Aus dem Deutschland-Journal 2026.
Vor 160 Jahren, im Juni und Juli 1866, tobte der Bruderkampf Deutsche gegen Deutsche im Krieg Preußens gegen Österreich. Historiker bezeichnen das Ringen auch als den zweiten der drei Reichseinigungskriege, neben dem Dänischen Krieg (1864) und dem gegen Frankreich (1870/71), an deren Ende die Geburt des Zweiten Deutschen Kaiserreiches, des ersten modernen deutschen Nationalstaates stand, auf dessen Grundlagen auch heute noch die Bundesrepublik Deutschland ruht[1].
1866 rang Preußen das eigentlich militärisch überlegene Österreich[2] in drei Wochen nieder. Dazu trug nicht nur das neue Zündnadelgewehr bei, sondern auch das strategische Geschick Helmuth von Moltkes[3], dessen „Getrennt Marschieren und vereint Schlagen“ am 3. Juli 1866 zur den Krieg entscheidenden Schlacht bei Königgrätz führte. Mit dem Prager Frieden vom 23. August 1866, der den unterlegenen Gegner weitgehend schonte, war dann die „Deutsche Frage“ entschieden.
Zu den damaligen Zeiten suchte man Kriege in Europa noch rasch zu beenden. Moltke meinte: „Der Staatsmann hat die Aufgabe, den Krieg zu vermeiden. Gelingt ihm das nicht, so ist es an dem Feldherrn, den Krieg schnell zu beenden“. Dies sollte Verluste vermeiden und Unbeteiligte, wie die Zivilbevölkerung, schonen. Einst nahm man das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Haager Landkriegsordnung noch ernst.
Auch der Krieg von 1866 wurde grundsätzlich ritterlich geführt. Das lag nicht nur daran, dass dort eigentlich verschiedene Stämme eines Volkes, also Verwandte, gegeneinander kämpften, sondern weil sich der Soldat ethischen Grundprinzipen verpflichtet fühlte, was damals noch in Europa Allgemeingut war[4]. Eines dieser Prinzipien war die Ritterlichkeit, die höchste der soldatischen Tugenden, die sich auch aus der christlichen Pflicht zur Barmherzigkeit herleitete. Ritterlichkeit bedeutete, den geschlagenen Gegner zu schonen und gut zu behandeln und Nichtkombattanten, wie die Zivilbevölkerung, zu schützen. Wer die großartige Beschreibung des Deutschen Krieges von Theodor Fontane[5] liest, wird dort unzählige, teilweise ergreifende Beispiele von Ritterlichkeit finden, wie zum Beispiel, als ein Junge aus dem Tross der preußischen Armee für in der Sommerhitze schmachtende österreichische Verwundete aus einem Brunnen, der von Kugeln umpfiffen wurde, Wasser holen wollte. Sofort schwiegen auf beiden Seiten die Waffen, bis die Samaritertat erfüllt war.
Wie weit wir heute in den aktuellen Kriegen mit der Ritterlichkeit gekommen sind, muss an dieser Stelle nicht ausgeführt werden, wir müssen nur in die Ukraine oder in den Nahen Osten blicken.
Gegenwärtig wird heftig über die Wiederaufrüstung Deutschlands diskutiert, nicht zuletzt im rechtskonservativen Lager. Vieles sollte dabei wieder auf den Boden der nüchternen Tatsachen zurückgeholt werden. Natürlich verursachen politische Ankündigungen wie „Wir müssen wieder kriegstüchtig werden“, im Volk für Unruhe. Zwar leben aus der Generation, die den Zweiten Weltkrieg noch bewusst erlebt haben, nicht mehr sehr viele, doch sind die Medien voll von Filmen und Berichten, die das Grauen der Schlachten, des Bombenterrors und der Vertreibung auch den Jüngeren vor Augen führen. Damals wie heute sind dabei die Augen nach Osten gerichtet. Russland sei „der Feind“, wie man uns sagt. Der Kreml beabsichtige, wenn er mit der Ukraine fertig ist, Westeuropa anzugreifen. Beweise für ein solches Vorhaben existieren zwar nicht, doch sind starke Behauptungen immer schon wirksamer als schwache Beweise gewesen, vor allem wenn sie medial wirkungsvoll aufbereitet werden.
