Mit diesen drei Begriffen kann man den Kern der Politik des Berliner Parteienkartells sehr gut kennzeichnen. Die nächsten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung geben nämlich genau das wieder.
Der konstruierte „Fall Fernandes“, der auch für eine unerträgliche rassistische Hetze gegen Männer genutzt wurde, soll als Vorwand dienen, die Meinungsfreiheit in Deutschland weiter zu rasieren und eine vor allem von steuerfinanzierten NGO´s betriebene, verfassungsfeindliche Zensur auszudehnen. Darunter fällt auch die weitere Kriminalisierung von regierungskritischen Äußerungen.
Das jetzt bekannt gewordene Vorhaben der Regierung, den Erwerb von Grundeigentum an die politische Gesinnung zu knüpfen, subsumieren wir unter der Rubrik Enteignung. Was mit dem „Heizungsgesetz“ begann, wird nun fortgesetzt mit der Einführung eines Vorkaufrechtes der Kommunen im Immobilienbereich, wenn der Käufer eine „verfassungsfeindliche“ Gesinnung haben sollte. Die Behörden sollen dann den so genannten „Verfassungsschutz“ befragen. Kommt der zu der gewünschten Bewertung, soll die Stadt oder der Landkreis berechtigt sein, das Objekt zu kaufen.
Dass dies eine weitere „Lex AfD“ ist, kann man an fünf Fingern abzählen. Auch dieses Gesetzesvorhaben erzeugt schwere Zweifel an seiner Verfassungsgemäßheit. Denn es stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Dass der „Verfassungsschutz“, unterstellt den Kartellparteien, dann leicht angewiesen werden kann, missliebige Personen zu Staatsfeinden zu erklären und sie mit dem Kaufverbot praktisch zu enteignen, liegt auf der Hand.
Der Gesetzentwurf sieht auch die kalte Enteignung von angeblichen „Schrottimmobilien“ vor, welche ebenfalls durch die Kommunen eingezogen werden dürfen, sollte der Eigentümer Sanierungsvorgaben der Behörden nicht erfüllen. Dass auch hier der Willkür Tür und Tor geöffnet wird, muss niemandem erklärt werden. Denn was „Schrotimmobilien“ sind, bestimmt natürlich die enteignende Behörde. Der auf diese Weise um sein Haus gebrachte Eigentümer darf dann den langen und teuren Weg vor die Gerichte einschlagen, um sich dagegen zu wehren.
Zu guter Letzt noch ein Wort zur „Wehrüberwachung“. In der vergangenen Woche war findigen Journalisten aufgefallen, dass in das novellierte Wehrdienstgesetz klammheimlich eine Vorschrift aufgenommen worden war, nach der Wehrpflichtige einen Auslandsaufenthalt an drei Monaten von den Wehrersatzbehörden genehmigen lassen müssen. Eine Regelung, die in der alten Wehrpflicht-Bundeswehr nicht galt, wohl aber in der Wehrmacht seit 1937. Der sich an das Bekanntwerden anschließende – neudeutsch – „Shitstorm“ sah den Bundesverteidigungsminister veranlasst, zu versichern, dass die Vorschrift im Frieden keine Geltung habe. Das widerspricht zwar dem Wortlaut des Gesetzes, aber wen interessiert das noch in Zeiten, wo die Regierung am laufenden Band die Verfassung bricht. Und es ging auch gar nicht allein um die Wehrüberwachung. Dieser Staat misstraut seinen Untertanen, er will wissen, wo sie sich aufhalten und wohin sie gehen.
All das riecht nach Despotie. Es ist gut, dass sich im Falle der Wehrüberwachung die Stimme des empörten Bürgers Gehör verschafft hat. Es steht zu wünschen, dass sich das in den anderen Fällen wiederholt.
SE

