Das Landgericht Berlin hat nach der Klage einer AfD-Politikerin die Aussagen des staatsfinanzierten Portals „Correctiv“ im Zusammenhang mit dem „Treffen von Potsdam“ vom November 2023 im Wesentlichen als unwahr festgestellt. Der Jungen Freiheit liegt das Urteil vor, hier können Sie den Bericht dazu auf JF-Online lesen.
Diese Gerichtsentscheidung geht damit über bisherige Urteile von Gerichten hinaus, die einzelne Aussagen von „Correctiv“ bereits als falsche Tatsachenbehauptungen und nicht als Meinungsäußerungen eingestuft hatten. Insbesondere der Jurist Dr. Ulrich Vosgerau, der ebenfalls am „Potsdam-Treffen“ teilgenommen hatte, hatte die Klagen angestrengt.
Doch auch nach den bisherigen Urteilen wurden die als solche gerichtlich festgestellten Lügen, darunter die wahrheitswidrige Behauptung, es sei bei dem Treffen die „massenweise Deportation von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund“ besprochen worden, weiterhin von Teilen der Kartellpolitik und der ihm hörigen Systemmedien wiederholt. Auch Kirchenfunktionäre beider Konfessionen haben die unwahren Behauptungen ungeprüft benutzt, um gegen Regierungskritiker und insbesondere gegen die AfD zu Felde zu ziehen.
Daher ist zu bezweifeln, dass das neuerliche Urteil bei den betreffenden Organisationen dazu führen wird, dass die „Correctiv-Lügen“ nicht weiter verbreitet werden. Denn das Lügen ist längst zu einem integralen Bestandteil des „Kampfes gegen rechts“, insbesondere gegen die AfD, geworden.
KMR


Das Lügen gegen Rechts wird solange weitergehen, wie die linken Nazis vertuschen müssen, dass sie die wahren Nazis sind. Solange also werden die wahren Nazis von links ganz link ihr geliebtes Propagandagespenst gegen Rechts und das Recht hegen und pflegen.