Dass der so genannte „Verfassungsschutz“ von den Kartellparteien, denen er in Bund und Ländern untersteht, zu einem Instrument der Machtsicherung und Bekämpfung der demokratischen Opposition umfunktioniert wurde und somit selbst verfassungsfeindlich agiert, wurde in der Vergangenheit klar nachgewiesen und dürfte heute Allgemeingut sein. Die SWG hatte hierzu bereits 2023 ein eingehendes Gutachten vorgelegt. Wer noch Zweifel an dieser Tatsache hat, den wird das neue „Gutachten“ des niedersächsischen Ablegers gegen die AfD dieser Behörde wohl überzeugen. Das Pamphlet wäre einer „Correctiv“-Feder würdig gewesen.
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