Der Autor dieser Zeilen ist nicht der Auffassung, dass Putin die Absicht hat, die NATO anzugreifen. Seine Ziele im gegenwärtigen Krieg[6] sind ganz offensichtlich begrenzt und beschränken sich auf die Ukraine. Der unvoreingenommene Beobachter muss ohnehin zu der Beurteilung kommen, dass Russland sich mit einem Krieg gegen die NATO (sei es mit oder ohne die USA) übernehmen würde. Schließlich gibt es mit Frankreich und England auch dort Atommächte. Außerdem stellt sich die Frage, was denn Russland mit „eroberten“ westlichen Ländern eigentlich anfangen soll, bedenkt man deren meistenteils wirtschaftlich und sozialen prekären Zustände.
Aber wie dem auch sei, die Frage der militärischen Verteidigungsfähigkeit Deutschlands muss unabhängig davon beantwortet werden. Dass ein Nationalstaat eine einsatzfähige Armee zur Landesverteidigung unterhalten muss, sollte gerade im konservativen Lager unumstritten sein. Irgendeinem linken oder liberalen Pazifismus wollen wir jedenfalls nicht hinterherlaufen. Die sittlich-moralische Begründung der Landesverteidigung schöpfen wir aus dem Naturrecht auf Selbstverteidigung, das jedem Menschen, aber auch jedem Volk zukommt, wie es auch das Völkerrecht aussagt.
Die Größe, Ausstattung und Organisation der Armee richtet sich natürlich nach den Erfordernissen, die sich aus der Natur des Landes, den Eigenarten des Volkes, der zu erwartenden Bedrohung und nicht zuletzt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Staates ergeben. Da Deutschland immer Armeen unterhalten hat, muss das Rad auch nicht immer neu erfunden werden. Ob eine Berufsarmee oder eine Wehrpflichtarmee eingerichtet wird, unterliegt ebenfalls den genannten Faktoren, aber auch, welche Tradition in einem Land herrscht. Zur näheren Begründung des Gesagten verweisen wir auf unsere zahlreichen Veröffentlichungen zu diesem Thema im Deutschland-Journal und im Weltnetz.
Die SWG hat jedenfalls stets die Auffassung vertreten, dass aus den verschiedensten Gründen, die hier nicht erneut erörtert werden sollen, eine Allgemeine Wehrpflicht der Berufsarmee vorgezogen werden sollte. Das Scharnhorstsche Wort, wonach der Bürger eines Landes der geborene Verteidiger desselben sei, gilt für uns nach wie vor. Dass die Voraussetzung dafür in der Beachtung der nationalen Interessen sowie dem Recht und der Gesetze, einschl. des Völkerrechtes, liegen, sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Klar ist, dass jeglicher Missbrauch der deutschen Soldaten für Zwecke außerhalb der Landesverteidigung und der nationalen Interessen strikt ausgeschlossen werden muss.
Auch die Frage der Atombewaffnung ist für Deutschland neu zu diskutieren. Man mag es hören wollen oder nicht, in der heutigen globalen Situation kann von Souveränität eines Staates nur geredet werden, wenn er über eigene (und nicht geliehene) Atomwaffen verfügt. Die ethischen Probleme, die damit verbunden sind, sollen nicht kleingeredet werden. Eine nüchterne realpolitische Beurteilung der Frage ist aber unerlässlich.
Die oben erwähnten Soldatentugenden der Ritterlichkeit, der Tapferkeit, der Kameradschaft und der Treue (Volk und Vaterland gegenüber), die sich in der Bundeswehr und den vorangegangenen deutschen und preußischen Armeen bewährt haben und durch das Eiserne Kreuz symbolisiert werden, müssen die Grundlage soldatischen Dienstes bleiben. Gerade die preußische Haltung gibt dabei auch das an Recht und Gesetz gebundene Handeln vor, gebunden an das sittlich gebildete Gewissen. Die Geschichte unserer Armeen bietet genügend Beispiele dafür, wie der „Mannesmut vor Königsthronen“ den Offizier wie den einfachen Soldaten zum Widerstand geführt hat, wenn unrechtmäßige oder gar verbrecherische Befehle gegeben wurden. Das berühmte Beispiel des Generals von der Marwitz, auf dessen Grabstein der Spruch zu lesen ist: „Wählte Ungnade, wo Gehorsam keine Ehre brachte“[7], kann dabei als Leitstern dienen.
