Ehrensache – zur Kulturgeschichte des Duells

„Die Ehre, einmal erkrankt und dann nicht rasch geheilt, steht niemals wieder von den Toten auf“. Friedrich Hebbel

Ehrensache – zur Kulturgeschichte des Duells

von Stephan Ehmke

Über viele Jahrhunderte war der „Lackmustest“ der Ehre das Duell. Mit anderen Worten: In den meisten Gesellschaften war die Verteidigung der Ehre im Zweikampf zwischen Männern nicht nur gestattet, sondern auch gefordert. Das Duell war Bestandteil des Ehrbegriffes.

Im 19. Jahrhundert wurde das Duell in Ehrensachen in Deutschland verboten. Zuwiderhandlungen standen unter Strafe. Dennoch war das Duell gesellschaftlich nicht geächtet, im Gegenteil. Es blieb Allgemeingut, daß die Verteidigung der Mannesehre mit der Waffe in der Hand legitim und notwendig war. Dies galt für Adel, Offizierkorps, Studentenschaft und Bürgertum gleichermaßen. Der Mann, der sich vor dem Duell drückte, galt als Feigling. Er war sozial erledigt.

Nun war das Duell in Ehrensachen entgegen der landläufigen Meinung keine Metzelei aus Rachsucht. Es unterlag festen Regeln, die sich in Jahrhunderten herausgebildet hatten und erst später, im 18. und 19. Jahrhundert, schriftlich niedergelegt wurden. Diese Regeln unterschieden sich von Land zu Land, doch war ihnen gemeinsam, daß das Duell ritterlich und human durchzuführen war. Die Duellgegner waren Gentlemen, denen Haß und Rache fremd sein sollten. Am Beginn des Duells grüßte man sich höflich, danach verabschiedete man sich ebenso höflich, gesetzt den Fall, beide Duellanten verließen den Platz lebend. Gegen die Regeln zu verstoßen, galt wiederum als unehrenhaft.

Das Duell in Ehrensachen war Privatsache. Es ging den Staat nichts an. Die Gesellschaft, nicht die Behörden, wachten über den Ehrbegriff. Nach dem allgemeinen Verbot des Duells übernahm der Staat die Aufgabe, über die Ehre zu wachen. Er tat dies, in dem er Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung – und nicht zuletzt den Ehebruch – unter Strafe stellte. Der Ehrgekränkte sandte nun keine Forderung mehr an seinen Gegner, sondern verklagte ihn vor Gericht. Es oblag nun Staatsanwalt und Richtern zu beurteilen, ob und inwieweit die Ehre beschädigt wäre und wie dies zu ahnden sei. Auf diese Weise suchte man, Blutvergießen zu vermeiden. Als ein adäquater Ersatz für das Duell wurde das allergings nicht angesehen.

Als im Deutschen Kaiserreich von 1871 das Duell verboten wurde, schuf man eine Sondergesetzgebung für dessen Bestrafung. Das Strafgesetzbuch sah für Schäden im Ehrenzweikampf mildere Strafen vor als für gewöhnliche Körperverletzung und Totschlag bzw. Mord. Es wurde Festungshaft statt Zuchthaus verhängt, was als ehrenhaft galt. In der Regel wurden verurteilte Duellanten, die sich ritterlich geschlagen hatten, nach relativ kurzer Zeit begnadigt. Ihrer gesellschaftlichen Reputation und beruflichen Laufbahn schadete die Bestrafung nicht. Im Gegenteil, Männer, die als ehrbewußt und duellbereit galten, hatten manche Vorteile zu erwarten.

Am 10. März 1856 erschoß der Gardeoffizier Hans von Rochow den Berliner Polizeipräsidenten Carl von Hinckeldey auf der Hasenheide bei Berlin in einem Pistolenduell. Rochow wurde zu vier Jahren Festungshaft verurteilt, von denen er nur eines abzusitzen hatte. Bezeichnend für die damalige Bedeutung des Ehrenduells ist hierbei, daß der Begnadigung durch den König von Preußen eine entsprechende Bitte der Witwe Hinckeldeys vorausgegangen war. Rochow wurde in seinem späteren Leben ein hochangesehener Gutsherr mit zahlreichen öffentlichen Ämtern und Ehrungen. Kaiser Wilhelm II. würdigte Rochow nach dessen Tod in einer Festrede als „einen alten märkischen Edelmann von treuem, festem Schrot und Korn, ein Vorbild alter ritterlichen Tugenden, der seinem Fürstenhaus treu ergeben war bis zum letzten Atemzuge seines Lebens.“[1]

Kaum jemand weiß, daß die Sonderregelungen für Strafgesetze, Duelle betreffend, auch in der Bundesrepublik Deutschland noch bis zum Jahre 1969 gültig waren.

