Die Nürnberger Justizfarce

Eine Wiederholung der „Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse“ von 1946 wird auch hin- und wieder auf rechter politischer Seite eingefordert, wenn es um die Ahndung von mutmaßlichen schweren und schwersten Vergehen im Zusammenhang mit der so genannten „Corona-Pandemie“ geht. Dabei schleicht sich mehr oder weniger unbemerkt eine Bewertung des Nürnberger Tribunals ein, die der historischen Wahrheit gänzlich zuwiderläuft. Denn „Nürnberg“ war kein rechtsstaatlicher Vorgang sondern „Rache- und Siegerjustiz“ mit der Konterkarierung aller rechtsstaatlichen Grundsätze, wie es der Jurist Dr. Thor von Waldstein in seinem vielbeachteten Vortrag mit dem Titel“ Zerstörung des Völkerrechtes“, den er am 1.3.2026 bei der Akademie Schnellroda hielt, ausdrückt

Wir zitieren im Folgenden die entsprechenden Passagen. 

„Der Schlussakt der Zerstörung des europäischen Völkerrechts stellt der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs veranstalteten Nürnberger Kriegsverbrecherprozess sowie seine sich bis zum 14. April 1949 erstreckenden Folgeprozesse dar. Vergegenwärtigt man sich die Grundlagen und den konkreten Ablauf dieses sogenannten „Internationalen Militärtribunals“, erscheint selbst die Bezeichnung der Verfahren als „Sieger- oder Rachejustiz“ noch beschönigend. Denn tatsächlich handelt es sich nicht um die Verwirklichung von Recht und Gesetz als Inbegriff einer unabhängigen Justiz, sondern um eine nach der altbekannten Losung „Wehe den Besiegten“ vor der Weltöffentlichkeit in Szene gesetzte Justizsimulation.

Im Mittelpunkt dieses Bühnenstücks stand der in den äußeren Formen des Rechts dargebotene Triumph des Siegers über den Besiegten, um diesen vor der Geschichte als verbrecherisch und ehrlos darstellen zu können. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien die Einwände gegen die Prozesse wie folgt zusammengefasst:

Erstens: Bereits die Wahl des Gerichtortes Nürnberg als Stadt der NSDAP-Parteitage und Verkündung der Nürnberger Gesetze zur NS-Rassenhygiene symbolisierte, dass sich das Tribunal nicht als neutrales und objektives Gericht, sondern als eine Art NS-Gegenanstalt verstand.

Zweitens: Die Anklage und späteren Verurteilungstatbestände „Verschwörung gegen den Frieden“, „Führung von Angriffskriegen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ waren erst durch das sogenannte „Londoner Statut“ vom 8. August 1945 geschaffen worden. Das stellt einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz „Nulla Poene sine Lege“ (Keine Strafe ohne Gesetz) dar, wonach niemand wegen einer Handlung bestraft werden darf, die zur Zeit der Tat nicht strafbar war.

Drittens: Die Hauptalliierten, die großen Vier, die das Tribunal initiierten, durch Ernennung von Richtern und Anklägern durchführten, waren zum Teil selbst an Prozessgegenständlichen Taten beteiligt. Der sogenannte „Tu Quoque“-Einwand. Beispielsweise erfolgte der in der Anklage thematisierte deutsche Einmarsch in Polen am 1. September 1939 und die anschließende Aufteilung Polens zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion auf der Grundlage des geheimen Zusatzprotokolls des Hitler-Stalin-Pakts vom 24. August 1939. In diesem Pakt legten die beiden Staaten den Verlauf des Bug als russische Interessensgrenze fest. Auf der Basis dieser vereinbarten Vereinbarung marschierten dann gut zwei Wochen nach dem deutschen Angriff am 18. September 1939 russische Soldaten in Ostpolen ein. Von der Verteidigung des Staatssekretärs Ernst Freiherr von Weizsäcker hierauf im Prozess angesprochen, bestritt der sowjetische Ankläger die Existenz dieses Zusatzprotokolls.

Viertens: Strafprozessual wurde das Verfahren auf deutschem Boden in den Formen angelsächsischer Rechtstradition durchgeführt. Das stellte eine schwere Beeinträchtigung der Arbeit der ganz überwiegend deutschen Strafverteidiger dar, die an eine andere Prozessordnung gewöhnt waren.

Fünftens: Auf der Anklagebank saßen nicht nur Personen, sondern auch einzelne Organisationselemente des Dritten Reiches, etwa Gestapo, SA und SS, aber auch das Reichskabinett und der Generalstab sowie das Oberkommando der Wehrmacht. Da man diese nicht hinrichten konnte, wurden sie zum Teil als verbrecherische Organisationen gebrandmarkt. Dies stellt eine historische Bewertung dar, die berechtigt oder unberechtigt sein mag, die aber mit dem Wesen eines Strafprozesses nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.