Oft haben wir betont, dass eine Armee ohne Tradition ihren Auftrag nicht erfüllen kann. Die Bundeswehr hat in ihrer gut 70-jährigen Geschichte keine eigene, unabhängige Tradition aufbauen können, wie es fälschlicherweise vielfach in der Politik behauptet wird. Der Dienst in ihr fußt selbstverständlich auf der Geschichte der preußischen und deutschen Vorgängerarmeen, angefangen vom Großen Kurfürsten, über den Soldatenkönig, Friedrich den Großen, die Befreiungskriege, das Kaiserliche Heer nach 1871, die Weimarerische Reichswehr sowie auch die Wehrmacht. Dabei sind selbstverständlich die im militärischen wie sittlich-moralischen Sinne positiven Beispiele maßgeblich. Sie bestehen aus dem Handeln Einzelner oder von Truppenteilen sowie herausragenden Ereignissen der Kriegsgeschichte. Es bedarf eigentlich keiner Erwähnung, dass dabei vorgekommene Kriegsverbrechen niemals geleugnet oder verharmlost werden dürfen. Wir wehren uns aber vehement dagegen, daraus ein Verbrecheralbum konstruieren zu wollen. In diesem Sinne muss die Bundeswehr bei ihrer Erneuerung zu einem vernünftigen Traditionsverständnis zurückkehren.
Dass die Bundeswehr heute keine einsatzfähige Armee im Sinne des Vorgesagten ist, muss nicht hervorgehoben werden. Ein Neuaufbau ist natürlich erforderlich. Aufgrund der Tatsache, dass wesentliche Strukturen der Landesverteidigung nach 1990 mutwillig und unnötig zerschlagen wurden, wird dies mit immensen Kosten verbunden sein. Damals war die Rede davon, der Kalte Krieg sei vorbei, wir wären nur noch von Freunden umgeben und es sei nur noch eine kleine, technisch moderne und hochmobile Truppe erforderlich, die im Bündnisrahmen verwendet würde. Stimmen, die damals warnten, man solle nicht „Tabula Rasa“ machen, indem man die Fähigkeit zur territorialen Landesverteidigung zerstöre, da man schließlich nicht wiesen könne, ob sich die globale Lage einmal wieder ändern würde, wurden als „Revanchisten“, „Militaristen“ und „ewig Gestrige“ verhöhnt. Der Autor dieser Zeilen, der in den entscheidenden Jahren nach der „Wende“ als aktiver Offizier gedient hat und, weiß, wovon er redet. Heute stehen wir mehr oder weniger dem Scherbenhaufen gegenüber, vor dem Verständige damals gewarnt haben.
Es ist schwer vorstellbar, dass unter den gegenwärtigen politischen Konstellationen in Deutschland der Wiederaufbau unserer Streitkräfte nach den erwähnten Prämissen möglich ist. Die jetzige Regierung arbeitet gegen die deutschen Interessen, im Inneren wie im Äußeren. Ein nationales Verständnis von Politik muss zurückkehren, unter Eliminierung der ideologischen Irrwege, orientiert an Vernunft und gesundem Menschenverstand, aber auch durchglüht von echtem Patriotismus. Wir glauben zuversichtlich, dass es in Deutschland eine aufstrebende politische Kraft gibt, die dies Wirklichkeit lassen werden könnte, würden ihr die Bürger dieses Landes die Chance dazu geben.
Stephan Ehmke
Anmerkungen:
[1] Wie das Bundesverfassungsgericht im „Grundlagenvertrag-Urteil“ vom 31. Juli 1973 (Aktenzeichen: 2 BvF 1/73) festgestellt hat.
[2] Österreich musste allerdings starke Kräfte im Süden gegen Italien stehen lassen, das mit Preußen ein geheimes Offensiv- und Defensivbündnis abgeschlossen hatte.
[3] Des damaligen preußischen Generalstabschefs.
[4] Der auch gegen die Zivilbevölkerung mit äußerster Brutalität geführte Amerikanische Bürgerkrieg 1861-65 zeigt bereits den neuen, totalitären Charakter des Vernichtungskrieges, der sich im 20. Jahrhundert durchsetzte.
[5] Theodor Fontane, Der Deutsche Krieg von 1866, erstmals erschienen 1871, 2 Bände. Das Werk ist antiquarisch, aber auch im Nachdruck erhältlich.
[6] Bei dem es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt.
[7] Johann Friedrich Adolf von der Marwitz (1723–1781). Der General verweigerte während des Siebenjährigen Krieges im Jahr 1761 den Befehl Friedrichs des Großen, das sächsische Jagdschloss Hubertusburg (nahe Oschatz) auszuplündern.

