Kölner Richterspruch: „AfD nicht gesichert extremistisch“

Dieser Beitrag erschien in „Zur Zeit“ 13/2026.

Von Bernd Kallina

Klatsche für den BRD-Inlandsgeheimdienst

Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vom 26. Februar 2026, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz (VS) die AfD vorerst nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden darf, ist ein taktischer Sieg der größten deutschen Oppositionspartei. Gleichzeitig „eine Klatsche“ für den BRD-Inlandsgeheimdienst, so der Staatsrechtslehrer Prof. Dietrich Murswiek.

Auch der Sachbuchautor und Jurist Josef Schüßlburner vermutet im Beschluss „nicht nur einen verfahrensrechtlichen Sieg der AfD, sondern dass die Partei auch im Hauptsacheverfahren obsiegen könnte,“ so Schüßlburner im ZZ-Gespräch …

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