Die Regeln des Duells in Ehrensachen

Wenn wir hier vom Duell sprechen, dann meinen wir den Zweikampf zwischen zwei Ehrenmännern, welcher den Regeln der Ritterlichkeit und der Humanität unterlag. Es war nicht die Rede von Blutrache oder wilder Vergeltung. Nicht Verletzung oder Tötung war das Ziel des Duells, sondern die Genugtuung. Es verstand sich von selbst, daß der ritterliche Mann niemals die Ehre eines anderen von sich aus absichtlich verletzen würde.

Die Regeln des Duells sind im 18. und 19. Jahrhundert in vielen europäischen Ländern schriftlich niedergelegt worden und wurden im allgemeinen beachtet und respektiert. Es war Konsens, daß ein Zweikampf, der den Maßstäben der Ritterlichkeit und Humanität nicht entsprach, als ehrlos anzusehen und verboten war.

Als Beispiel wollen wir das Werk des k.u.k. österreichisch-ungarischen Offiziers Franz von Bolgár anführen, das unter dem Titel „Die Regeln des Duells“ erstmals im Jahre 1880 erschien. Es ist jüngst von Gerwin Weißenstein neu aufgelegt und gedruckt worden. Wir empfehlen es Interessierten sehr zur Lektüre[2].

Aus Platzgründen seien nur einige wesentliche Punkte der Regeln des Duells herausgegriffen.

Wie gesagt, war nicht blinde Rache, sondern Genugtuung das Ziel des Duells. Zwar waren Verletzungen und auch Tötungen möglich, doch suchte man beides von vornherein möglichst zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang kam den Sekundanten beider Duellparteien eine besondere Rolle zu. Ihre Aufgabe umfasste weit mehr, als nur über den korrekten Ablauf des Duells zu wachen. Bereits im Vorfeld hatten sie in Verhandlungen alle Möglichkeiten auszuloten, um unter Wahrung der Ehre der Parteien den Waffengang möglichst zu vermeiden[3]. Daher wurde zunächst eine Versöhnung angestrebt. War dies nicht möglich, wie im Falle von schweren Beleidigungen, insbesondere unter Einschluß von Körperverletzungen, hatten sie darauf hinzuwirken, daß bei der Wahl der Waffen und der Art des Duells Verletzungen möglichst minimiert wurden.

Aus dem eben gesagten erkennt man schon, daß an die Sekundanten (es waren immer zwei pro Partei) besondere charakterliche Anforderungen gestellt wurden. Sie mussten selbst untadelige Ehrenmänner sein und sollten dem jeweiligen Duellanten persönlich nahestehen. In der Regel wurden „beste Freude“ für diese Aufgabe ausgewählt.

Ging aus den vor dem Duell stattfindenden Verhandlungen hervor, daß ein Waffengang unvermeidlich war, wurden die Waffen gewählt. Zulässig waren nur Degen, Säbel oder Pistolen. Im letzteren Fall durften ausschließlich einschüssige Schwarzpulverwaffen mit Steinschloss- oder Perkussionszündung verwendet werden. Dies waren zwar schon im späteren 19. Jahrhundert recht antiquierte Waffen, jedoch ließ ihre „Trefferungenauigkeit“ die Möglichkeit, daß die Duellanten ungeschoren davonkamen. In der Regel wurden „neutrale“ Waffen benutzt, die beiden Duellanten unbekannt waren.

Das Recht der Wahl der Waffen kam traditionsgemäß dem Beleidigten zu.

Anschließend wurde die Art des Duells festgelegt. In der Regel kam diese Entscheidung durch Konsens zustande. Insbesondere beim Duell mit Pistolen kamen mehrere Möglichkeiten in Betracht: Kleinere oder größere Abstände der Duellanten zueinander, Anzahl der abzugebenden Schüsse, ob im Stehen oder Vorgehen geschossen wurde, usw.

Die Sekundanten strebten immer an, diejenige Art des Duells zu wählen, welche die größte Chance ließ, daß es zumindest zu keinem Todesfall kam.

Dennoch erforderte des Waffenduell natürlich Mut. Wer rechtmäßig gefordert wurde, hatte keine Möglichkeit, das Duell ohne Ehrverlust abzulehnen. Höchstens Alter oder Krankheit bzw. Behinderung waren als Entschuldigungsgründe anerkannt. So galt die Regel, daß über 60-Jährige ihren Sohn oder andere nahe Verwandte stellvertretend als Duellanten stellen konnten, jedoch nur, wenn der Gegner bedeutend jünger war.