Sechstens: Die Verteidigung wurde massiv behindert entlastendes Material wurde häufig nicht zugelassen. Angeklagte und Verteidiger wurden in ihren Ausführungen laufend unterbrochen, vor allem, wenn sie auf die Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges, insbesondere die Knechtung Deutschlands durch den Versailler Vertrag Bezug nehmen wollten.

Siebtens: In einem der Nachfolgeprozesse, im Krupp-Prozess, wurden am 14. Januar 1948 sechs Verteidiger wegen angeblicher Missachtung des Gerichts im Gerichtssaal verhaftet und zur Einschüchterung zu einer Freiheitsstrafe von drei Tagen verurteilt.

Achtens: Die Mehrzahl der Zeugenaussagen, auf denen die späteren Verurteilungen beruhten, wurden nicht dadurch generiert, dass die Zeugen unmittelbar vor Gericht in Nürnberg vernommen wurden, sondern dass ihre polizeilichen, zum Teil im Ausland aufgenommenen Aussagen verlesen wurden. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar, der sich auch ganz konkret in vielen Verfahren fatal auswirkte. So wurden Zeugen beispielsweise damit bedroht, man werde sie selbst anklagen, oder man werde sie an die Sowjetunion ausliefern, wenn sie keine Angaben im Sinne der Anklage zu Protokoll geben würden.

Neuntens: Das Nürnberger Tribunal war gemäß dem Londoner Statut zugleich erste und letzte Instanz. Eine rechtsstaatlich gebotene Berufungsmöglichkeit gegen zahllose eklatante Verfahrensverstöße bestand von vornherein nicht.

Zehntens: Abgerundet wurde die Nürnberger Justizfarce schließlich durch die Art des Vollzugs der Urteile. Zehn der zwölf im Hauptprozess zum Tode verurteilten Angeklagten wurden am 16. Oktober 1946 durch den Henker John Woods hingerichtet, einem alkoholkranken ehemaligen US Soldaten, von dem aus früheren Hinrichtungen bekannt war, dass er diese objektiv stümperhaft und subjektiv mit kaum verhüllten sadistischen Neigungen durchgeführt hatte. Tatsächlich war dann in Nürnberg die Falltür zu klein, so dass mehrere Angeklagte mit dem Kopf an der Luke aufschlugen und sich dadurch vor Todeseintritt schwere Kopfverletzungen zugezogen, durch die ihre Körper blutüberströmt wurden. Außerdem war der Strang zu kurz bemessen, so dass die Delinquenten nicht durch Genickbruch, sondern durch langsames Erwürgen, zum Teil bis zu 20 Minuten qualvoll starben. Anträge einzelner Angeklagten, man möge sie als Soldaten nicht erhängen, sondern erschießen, waren zuvor abgelehnt worden.

Nicht Gnade vor Recht, sondern Unrecht und Unmenschlichkeit vor Gnade. So lautet die Überschrift auch über diese letzten Kapitel des Nürnberger Prozesse. „Death by hanging, death by hanging, death by hanging!“, so erklangen in der Siegersprache die am 1. Oktober 1946 im Radio in ganz Deutschland live übertragenen Urteilssprüche. Und es war klar, dass diese propagandistische Umsetzung des vorangegangenen juristischen Schmierentheaters in erster Linie den Zweck hatte, ein ganzes Volk moralisch zu verurteilen. Der militärischen Niederlage der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 folgte mit und nach Nürnberg eine Art Super-Versailles, durch das die Deutschen, denen man seit 80 Jahren einen Friedensvertrag vorenthält, dauerhaft in eine politische Pariarolle gedrängt wurden. Nürnberg symbolisiert also nicht nur den end- und letztgültigen Sargnagel des europäischen Völkerrechts, Nürnberg steht auch und gerade für die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln.

In den Worten von General Heinrich von Lohausen, Zitat: `In den Augen der Zerstörer von 1945 waren die von 1918 Stümper gewesen. Der Unterschied ist einer der psychologischen Kriegsführung, einer sehr mangelhaften nach 1918 und einer erheblich vervollkommneten nach 1945. 1919 hielt man den Krieg mit den unter Dach und Fach gebrachten Vertragswerten von Versailles, Saint Germain usw. für im Großen und Ganzen vollendet. 1945 war man sich klar, dass er mit der dem Feind abgezogenen Kapitulation eigentlich erst begann. Denn kein Sieg ist jemals vollständig bei bloßer Vernichtung der Streitkräfte des Feindes oder der bloßen Abrüstung seiner Wirtschaft. Er wird vollständig erst durch die Vernichtung seiner Gedankenwelt, durch die Verstümmelung seines Geschichtsbildes und die Zerstörung seiner Wertelandschaft. Einen Feind wirklich besiegen, heißt, seine Erinnerung auslöschen. Er ist der Feind ohne Gedächtnis, ist ein für alle Mal unschädlich. Denn aller Wille zur Selbstbehauptung, alle Fähigkeit zur Besinnung stammt aus Erinnerung. Es gibt eine Strategie des Vergessens. Über das Vergessene wird nicht mehr geredet, nicht mehr geschrieben, bis es eines Tages ins Unterbewusstsein herabsinkt und bei der heranwachsenden Jugend auch unterschwellig nicht mehr vorhanden ist. Ohne Vorbehalte glaubt sie, was die Sieger verkünden´. Zitat Lohausen Ende“.

