD auf gesetzmäßigem Wege verboten wird, ist unwahrscheinlich. Nicht, weil es am Willen der Kartellpolitik fehlen oder das von der Kartellpolitik besetzte Bundesverfassungsgericht es verhindern würde, sondern weil es in der deutschen Bevölkerung, vor allem in Mitteldeutschland, aber auch im Ausland, zu verheerenden Reaktionen führen würde.
Insbesondere in Übersee schaut man schon seit geraumer Zeit mit erheblichen Missvergnügen auf die Verfolgung der demokratischen Opposition in Deutschland und die zunehmende Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit. Tenor: „Hat man dort aus der Geschichte doch nichts gelernt?“
So greift die Kartellpolitik zu einem anderen rechts- und verfassungswidrigen Mittel, dem „Parteiverbotssurrogat“ (Surrogat=Ersatz), wie es der Verwaltungsjurist Josef Schüßlburner bezeichnet. Dieses Parteiverbotssurrogat umfasst eine ganze Palette von Maßnahmen, welche die Kartellpolitik unter Missbrauch ihrer Macht in Regierung und Parlamenten durchzusetzten trachtet. Dazu gehören insbesondere:
Verfolgung durch den Inlandsgeheimdienst
Das schärfste Schwert ist die Verfolgung der größten Oppositionspartei und anderen regierungskritischen Organisationen durch den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“. Dieser wurde unter der Herrschaft Angela Merkels und ihres Parteisoldaten Haldenwang in ein Kampfinstrument gegen Regierungskritiker umgewandelt. Mit absurder Sprachakrobatik und böswilligen Unterstellungen werden die AfD und andere regierungskritische Organisationen oder Personen als Staatsfeinde diffamiert und an den öffentlichen Prager gestellt. Auf diese Weise sollen die Chancen der größten Oppositionspartei bei Wahlen verringert und die Existenzgrundlage anderer regierungskritischer Organisationen zerstört werden. Gleichzeitig sorgen eingeschleuste Agenten für eine Spaltung und Zersetzung der Opposition im Inneren. Alles ganz in Manier der DDR-Stasi.
Gewaltenthemmung
Kartellpolitik und die ihr hörigen Medien sorgen durch beständige Dämonisierung und teilweise auch Entmenschlichung der Opposition für die sukzessive Enthemmung von Gewalt gegen ihre Vertreter. Die zunehmende Zahl der Anschläge gegen AfD-Politiker und andere Dissidenten ist das Ergebnis. In der Öffentlichkeit wird dabei das abstruse Narrativ verbreitet, es gelte, ein „neues 1933“ zu verhindern, und dazu seien auch Mittel jenseits der Gesetze legitim. Zentrales Instrument dieser Gewalt ist die auf vielfältige Weise von Staat und Kartellpolitik unterstützte linksterroristische „Antifa“. Dass Mordaufrufe und Gewaltphantasien gegen Oppositionspolitiker meist ohne strafrechtliche Folgen bleiben, zeigt, dass die politisch weisungsgebundene Justiz in die Maßnahmen eingebunden ist.
Zensur, Verbot und Einschüchterung
Zu Zensur und Verbot regierungskritischer Medien ist an anderer Stelle bereits viel gesagt worden. Die entsprechende Agenda zur Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit hat jüngst der Schleswig-Holsteinische Ministerpräsident als Beauftragter der Kartellpolitik im Staatsfernsehen verkündet. Auch über die mit Hilfe steuerfinanzierter NGO´s betriebene Zensur alternativer Medien haben wir ausführlich berichtet. Dabei spielt die zunehmende Kriminalisierung von zulässigen Meinungsäußerungen seitens der Kartellpolitik eine wesentliche Rolle. Einschüchterungsmaßnahmen wie unverhältnismäßig hartes Vorgehen der politisch weisungsgebundenen Justiz gegen Andersdenkende in Form u.a. von Hausdurchsuchungen flankieren dieses Vorgehen.
Behinderung der parlamentarischen Arbeit
Zur systematischen Behinderung der Parlamentsarbeit der demokratischen Opposition durch die Kartellpolitik zählen willkürliche Gesetzes- und/oder Geschäftsordnungsänderungen. Dabei handelt es sich um die Verwehrung zustehender Ämter als Parlamentspräsidenten und Ausschussvorsitzende, der Ausschluss von Ausschüssen (wie Kontrollgremien der Geheimdienste) überhaupt und die Einschränkung von Redebeiträgen von Oppositionspolitikern durch willkürliche und strafbewehrte Ordnungsrufe, Wortentzug und Sitzungsausschlüsse. Neuerdings tritt dazu der Entzug von Zutrittsberechtigungen von Mitarbeitern der AfD zu ihren Arbeitspätzen unter dem konstruierten Vorwand einer „Gefährdung“ sowie jüngst die Androhung von Gehaltsstreichung bei Mitarbeitern.
Wahlmanipulation
Ob die Kartellpolitik Wahlmanipulationen betreibt, ist noch nicht nachgewiesen worden, der Verdacht aber besteht. Aktenkundig sind bisher jedenfalls zahlreiche Betruge und Fälschungen von Wahlzetteln, meistens zulasten der AfD, bei Kommunal- und Parlamentswahlen. Dazu zählt aber auch die Weigerung der Kartellparteien im Bundestag, die Neuauszählung der Stimmen für das „Bündnis Sara Wagenknecht“ bei der letzten Bundestagswahl vornehmen zu lassen, obwohl laut Aussage zahlreicher Experten eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Partei nachträglich in das Parlament einziehen könnte, was zum Verlust zahlreicher Mandate der Kartellparteien führen würde, einschließlich der amtierenden Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU).
Die Verfolgung wird zunehmen
Die Palette der Maßnahmen des Parteiverbotssurrogates ließe sich sicher noch fortführen. Jedenfalls stellen sie eine verfassungswidrige Behinderung der Arbeit der demokratischen Opposition in Deutschland dar. Teilweise sind sie mutmaßlich auch kriminell (siehe „Gewaltenthemmung“). Es ist zu erwarten, dass dieses rechtswidrige Vorgehen gegen die demokratische Opposition bis zu den anstehenden Landtagswahlen noch erheblich verschärft werden wird.
Wachsamkeit und Protest ist angesagt
Die deutsche Öffentlichkeit ist aufgerufen, dieses demokratie- und rechtsstaatswidrige Vorgehen der Kartellpolitik genau zu beobachten und laut zu protestieren, auch auf der Straße.
KMR