Die Verhandlungen über die Duellbedingungen und der Waffengang selber sollten zeitnah zum Anlaß desselben stattfinden. Noch am Ort des Duells waren die Sekundanten verpflichtet, eine Versöhnungslösung „in letzter Minute“ herbeizuführen.

Die Duellanten hatten die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Sekundanten zu akzeptieren. Gab es dennoch Meinungsverschiedenheiten, wurde ein außenstehendes Ehrengericht angerufen, welches aus Ehrenmännern mit besonderer Reputation bestand, die selbst Duelle absolviert haben mußten.

Haß und Leidenschaften durften beim Duell nach ritterlichen Regeln keine Rolle spielen[4]. Die Duellanten hatten sich höflich zu begegnen. Verbale Auseinandersetzungen waren verboten. Die Duellanten durften nur leise mit ihren Sekundanten sprechen und hatten ansonsten zu schweigen.

Bei Verletzung eines der Duellanten, die zur Kampfunfähigkeit führte, war das Duell beendet. Ebenso, wenn die vorher vereinbarte Zahl an Schüssen abgegeben bzw. Zahl der Gänge (Degen oder Säbel) absolviert war. Oftmals wurde nur ein Schuß abgegeben. Auch wenn keine der Parteien verwundet worden war, galt das Duell als ehrenhaft abgeschlossen.

Es zählte eben nicht das Verletzen oder Töten, sondern der mannhafte Mut, sich der Gefahr zu stellen und diese diszipliniert und ohne Gemütsregung zu überstehen.

Mit dem Abschluß des Duells war der Ehrverletzung Genüge getan. In derselben Ehrensache durfte nur ein Duell stattfinden.

Dies zu den wichtigsten Duellregeln nach dem zitierten Werk. Natürlich gab es angesichts der ungezählten Duelle in Ehrensachen im Verlaufe der Jahrhunderte in Europa Tausende Tote. Aber mit der Verfeinerung der Regeln, ihrer schriftlichen Fixierung und allgemeinen Anerkennung ging dies Zahl der tödlichen Duellausgänge wirksam zurück.

Traditionen

Das Mittelalter mit seinem Rittertum bietet die wohl berühmteste Tradition männlicher Tugendhaftigkeit im Abendland. Der Zweikampf war auch hier der „Lackmustest“ der Ehre. Seine höchste Ausprägung erfuhr dieses Rittertum aber im Minnegesang, der platonischen Verehrung der Weiblichkeit in der Dichtung, frei von jeglicher Unmoral. Die Werke von Walter von der Vogelweide, Wolfram von Eschenbach, Oswald von Wolkenstein, Hartmann von Aue und vielen anderen gehören zum unvergänglichen Kulturgut unseres Volkes.

Die Minnesänger haben gezeigt, daß Leier und Schwert keine Gegensätze darstellen, wenn sie auf wahrer Tugendhaftigkeit und damit Ehre basieren. In ihrer Nachfolge haben deutsche Soldaten immer wieder zur Feder gegriffen, gerade in Kriegszeiten. Erinnern wir uns nur an Theodor Körner, den großen Sänger der Freiheitskriege, der 1813 den Heldentod für sein Vaterland starb.

Das mittelalterliche Rittertum wurde Vorbild für die sittliche Ausprägung des deutschen Adels und Offizierkorps, vor allem in Preußen. Ritterlichkeit, Tapferkeit, Treue und Kameradschaft wurden die maßgeblichen soldatischen Tugenden, die im Eisernen Kreuz ihr schönstes Symbol fanden.

Es ist nicht von ungefähr, daß der ritterliche Zweikampf im Duell sowohl im Adel als auch im Offizierkorps besonders gepflegt wurde. Beide Gemeinschaften haben einen prägnanten Ehrbegriff entwickelt, der sich bis in die jüngste Vergangenheit erhalten hat[5].

Neben Adel und Offizierkorps wurde der ritterliche Geist vor allem in der deutschen Studentenschaft gepflegt, die sich in der Tradition der Befreiungskriege und der deutschen Romantik herausgebildet hatte. Besonders der Kampfruf der Burschenschaften: „Freiheit, Ehre, Vaterland“, folgt besten germanisch-deutschen Traditionen. Als einzige der alten Einrichtungen, die sich einen tugendhaften Ehrenbegriff bewahrt haben, halten die schlagenden Verbindungen der Studentenschaft bis heute am ritterlichen Zweikampf fest. Zwar wird die Mensur[6] heute nicht mehr in Ehrensachen ausgetragen, doch bleibt dieser Kampf nach festen Regeln „Ehrensache“, die Mannesmut erfordert und besonders geeignet ist, eine wehrhafte und patriotische junge Akademikerschaft zu erziehen.

