Der renommierte Völkerrechtler und ehemalige Menschenrechtsbeauftragte der Vereinten Nationen, Alfred des Zayas, verurteilt Sanktionen als völkerrechtswidrig.
Sanktionen träfen, so de Zayas, in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bevölkerungen der sanktionierten Staaten, während die Eliten, welche z.B. Kriege vom Zaun brächen, ungeschoren davonkämen. Denn sie hätten sich – selbstverständlich – vor den Folgen der Sanktionen abgesichert bzw. ihre Schäfchen ins Trockene gebracht.
Sanktionen, so de Zayas, würde die Versorgung der betroffenen Bevölkerung mit Medikamenten, Wasser, Essen und anderen lebenswichtigen Mitteln erheblich einschränken beziehungsweise unterbinden – mit nicht selten verheerenden Folgen. „Sanktionen töten“, so der amerikanische Völkerrechtsexperte zusammenfassend.
Nur der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist berechtigt, Sanktionen gegen Länder zu verhängen. Eine solche Entschließung, so de Zayas, gebe es allerdings bei denen aktuell weltweit verhängten Sanktionen in keinem einzigen Fall. Aus diesem Grunde ruft de Zayas zur sofortigen Aufhebung aller illegalen Maßnahmen auf.
Das Sanktionsregime westlicher Länder, vor allen Dingen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, beschränkt sich allerdings nicht darauf, andere Staaten mit wirtschaftlichen Beschränkungen zu belegen. Sanktionen betreffen auch Meinungsäußerungen von eigenen Bürgern. Im konkreten Fall der Sanktionen gegen Russland sind dies auch von der offiziellen politischen Linie abweichende Stellungnahmen in Beziehung zum Krieg in der Ukraine.
Nach dem EU-Sanktionsregime können Personen, die dem öffentlichen Narrativ widersprechen, von der Teilhabe am öffentlichen, sozialen und wirtschaftlichen Leben vollkommen ausgeschlossen, ihre Geldguthaben, Vermögenswerte und Bankkonten gesperrt bzw. beschlagnahmt werden.
Prominente Beispiele sind der ehemalige schweizerische Offizier Jacques Baud und der deutsche Journalist Hüseyin Doğru mit seiner Familie. Jacques Baud sitzt seit Monaten praktisch mittellos der belgischen Hauptstadt Brüssel fest, Doğru wurde mit seiner Frau und drei kleinen Kindern ebenfalls fast völlig von finanziellen Mitteln abgeschnitten.
Bereits seit Mai 2025 sind die deutschen Blogger Alina Lipp und Thomas Röper sanktioniert. Beide beide haben ihren Wohnsitz allerdings in Russland, so dass sie von den unmittelbaren Folgen der Sanktionen nicht wie die anderen betroffen sind.
Seit die EU ihn im Mai 2025 auf eine Sanktionsliste gesetzt hat, hat Doğru weder Zugang zu seinen Konten noch darf er reisen. Er lebt in Berlin und ist darum weit mehr von den Sanktionen betroffen als andere. „Du darfst mir nicht mal einen Kaffee bezahlen“, sagt Doğru bei einem Interview in Berlin. „Ich dürfte mich rein theoretisch nicht am Kühlschrank bedienen, wenn meine Frau einkaufen war.“ Ein Existenzminimum von 506 Euro wurde ihm zwar bewilligt, aber auch dieser Betrag wurde von seiner Bank kurzzeitig gesperrt. „Ich kann meine Neugeborenen nicht ernähren“, sagt Doğru. „Du bist finanziell, existenziell auf null gestellt.“
Kein einziger der auf diese Weise Sanktionierten wurde zu irgendeinem Zeitpunkt einer Straftat beschuldigt, geschweige denn angeklagt oder gerichtlich verurteilt. Ihr einziges Vergehen besteht darin, eine andere politische Auffassung als die der Regierungen öffentlich zu vertreten.
Das, was eigentlich unter das Grundrecht der freien Meinungsäußerung und der freien Presse fällt, führt nun zur Gefahr der Existenzvernichtung.
Besonders perfide wird die Sache, wenn gleich auch noch Sippenhaft verhängt wird, wie im Falle Doğru. Auch die Konten seiner Frau wurden gesperrt.
All dies wie gesagt ohne Gerichtsbeschluss. Ein Journalist mit abweichender und unbequemer Meinung, so könnte man sagen, genießt in der EU (und in Deutschland) wenige Rechte als ein verurteilter Schwerverbrecher.
Dass dies mit rechtstaatlichen und demokratischen Prinzipien nichts zu tun hat, liegt auf der Hand. Und, wie gesagt, Sanktionen, sofern nicht von der UN verhängt wurden, verstoßen gegen das Völkerrecht, sind also illegal.
Gegenwärtig wird zu Solidaritätsaktionen für Baud und die Familie Doğru aufgerufen. Juristen diskutieren darüber, ob sich diejenigen, die mit Geld, Lebensmitteln und Kinderspielzeug helfen, sich auch dem Unterlaufen der Sanktionen schuldig machen und einem entsprechenden Schicksal entgegensehen könnten. Die Meinungen darüber gehen auseinander. Zahlreiche Stimmen Hilfsbereiter im Netz allerdings zeigen, dass diese sich dadurch nicht beeindrucken lassen wollen. Man ist bereit, für den Einsatz für Menschlichkeit und gegen Willkür und Unrecht auch Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
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