4 thoughts on “Die Nürnberger Justizfarce

  1. Kollege v. Waldstein hat Recht. Wer das ausführlicher lesen möchte, sollte zu meinem Buch „Keine Sternstunde des Rechts“ greifen.

  2. Vertreibung / „Befreiung“

    Mit der einseitigen Verkündung einer „Befreiung“ Deutschlands durch die
    Sieger / Besatzer, am 08. Mai 1945, als die deutsche Wehrmacht leider bedingundslos kapitulieren musste, öffnete man überdies auch einen Weg, endlich die Vertriebenen ganz zu vergessen.
    Sie stören bei der Befreiungsphilosophie und deren vereinfachte Thesen schon durch ihre bloße Existenz zu sehr.
    Im 80Millionenvolk der Deutschen stellt der Personenkreis, der wirklich befeit wurde oder sich aus welchen Gründen auch immer befreit fühlte, jedenfalls eine
    verschwindend kleine Minderheit dar.
    Für die überwiegende Mehrheit war es keine „Befreiung“ allein schon per definitionem:
    Befeite stehen niemals auf der Seite der Verlierer sondern stets auf der Seite
    der Gewinner.
    Befreit kann man nur von dem weren, was gegen den eigenen Willen existiert.
    Wenn also Deutschland vom Nationalsozialismus befreit wurde, so setzt dies voraus, dass die Deutschen in ihrer überwiegenden Mehrheit Gegner Hitlers
    und des NS-Regimes waren – das also diese Regierungsform gegen ihren Willen existierte – es ihnen gegen ihren eigenen Willen aufgezwungen wurde. Das war aber nicht der Fall.
    Daher ist die Parole von der „Befreiung“ schon gedanklich ein Widersinn.
    Ein Widersinn auch deshalb, weil die Deutschen zwar „befreit“ wurden, doch zugleich nicht nur Verlierer sind, sondern zugleich auch noch mit dem Vorwurf „Schuldige“ zu sein, belastet wurden und sich dazu auch noch ständig selbst damit belasten.
    Abgesehen von dieser – nüchterner Logig widersprechenden – „Befreiungsphilosophie“ kann man unmöglich von „Befreiung“ sprechen angesichts der himmelschreienden Völkerrechtsverbrechen der Sieger und der ehemaligen Kriegsgegner, die in ihrer Planung, Durchführung, Dimension und Brutalität alles Bisherige in der Geschichte übertrafen.
    Wie kann man da noch reinen Gewissens und ehrlicher gerechter Gesinnung von „Befreiung“ reden, ohne damit die vielen Millionen unschuldiger Opfer zu verhöhnen, ihnen die letzte Ehrerbietung zu nehmen und sie in die Dunkelheit des endgültigen Vergessens zu stoßen?
    Die Austreibung / Vertreibung der Deutschen aus den Gebieten, in denen sie viele Jahrhunderte lang zu Hause waren, ist mit dem Begriff Vertreibung nur unzulänglich charakterisiert. Es geht hier nicht nur um völkerrechtliche Verbrechen der Zwangsaussiedlung, sondern um dem unfassbaren Terror und auch um den entfesselten Sadismus bei deren Durchführung. Der Begriff „Vertreibungsverbrechen“ ist inhaltlich nicht wirklich zutreffend, denn es handelt sich ganz eindeutig um das Verbrechen des Völkermordes, welches inhaltlich auch die Vertreibung mit einschließt.

    *

    Anfang 1945 brach die Rote Armee sengend, brennend, plündernd, mordend, raubend und vergewaltigend in das Deutsche Reich ein.

  3. Richter und Ankläger bzw. die Organisatoren des Tribunals stammen aus einem sadistischen und hinterhältigen Kulturkreis. Das sind auch die, die uns das 81. Jahr mit Geschmacklosigkeiten in Architektur und Kunst, der Verwüstung der deutschen Sprache und dem Abbau des Bildungssystems traktieren. Nicht zu vergessen ihre bezahlten Vasallen auf deutschem Boden.

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