
Fortsetzung von Teil 2.
Von Stephan Ehmke
1866 war Schleswig-Holstein zum Zankapfel zwischen Preußen und Österreich geworden. Der Streit um die Zukunft der Elbherzogtümer bildete den äußeren Anlass für den Krieg zwischen den beiden Mächten. Der eigentliche, tiefergehende Grund war allerdings die unausweichliche Entscheidung darüber, wer künftig bei einer Neuordnung des Deutschen Bundes bzw. einer Neugründung des Deutschen Reiches die Führung übernehmen sollte.
Zwei Jahre zuvor hatten Preußen und Österreich im Namen des Deutschen Bundes noch den gemeinsamen Feldzug gegen Dänemark siegreich beendet. Den Anlass hierzu hatte die Absicht der Kopenhagener Regierung gebildet, das Herzogtum Schleswig entgegen internationaler Verträge in das Königreich Dänemark einzuverleiben.
Das Ergebnis des Krieges von 1864 war, dass Dänemark Schleswig und Holstein abtreten musste. Beide Herzogtümer wurden zunächst von Berlin und Wien gemeinsam verwaltet. Dies sollte solange dauern, bis über das endgültige Schicksal Nordelbiens entschieden war.
Preußen strebte die Annexion der Herzogtümer an, Österreich wollte das verhindern. Zunehmende Streitereien beendeten die gemeinsame Verwaltung Schleswig-Holsteins. Die Gasteiner Konvention vom August 1865 regelte die Angelegenheit neu – zunächst noch einvernehmlich.
In der Folge unterstützte Wien allerdings den Anspruch Herzog Friedrichs von Augustenburg, den außer dem dänischen König zunächst erbberechtigten Fürsten in Schleswig-Holstein. Dies brachte Preußen auf die Palme. In Berlin sah man darin eine Missachtung der Gasteiner Vereinbarung.
Die Zuspitzung des Streites brachte schließlich 1866 das Vorhaben Österreichs, die Schleswig-Holsteinische Angelegenheit durch den Deutschen Bund entscheiden zulassen; etwas, das Preußen keinesfalls zuzulassen bereit war.
Bismarck suchte nun, die Schleswig-Holsteinische Frage mit den Plänen zu einer Reform des Deutschen Bundes zu verquicken. Der preußische Ministerpräsident hatte darüber klare Vorstellungen: „Reform“ bedeutete für ihn die Suprematie Preußens und die Unterordnung der anderen deutschen Staaten – unter Ausschluss Österreichs.
Am 24. März 1866 schickte Bismarck eine „Zirkulardepesche“ an alle preußischen Gesandten in den Staaten des Deutschen Bundes mit dem Auftrag, zu erkunden, wer im Falle eines bewaffneten Konfliktes auf der Seite Preußens stehen würde. Wenig später (am 9. April) beantragte Berlin bei der Bundesversammlung die Wahl eines gesamtdeutschen Parlamentes zur Beratung einer Bundesreform.
Österreich antwortete am 1. Juni 1866 mit einem eigenen Antrag an die Bundesversammlung: Der Deutsche Bund solle über die Schleswig-Holsteinische Frage entscheiden. Gleichzeitig kündigte man die Einberufung der Holsteinischen Ständeversammlung an, was schließlich am 5. Juni 1866 erfolgte.
Preußen, das die Gasteiner Konvention als neuerlich gebrochen ansah, reagierte umgehend: Am 7. Juni 1866 rückten preußische Truppen von Schleswig aus über die Eider nach Süden in das Herzogtum Holstein vor. Feldmarschallleutnant Ludwig von Gablenz, der in Kiel als Gouverneur Holsteins residierte, entschied sich gegen einen gewaltsamen Widerstand und begnügte sich mit einer Protestnote. Ein Kampf hätte für die österreichischen Truppen in Holstein auch wenig Aussicht auf Erfolg gehabt, denn sie waren den preußischen klar unterlegen.
So verließen Gablenz und der sich ebenfalls in Kiel aufhaltende Herzog von Augustenburg die Stadt Richtung Altona, gefolgt von der Brigade Kalik, welche die Besatzung Holsteins dargestellt hatte.
Am 10. Juni 1866 trafen die preußischen Truppen, ohne auf Widerstand gestoßen zu sein, unter dem Befehl General Edwin von Manteuffels in Itzehoe ein, um die für dort vorgesehene Ständeversammlung zu verhindern. Gleichzeitig übernahm Preußen die Verwaltung Holsteins.
Am 12. Juni 1866 gab Gablenz auch Altona auf, setzte sich nach Süden über die Elbe nach Harburg ab und kehrte anschließend nach Wien zurück. Die Brigade Kalik verlegte nach Böhmen.
Bereits einen Tag zuvor hatte Österreich den Gasteiner Vertrag für erloschen erklärt und die Mobilmachung des Bundesheeres beantragt, gefolgt vom Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Preußen.
Nachdem am 14. Juni 1866 die Bundesversammlung dem Antrag Österreichs mit Mehrheit zugestimmt hatte, erklärte Preußen den Bundesvertrag für nichtig. Damit war der Krieg unausweichlich geworden.
Unterdessen fanden die Mobilmachungen und der Aufmarsch der preußischen und österreichischen Truppen ihren Abschluss.
Fortsetzung folgt.
Lesen Sie hier Teil 1 und hier Teil 2 unserer Reihe über den Deutschen Krieg von 1866.

