Als erste Partei fordert die AfD in Sachsen-Anhalt die Zulassung des Hausunterrichtes, der in Deutschland seit der Nazizeit* verboten ist. Damals wollte der Staat den Eltern die Erziehung ihrer Kinder aus der Hand winden, ebenso wie es die Kommunisten taten.
Im gerade beschlossenen Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt heißt es dazu:
„In allen Fragen zu Bildung und Erziehung der Kinder müssen die Eltern das letzte Wort haben. Wir wenden uns entschieden gegen alle Versuche des Staates, sich in die Erziehung der Kinder einzumischen. Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen.
Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen. Bedingung ist allerdings, dass der Hausunterricht die gleichen Qualitätsstandards erfüllt wie der Schulunterricht. Alle Kinder, die zuhause unterrichtet werden, müssen zur Kontrolle des Lernfortschritts halbjährlich zentrale Prüfungen ablegen. Bleibt ein Kind zurück, muss es wieder an die Schule. Das Recht auf Hausunterricht ist als Elternrecht zu begreifen, die Bildung der Kinder als Pflicht und der Schulbesuch als Angebot, das der Staat vorhalten muss, das die Eltern jedoch nicht zwangsläufig annehmen müssen“.
Wir können das nur begrüßen. In verschiedenen Beiträgen haben wir in der Vergangenheit betont, dass der Hausunterricht in den meisten Ländern der EU Gang und Gäbe ist. Die UN hat Deutschland mehrfach aufgefordert, den Hausunterricht im Sinne des Erziehungsrechtes der Eltern, das ein Menschenrecht ist, zuzulassen. Die verschiedenen Bundes- bzw. Landesregierungen haben sich bisher strikt geweigert, das zu tun.
Eltern, die ihre Kinder aus Gewissengründen, beispielsweise, weil sie den Sexualkundeunterricht ablehnen, nicht in die Schule schicken, werden bestraft. In der Vergangenheit wurden Elternteile sogar inhaftiert. Kinder wurden von Jugendämtern aus intakten Familien gerissen. Nicht wenige haben Deutschland deshalb verlassen.
Es ist überfällig, dass eine Praxis, die in Deutschland während der NS-Diktatur eingeführt wurde, wieder abgeschafft wird!
*) Mit dem Reichsschulpflichtgesetz 1938.
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