Ausreiseverbote zum Remigrationsgipfel in Portugal

In Portugal findet an diesem Wochenende ein Remigrationsgipfel statt, zu dem europäische rechtskonservative Organisationen und Parteien eingeladen haben. Pünktlich zu dem Anlass bemühten sich Politik, Behörden und Medien, „Remigration“, als extremistisch zu framen. Dies, obwohl der Begriff bis heute selbst behördlicherseits verwendet wird.

Passend dazu wurde deutschen Staatsbürgern, die an dem Kongress teilnehmen wollten, die Ausreise verweigert, wobei einige kurzzeitig in Gewahrsam genommen wurden, wie der Sprecher der Identitären Bewegung Deutschland, Maximilian Märkl. Die Bundespolizei begründete das mit Vorschriften nach dem Passgesetz, wonach durch eine Teilnehme an dem Kongress angeblich die Innere Sicherheit und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sei. Tatsächlich kann man aber von einer politischen Motivation ausgehen.

Gestützt wird diese Vermutung durch den Bericht der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Lena Kotré, die ebenfalls nach Portugal reisen wollte, um auf dem Remigrationsgipfel zu sprechen. Sie sei, so berichtet Kotré in einem Video auf „X“, am Flughafen von Bundespolizisten in Zivil angesprochen worden. Einer der Polizisten habe gesagt, man wolle das Treffen „zum Platzen“ bringen.

Hier können Sie das Video ansehen.

Kotré wurde letztlich an der Ausreise nicht gehindert. Inzwischen hat die Bundespolizei auf die Aussagen der AfD-Politikerin reagiert und eine Prüfung der Angelegenheit angekündigt.

Gegen keine der Personen, die an der Ausreise gehindert wurden, lag der Verdacht der Begehung von Straftaten vor. Man kann davon ausgehen, dass diese Beschränkung des grundgesetzlich geschützten Rechtes auf Freizügigkeit keine rechtlichen Grundlagen hatte, sondern rein willkürlich aus politischen Gründen erfolgte. Man wollte politisch missliebigen Personen den Mund verbieten.

Treffen die Aussagen Kotrés zu und hatten die deutschen Behörden den Auftrag, den Remigrationsgipfel „zum Platzen“ zu bringen, würde dies einen politischen Skandal erster Ordnung darstellen. Er würde sich einreihen in die zunehmenden staatlichen Versuche, oppositionelle und regierungskritische Äußerungen auf verfassungswidrige Weise zu unterdrücken und dabei auch mutmaßlich kriminelle Methoden – wie Nötigung und Freiheitsberaubung – anzuwenden.

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