Zwar nicht schlagend, aber doch dem Ehrbegriff verpflichtet, waren stets auch die Korporationen der deutschen Handwerkerschaften, die ebenfalls im Mittelalter wurzeln. Die Zünfte und Innungen entwickelten im Laufe der Jahrhunderte einen eigenen, spezifischen Ehrenkodex, welcher die Rechtschaffenheit des Handwerks, den Fleiß und die Sorgfalt bei der Arbeit in den Vordergrund stellten. Sie gehörten aber auch stets zu den Gemeinschaften, in denen die Treue zum Landesherrn, zu Volk und Vaterland, in besonderem Maße gepflegt wurden.

Am Schluß dieses Beitrages unternehmen wir noch eine Exkursion in einen anderen Kulturkreis: nach Japan. Der von uns beschriebene Tugendkodex enthält zwar kultur- und volksspezifische Eigenarten, ist jedoch auch allgemein- menschlichen Charakters, da er auf dem natürlichen moralischen Gewissen beruht, das von Anfang an einen Begriff von Gut und Böse hat. Es ist erstaunlich zu sehen, wie sich, ausgehend von dieser Tatsache, in unterschiedlichen Kulturkreisen ähnliche Auffassungen von Tugend und Ehre entwickelt haben.

Den Japanern wird nachgesagt, sie seien die „Preußen Asiens“. Mit einigem Recht, denn es lassen sich so manche Übereinstimmungen im deutschen und japanischen Volkscharakter erkennen. Fleiß und Pflichtbewußtsein, Treue, aber auch eine ausgeprägte Wehrhaftigkeit gehören dazu.

Bereits seit dem frühen Mittelalter entwickelte sich in Japan der Tugendkodex der ritterlichen Gemeinschaft der Samurai, des Schwertadels Japans. Dies zu einer Zeit, in der zu westlichen Kulturen noch keine Verbindungen existierten. Dieser Tugendkodex hat seine Wurzeln also nicht in griechisch-römischer Antike, dem Germanentum und Christentum, sondern in der Religion und Philosophie des Buddhismus, des Zen, des Konfuzianismus und des Shintoismus. Der im Mittelalter schriftlich fixierte Tugendkanon der Samurai wird „Bushidō“ genannt, übersetzt: „Weg des Kriegers“[7]. Seine Hauptbegriffe lesen sich wie das Ethos europäisch-abendländischen Rittertums: Gerechtigkeit, Höflichkeit, Mut, Ehre, Menschlichkeit, Aufrichtigkeit und Loyalität.

Die Treue zum Kriegsherrn, in der Regel einem Fürsten (Daimyō) und dem Kaiser (Tennō), waren für den Samurai herausragende Pflicht; die Verteidigung ihrer Ehre der Inhalt der ritterlichen Existenz. Samurai, die ihren Herrn verloren hatten (Rōnin genannt), folgten ihm nicht selten freiwillig in den Tod, ganz wie die Anhängerschaft eines germanischen Fürsten.

Die Verteidigung der Ehre spielte im japanischen Rittertum eine noch größere Rolle, als im abendländischen. Das Duell wurde zumeist mit dem berühmten Schwert des Samurai, dem Katana, ausgefochten. Die Kampfkunst, mit und ohne Waffe, ist in Japan zur herausragenden Blüte gekommen. Vieles davon wurde im Westen nachgeahmt.

Die Beschädigung oder der Verlust der Ehre betraf nach japanischer Auffassung nicht allein den einzelnen Ritter, sondern dessen gesamte Familie, einschließlich der Ahnen. Ihre Wiederherstellung war also nicht nur individuell notwendig, sondern auch soziale Pflicht. Denn Ehrverlust hatte für die japanische Sippe stets gesellschaftliche Ächtung und zumeist auch Verelendung zur Folge.

In nicht seltenen Fällen konnte die Ehre nur durch Seppuku, die rituelle Selbsttötung[8], wieder hergestellt werden. Erlaubt war der Seppuku nur den Samurai. Wurde er der Tradition  entsprechend vor Zeugen durchgeführt, galt die Ehre für den Ritter und dessen Sippe als wiederhergestellt[9].

Im 19. Jahrhundert wurde im Zuge des zunehmenden Einflusses des Westens in Japan der Stand der Samurai offiziell aufgelöst und der Seppuku verboten. Dies bedeutete jedoch nicht, daß der Ehrbegriff der Samurai verschwand. In den 1930-er und 1940-er Jahren erlebte er, vor allem im Zuge des Krieges gegen die USA, eine Renaissance. Die berühmten „Kamikaze“ (übersetzt „Sturmwind“), jene japanischen Krieger, die sich mit ihren Flugzeugen freiwillig auf den Feind und in den Tod stürzten, sahen sich als die letzten wahren Erben der Samurai an.

