Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, Staatsrechtler
Geboren am 11. Juli 1940 in Hütten/Pommern; Altsprachliches Abitur in Berlin 1960; Studium der Rechte in Berlin, Bonn und Tübingen; 1964 Erstes, 1969 Zweites Juristisches Staatsexamen in Berlin; 1969 Promotion zum Dr. iur. an der Freien Universität Berlin; 1986 Habilitation für das Staats-, Verwaltungs- und das private und öffentliche Wirtschaftsrecht durch den Fachbereich Rechtswissenschaft I, Hamburg; 1969 – 80 Rechtsanwalt in Berlin; 1972 – 78 Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Abendstudium); 1978 – 89 Universitätsprofessor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg; 1989 Ordinarius für öffentliches Recht der Universität Erlangen-Nürnberg; Prodekan und Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg 1992 – 1995; 2005 emeritiert; seither freiberuflich Lehrveranstaltungen, Prozesse, Vorträge, Veröffentlichungen. 2010 wieder in Berlin.
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Zitate und Texte
Moralismus statt Recht
„Zunehmend setzt sich der Moralismus, nicht zu verwechseln mit der Moralität als Triebfeder der Sittlichkeit, gegen das Recht durch, selbst, wie dargelegt, gegen das Verfassungsrecht. »Politik ist ausübende Rechtslehre«, sagt Kant. Der Rechtsstaat ist demgemäß die Wirklichkeit des Rechts. Es gibt keine Moralität gegen das Recht. Das Prinzip der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist die Pflicht, das Recht zu verwirklichen. Nicht jedes Gesetz ist im positivistischen Sinne schon Recht, aber die Gesetze müssen geachtet werden, solange sie nicht geändert sind. Moralität ist der gute Wille, das Rechtsprinzip zu verwirklichen, in allem Handeln. Wenn sich alle Bürger dessen befleißigen, geht es dem Gemeinwesen gut, sonst nicht. Der Moralismus ist eine Form der Rechtlosigkeit. Seine Maxime ist gegenwärtig der Egalitarismus. Moralismus ist das Gegenteil von Humanität und führt in den Bürgerkrieg.“
Schachtschneider, Karl Albrecht. Erinnerung ans Recht: Essays zur Politik unserer Tage . Kopp Verlag. Kindle-Version.
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Freiheit
„Das demokratische Prinzip gründet in der Freiheit als der Autonomie des Willens. Nur wenn jeder Mensch unter dem eigenen Gesetz lebt, dem Gesetz, das er sich selbst gibt, nur wenn jeder Mensch Gesetzgeber seines Handelns ist, ist er frei. »Der Anspruch auf freie und gleiche Teilhabe an der öffentlichen Gewalt ist in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) verankert.« 4› Hinweis Weil die Menschen ein gemeinsames Leben führen und weil all ihr Handeln auf alle einwirkt, muss um der Freiheit willen jeder Gesetze geben, die für alle gelten. Die Gesetze müssen somit ihrem Begriff gemäß allgemein sein, die Gesetze aller Bürger. Das verlangt nach der Achtung der Menschenwürde jedes anderen Menschen, dem Respekt vor der Selbstzweckhaftigkeit jedes Menschen 5› Hinweis oder eben nach der Sittlichkeit. Das Gesetz der Sittlichkeit, das Sittengesetz, ist der kategorische Imperativ: »Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.« 6› Hinweis Die Maximen müssen aber um der Freiheit der anderen Menschen willen mit den Maximen der anderen Menschen verträglich sein, weil kein Mensch andere Menschen gegen deren Willen zu einem Handeln nötigen darf. Demgemäß müssen die Maximen des Handelns durch allgemeine Gesetze festgelegt sein. Die Gesetze können nur gerecht, d. h. dem Recht gemäß sein, wenn sie freiheitlich sind. Freiheitlich sind sie nur, wenn sie demokratisch entweder unmittelbar vom Volk oder mittelbar von den Vertretern des Volkes beschlossen sind. Weil die Gesetze nur als Wille des Volkes verbindlich sind, hat die unmittelbare Demokratie höhere Legitimation als die mittelbare, repräsentative Demokratie.
Die äußere Freiheit als »die Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür« 7› Hinweis kann ohne die innere Freiheit, ohne Moralität, allgemein keine Wirklichkeit finden. Moralität ist der gute Wille, mit allen Menschen in Rechtlichkeit als der Sittlichkeit zu leben. Nur der übereinstimmende Wille aller Bürger kann Gesetze geben. Der Wille der Bürgerschaft, die volonté générale, zielt nach dem Staatszweck auf das gute Leben aller in allgemeiner Freiheit und damit auch auf Gleichheit und Brüderlichkeit.“
Schachtschneider, Karl Albrecht. Erinnerung ans Recht: Essays zur Politik unserer Tage . Kopp Verlag. Kindle-Version.
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„Religionsgrundrechte – nicht für den Islam“ – Aufsatz (PDF).
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