Die Bundesrepublik Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg zurecht die Todesstrafe abgeschafft. Dies wurde in das Grundgesetz aufgenommen. Kein Staat hat das Recht, das Leben eines Menschen zu nehmen. Wenn ein Staat, beispielsweise im Rahmen einer allgemeinen Wehrpflicht, von seinen Bürgern fordert, sein Leben einzusetzen, so ist er an besondere ethische und rechtliche Bedingungen gebunden, u.a. die Armee ausschließlich zur Landesverteidigung einzusetzen, die unbedingte Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze und das Recht, den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Wir erleben den Austausch der Argumente derzeit im Zusammenhang mit der Wehrpflichtdiskussion in Deutschland.
Doch hier geht es um die Todesstrafe. Wir wollen an dieser Stelle nicht die theologische und/oder philosophische Begründung der Frage referieren, warum die Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt und daher ethisch zu verwerfen ist. Wir sind der Meinung, dass jeder Mensch, der über ein moralisches Gewissen verfügt, sich die Antwort selber wird geben können.
Es ist schon erstaunlich, wie einige Medien auch hierzulande jetzt die Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel versuchen zu rechtfertigen, darunter solche, die ansonsten vehement das Wort grundsätzlich gegen diese Art von Sanktion führen.
Noch dazu in Betracht dessen, dass die israelische Gesetzgebung die Verhängung der Todesstrafe nur gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen vorsieht. Dass dies grundlegenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zuwiderläuft, muss keinem verständigen Menschen erklärt werden.
Aus diesem Grunde verstößt die Gesetzgebung zur Verhängung der Todesstrafe in Israel auch gegen das internationale Völkerrecht. Die Vereinte Nationen, aber auch alle zivilisierten Staaten der Erde, müssen deshalb dagegen protestieren.
Diejenigen aber, die jetzt die israelische Entscheidung für die Todesstrafe zum Anlass nehmen wollen, eine ebensolche Diskussion in Deutschland zu führen, seien gewarnt: Die Gefahr des Missbrauchs ist groß, wie die Geschichte lehrt.
KMR

