Nach dem Prozess gegen die so genannten „Reichsbürger“ um den Prinzen Reuß hat am Freitag in Dresden das zweite Mammut-Verfahren im Falle der angeblich rechtsterroristischen „Sächsischen Separatisten“ begonnen. Wie im ersteren Fall, wird den Angeklagten vorgeworfen, einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland geplant zu haben.
Im Prinz-Reuß-Prozess sitzen die Beschuldigten seit bald vier Jahren in Untersuchungshaft, ohne dass die Bundesanwaltschaft ihnen bisher konkrete Straftaten nachzuweisen im Stande war, was selbst von zahlreichen Mainstream-Medien kritisiert wurde. Auch die Angeklagten der „Sächsischen Separatisten“ hatten bis zu ihrer Verhaftung keine Straftaten begangen.
Die Anwälte der angeblichen „Separatisten“ fahren jetzt schwere Geschütze auf: Sie vermuten nicht nur einen neuen politischen Schauprozess, bei dem das Urteil im vornherein feststeht und einer vorbereiteten Choreographie folgt, sondern behaupten sogar das Vorhandensein eines „Feindstrafrechtes“ in Deutschland, das neben dem „normalen“ Strafrecht existiert, andere Regeln habe, in dem Bürgerrechte für Angeklagte aus dem rechten und patriotischen Spektrum nur noch dem Namen nach Gültigkeit haben und die Verurteilung nicht wegen der vorgeworfenen Taten, sondern wegen der Gesinnung erfolgt.
Auffällig, so die Verteidiger sei auch – wie im Reuß-Prozess – die mutmaßliche Involvierung von Geheimdiensten und die Absicht, die mutmaßlichen Taten in Verbindung zur AfD zu setzen.
Machen Sie sich ein eigenes Bild und schauen hier die Pressekonferenz der Verteidiger an, die die diese nach dem Prozessauftakt gegeben haben.