Mehr noch als den Deutschen, wurde den Japanern nach der Kriegsniederlage 1945 das moralische Genick gebrochen. Mit der von den US-Siegern erzwungen Erklärung des Tennō, er und seine Vorfahren seien nicht göttlichen Ursprungs, wurde das Mark der japanischen Tradition getroffen. Die äußeren Formen blieben, jedoch der Geist erlosch.

Nicht so bei den japanischen Traditionalisten, die sich diesem Kulturbruch bis heute widersetzen. Sie befinden sich politisch in der Minderheit, sind jedoch im öffentlichen Leben Japans nach wie vor präsent. Ihr Idol ist der weltweit berühmte Schriftsteller Yukio Mishima (1925-1970)[10], der selbst Vorfahren aus dem Samurai-Stand hatte und als letzte bekannte Persönlichkeit in Japan Seppuku beging, nachdem er erfolglos versucht hatte, die japanischen Streitkräfte zu bewegen, den Tennō in seine traditionellen Rechte wiedereinzusetzen.

Am Schluss sei noch angemerkt, dass wir mit den vorstehenden kulturgeschichtlichen Anmerkungen zum Duell in Ehrensachen weder eine Forderung nach einer Restitution desselben, noch die Aufforderung, sich zu duellieren, verbinden wollen.

Bild: Das Duell nach dem Maskenball, Jean-Léon Gérôme, 1859. Quelle: Wikipedia gemeinfrei. 

Anmerkungen:

[1] H. Pobolsky: Hans von Rochow. In: Friedrich Zillesen, Richard George (Hrsg.): Der Bär – Illustrierte Wochenschrift. XVII. Auflage. Nr. 24. Eigenverlag, Berlin 14. März 1891, S. 298

[2] Das Heft gibt es in Druckform und als elektronisches Buch im Verlag BoD – Book on Demand, Norderstedt, ISBN: 9783740884066.

[3] Es wurde auch festgestellt, ob eine Ehrverletzung überhaupt objektiv vorliegt, ober ob die Forderung aus Überempfindlichkeit oder Leichtsinn ausgesprochen wurde. Ebenso wurde die Satisfaktionsfähigkeit der Duellanten beurteilt. Nur ein untadeliger Ehrenmann durfte überhaupt ein Duell ausfechten.

[4] Wer das ritterliche Duell mit der „Blutrache“ primitiver Völker gleichsetzt, hat keine Ahnung oder urteilt bösartig.

[5] Einen schönen Einblick in den Ehrbegriff des Adels geben die Ausführungen von Dr. Nicolaus v. Grote: Ehre und Adel. Begriffe und Praxis (Vortrag, gehalten auf Burg Stettenfels im Juli 1959), Teil 1 in: Verband der Angehörigen der Baltischen Ritterschaften (Hg.): Nachrichtenblatt, Jg.II, H.3, Aug.1960, 25-30 — Teil 2 in H.4, Nov.1960, 41-43.

[6] Der Zweikampf mit scharfen Hiebwaffen, den „Schlägern“. Das Verletzungsrisiko ist heute durch Schutzbekleidung auf ein Minimum reduziert.

[7] Wir verweisen hierzu auf das maßgebliche Werk von Inazo Nitobe: „Bushido, die Seele Japans“ aus dem Jahre 1905, das dem Westen erstmals das Ethos der Samurai nahebrachte.

[8] Bei uns fälschlicherweise meist als „Harakiri“ (wörtl.: „Bauchaufschneiden“) wiedergegeben. Der Begriff stammt von christlichen Missionaren, war herabsetzend gemeint, und sollte das Seppuku diskreditieren.

[9] Dazu gehörte insbesondere die furchtlose Haltung des Samurai. Angst oder Schmerzempfindungen durften keinesfalls gezeigt werden.

[10] Seine autobiographische Erzählung „Sonne und Stahl“ ist kürzlich erstmals in deutscher Sprache im Mitteldeutschen Verlag erschienen. Das Werk bringt dem Leser das Denken und Handeln des japanischen Traditionalisten näher. Zur Lektüre empfohlen sei auch Mishimas Werk „Verteidigung einer Kultur“, das auch für uns Deutsche im Ringen um unsere Identität manche wichtige Anregung birgt. Das Buch gibt es auf Deutsch, es ist allerdings leider recht teuer.

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