Das Recht der Völker darf nicht untergehen

Der Krieg in der Ukraine dauert jetzt vier Jahre und es ist kein Ende in Sicht, da keine ernsthaften Friedensverhandlungen stattfinden. Vielviele Opfer der Konflikt an Soldaten und Zivilisten bisher gekostet hat, kann nur geschätzt werden. Die Zahl wird die Millionengrenze weit überschritten haben. Die materiellen Schäden aber gehen in die Hunderte Milliarden.

Die Charta der Vereinten Nationen bestimmt, dass politische Konflikte nicht mit Gewalt gelöst werden dürfen. Ausnahme bildet das natürliche Notwehr- und Nothilferecht. Beides aber ist dem Verhältnismäßigkeitsgebot unterlegen. Die Abwehr eines Angriffes darf nur bis zu seiner Beendigung fortgeführt werden, nicht darüber hinaus. Vergeltung und Rache sind verboten. Die Mittel dürfen das notwendige Maß nicht überschreiten. In jedem Falle aber müssen die Zivilbevölkerung und andere Unbeteiligte geschützt werden.

Es soll an dieser Stelle nicht untersucht werden, ob Russland mit seiner Intervention im Donbass möglicherweise Nothilfe für die von der ukrainischen Regierung bedrängte russischsprachige Bevölkerung geleistet hat. Diese Frage wird möglicherweise erst in Zukunft von Historikern beantwortet werden.

Auf jeden Fall – und dies gebietet ebenfalls das Völkerrecht – muss der Krieg am Verhandlungstisch beendet werden und nicht auf dem Schlachtfeld. Wie oben bereits gesagt, besteht nach nüchterner Einschätzung aber auf keiner der Konfliktseiten dazu ein ernsthafter Wille.

Kriegsbefürworter auf beiden Seiten wollen den Sieg über den jeweils anderen, ohne Rücksicht auf die Verluste, personell und materiell. Diese finden sich aber auf der Ebene der Politik, wo niemand gezwungen wird, seinen Kopf auf dem Schlachtfeld hinzuhalten. Im Gegenteil wird immer offensichtlicher, dass bei Manchen der persönliche Profit, Geld und Macht, die erste Rolle spielen.

Leidtragende sind wie immer die Völker, die einfachen Menschen, die aber über Krieg oder Frieden nicht befragt werden und dann moralische Rechtfertigungen gegeben werden, die tatsächlich gar nicht vorliegen.

Politikwissenschaftler konstatieren angesichts der globalen Verwerfungen das Ende des Völkerrechts und die Ersetzung desselben durch eine der reinen Macht unterlegenen neuen Raumordnung der Erde, ähnlich wie sie Carl Schmitt bereits 1950 beschrieben hat. Beklagt wird die Schwäche der UNO, die allerhöchstens kleine Staaten von Kriegen abhalten könne, jedoch keine Atommächte. Mancher fordert bereits die Auflösung dieser Organisation. US-Präsident Trump hat öffentlich verkündet, ihn schere das Völkerrecht nicht (dabei sagt er nur das offen, was die meisten seiner Vorgänger gedacht haben). Er setzt allein auf die militärische Stärke seines Landes und dessen Vasallen. Der nächste völkerrechtswidrige Krieg droht gerade am Persischen Golf.

Es ist richtig, dass keine Organisation der Welt den Frieden sicherstellen kann. Friedfertigkeit ist eine Haltung, die in jedem Menschen sittlich grundgelegt sein muss. Das ist natürlich eine Erziehungsfrage, aber auch eine der religiösen Überzeugung. Immanuel Kant hat das in seiner großen Schrift „Zum ewigen Frieden“ ausgeführt. Bedauerlicherweise scheint diese sittliche Grundlegung den meisten Politikern abhandengekommen zu sein.

Der Völkerrechtler und langjährige Berater der UNO, Professor Alfred de Zayas wird nicht müde, die Idee des Rechtes der Völker mit seinem Friedensgebot zu verteidigen. Er ist einer der wenigen, die dies heute noch öffentlich tun. Wir sind der Meinung, dass seine Stimme dringend mehr Gehör finden muss.

Auch der Krieg in der Ukraine muss auf der Grundlage des Völkerrechtes und der Charta der Vereinten Nationen so schnell wie möglich enden. Dies geht nur am Verhandlungstisch. Auch von dieser unbedeutenden Stelle aus soll noch einmal die Aufforderung an die Mächtigen gehen, dies zu beherzigen und umzusetzen.

Stephan Ehmke

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