Gesinnungsjustiz?

Gibt es in Deutschland eine Gesinnungs- bzw. politische Justiz? Der Verdacht muss aufkommen, wenn man manche Gerichtsurteile der Vergangenheit betrachtet. Dabei drängt sich der Eindruck auf, dass Personen, die wegen gleicher oder ähnlicher Straftaten angeklagt werden, nach ihrer Gesinnung und nicht auf Grundlage der Gesetze verurteilt werden. So werden regelmäßig Menschen mit vorgeblich „rechter“ politischer Einstellung z. B. wegen des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole aus der NS-Zeit bestraft, während Linke bei gleichem Tatbestand laufen gelassen werden.

Im Fall der Lina E., Anführerin der linksextremen so genannten „Hammerbande“, die nach schweren Verbrechen jetzt auf Bewährung freikommen soll, scheint jetzt ein besonders eklatantes Beispiel von Gesinnungsjustiz vorzuliegen. JF-Autor Frank Hauke spricht in dem folgenden Beitrag (JF-Online am 22.4.2026) von einem „Antifa-Bonus“ vor Gericht.

Lina E., die Justiz und ein schlimmer Verdacht

 

von Frank Hauke

Für ihre schweren Verbrechen erhielt Lina E. ohnehin eine milde Strafe. Ein Jahr, nachdem die Anführerin der Hammerbande ins Gefängnis musste, soll sie nun schon wieder freikommen. Es drängt sich ein erschütternder Verdacht auf, der schon seit dem Urteil besteht. Ein Kommentar.

So ziemlich alles am Fall Lina E. riecht nach einem juristischen Antifa-Bonus. Fangen wir beim Haftantritt an: Erst 22 Monate nach ihrer Verurteilung wegen schwerer Gewalttaten musste die Anführerin der Hammerbande ihre Gefängnisstrafe überhaupt absitzen. So hatte es der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats, am 30. Mai 2023 unter dem frenetischen Jubel der Linksextremisten im Saal verkündet.

Schon das Urteil galt als relativ milde: Nur fünf Jahre und drei Monate Gefängnis für mehrfache gefährliche Körperverletzung, die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung. Die Bundesanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert.

Der Richter erkannte Lina E. in seiner Urteilsbegründung einen „Heldenstatus“ zu. Gleichzeitig würdigte er antifaschistisches Engagement, solange dieses friedlich bleibe. Auch das war gegenüber einer brutalen Schlägerin ungewöhnlich. Das Bekenntnis zum Antifaschismus bedeutete auch, das politische Neutralität in Gerichtssälen längst der Vergangenheit angehört.

Strafmaß mit großen Spannen

Immer wichtiger beim Strafmaß, das große Spannen kennt, wird die moralische Einschätzung der Richter. Und dass diese sich dann bei Sympathie mit den Tätern im unteren Rahmen bewegt, dürfte kaum verwundern. Das kennen wir bereits von den Gerichtsverfahren gegen radikale Klimaideologen wie den Tätern der „Letzten Generation“.

Die Haftstrafe gegen Lina E. hatte Richter Schlüter-Staats solange ausgesetzt, bis der Bundesgerichtshof über die Revision der Verteidigung und des Generalbundesanwalts entschieden hatte. Das geschah vor gut einem Jahr, als das milde Urteil rechtskräftig wurde.

Seit dem 24. April 2025 sitzt die inzwischen 30jährige im Gefängnis – und soll nun schon wieder raus. Denn dasselbe Oberlandesgericht Dresden, das der Linksextremistin schon bei der Urteilsverkündung in gewisser Weise huldigte, hat ihr nun eine Haftentlassung nach zwei Dritteln gewährt (die JF berichtete).

Lina E. mit kurzer Haft für schwere Verbrechen

Angerechnet wird auch die zweieinhalbjährige Untersuchungshaft, so dass die 42 Monate, die zwei Dritteln der verkündeten Gefängniszeit entsprechen, tatsächlich ablaufen. Es bleiben also unter dem Strich dreieinhalb Jahre Haft übrig für mehrfache schwere Gewaltverbrechen und weitere kriminelle Delikte.

Man darf getrost davon ausgehen, dass ein solches Verfahren ohne politischen Hintergrund oder gar mit rechtsextremer Motivation nicht im Rahmen einer Kuscheljustiz ablaufen würde. Da fordern Politiker sehr schnell die „volle Härte des Gesetzes“.

Die einzige, die sich so viel Milde noch in den Weg stellt, ist die Generalbundesanwaltschaft. Sie hat Beschwerde gegen die vorzeitige Haftentlassung eingelegt. Unabhängig davon, ob das Aufbegehren Erfolg haben wird oder nicht, zeigt der Fall Lina E., mit wie viel Entgegenkommen der Justiz Linksterroristen rechnen können – in Deutschland.

Ungarn urteilt härter

In Ungarn dagegen erhielt der ebenfalls zur Hammerbande gehörende Simeon alias „Maja“ T. im Februar dieses Jahres eine achtjährige Haftstrafe – für ähnliche Delikte: versuchte lebensbedrohende Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Solidarität, die Politiker von SPD, Linken und Grünen gleich nach Beginn des Verfahrens mit dem linksextremen Schläger zeigten, ist eine beispiellose moralische Freisprechung für politisch motivierte Gewalt.

Medienwirksame Gefängnisbesuche in Ungarn, Proteste gegen die Anklage und schließlich das Urteil: Von der Unabhängigkeit der Justiz halten Katrin Göring-Eckardt und all die anderen Politiker, die „Majas“ Zelle zu einem Wallfahrtsort machten, nicht viel, wenn es um Linksextremisten geht.

Die USA haben die „Antifa Ost“, wie sich die Hammerbande offiziell nennt, als ausländische Terrororganisation eingestuft – ein beim Zertrümmern von Köpfen und Knochen nachvollziehbares Vorgehen. In Deutschland allerdings undenkbar. Da hagelt es für solche Taten politische Solidaritätsadressen und Strafrabatt.

So kann sich die Antifa weiterhin sicher sein, dass ihre Attacken auf politische Gegner viel Sympathie und Unterstützung auslösen. Nicht nur in der Politik, sondern auch in deutschen Gerichtssälen. Im Prinzip handelt es sich dabei um nicht viel anderes als einen Freifahrtschein für Gewalt – wenn denn „die Richtigen“ halbtot geprügelt werden.

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