Meinungsfreiheit!

Meinungsfreiheit! 

Die Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V. (SWG) wird als Organisation der staatsbürgerlichen Bildung mit freiheitlich-konservativer Ausrichtung seit ihrer Gründung im Jahre 1962 in Diskriminierungsabsicht mit abwegigen Vorwürfen überzogen. Zuerst waren es die bezahlten Handlanger der „DDR“-Staatsicherheit in Westdeutschland auf sozialistischer und kommunistischer Seite, heute ist es vor allem das Machtinstrument der etablierten politischen Kräfte, der sogenannte „Verfassungsschutz“. Verfahren und Methoden gehen in die gleiche Richtung.

Der Verfassungsschutz Hamburg hat die SWG am 23. Juni 2023 als „gesichert rechtsextrem“ zum „Beobachtungsfall“ erklärt und dies in einer Presseerklärung bekanntgegeben. Die SWG wurde vorher weder informiert, noch hat ein rechtliches Gehör stattgefunden: so wird in Hamburg unmissverständlich die Objektstellung von Bürgern demonstriert!  Auch ein Gerichtsbeschluss gegen die SWG liegt nicht vor. Der SWG werden auch keine Rechtsbrüche in irgendeiner Form oder auch nur die Absicht, Rechtsbrüche zu begehen oder zu billigen, vorgeworfen. Es wird ausschließlich die rechtmäßige Ausübung der Meinungsfreiheit mit diskriminierenden amtlichen Bewertungen staatlich bekämpft. Die Absicht ist erkennbar, damit ein Sanktionensystem in Gang zu setzen, das letztlich auf die Unterdrückung einer politischen Richtung abzielt.

Inzwischen wurde durch Äußerungen des Verfassungsschutzes bekannt, dass die SWG bereits seit 2019 als „Prüffall“ und seit 2021 als „Verdachtsfall“ geführt wird: Also fand innerhalb von nur vier Jahren eine ziemlich schnelle „Hochstufung“ in drei Schritten statt! Dieses befremdliche Vorgehen erfolgt 60 Jahre nach Gründung des Vereins und dies obwohl vorher Vorstöße der ehemaligen SED, die sich in Parlamentarischen Anfragen zum Ausdruck brachten, von der Hamburger Innenbehörde zugunsten der SWG zurückgewiesen worden waren. Im Hamburger Verfassungsschutzbericht des Jahres 2022 wird die SWG noch nicht erwähnt. Noch im Juli 2022 musste die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linkspartei im Bundestag hin einräumen, dass keine Erkenntnisse über rechtsextreme Verbindungen der SWG vorlägen.

Die vom Hamburger „Verfassungsschutz“ gegen die SWG erhobenen Vorwürfe, die zu der Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ geführt haben, beruhen ausschließlich auf willkürlichen Auslegungen von Meinungsäußerungen in Schriften der SWG. So soll etwa mit dem Gebrauch des Worts „Globalisten“ ein antisemitisches Narrativ zum Vorschein getreten sein und eine Islamkritik wird als Menschenwürdeverstoß ausgemacht, weil nicht hinreichend zwischen Islam und Islamismus unterschieden worden sei. Vor allem wird Geschichtsrevisionismus zum Vorwurf gemacht. Der Vertrag von Versailles darf dann nicht als „Diktat“ bezeichnet werden. Welche Verfassungsgefährdung hier vorliegen soll, ist schleierhaft. Derartige amtliche Vorwürfe sind erkennbar abwegig, sie haben mit rechtlichen Kategorien nichts mehr zu tun, sondern sind als staatsideologisch einzustufen.

Der Vorstand hat deshalb gegen die Hamburger Innenbehörde Klage eingereicht. Gleichzeitig wurde durch unsere Rechtsvertretung eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes beantragt, der Behörde die „Beobachtung“ der SWG bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren zu untersagen. Eine gerichtliche Entscheidung hierzu liegt bis heute nicht vor.

Die SWG wird sich allerdings nicht nur gerichtlich, sondern auch publizistisch mit allen friedlichen, rechtsstaatlichen und gesetzmäßigen Mitteln gegen die Verfolgung durch den „Verfassungsschutz“ wenden. Sie wird deutlich machen, dass dieser angebliche „Verfassungsschutz“ eben nicht die Verfassung unseres Landes schützt, sondern die Machtinteressen der etablierten politischen Kräfte und nach unserer Auffassung zu diesem Zweck rechtswidrig unbescholtene Bürger und Organisationen verfolgt.

Ziel der Verfolgung ist es, uns als eine der unbequemen regierungskritischen Stimmen im politischen Konzert zum Schweigen zu bringen. Wir stehen damit nicht alleine, wie uns ergeht es derzeit zahlreichen nicht-linken, konservativen und liberalen patriotischen Vereinigungen in unserem Land. Maßgeblich für das behördliche Vorgehen gegen die SWG dürfte sein, dass sie als intellektuelles Vorfeld einer maßgeblichen Oppositionspartei eingestuft wird, die derzeit mit Verbotsforderungen überzogen wird, weil sie bei freien Wahlen von zu vielen Wählern Stimmen erhält.

Das eigentliche Angriffsobjekt ist aus unserer Sicht daher eigentlich gar nicht die SWG, sondern es sind die Grundrechte, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und damit der Kern der Demokratie selbst.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird allerdings nicht von Seiten des Souveräns, des Bürgers, bedroht, sondern von Seiten des Staates. So erleben wir es zunehmend insbesondere seit Beginn der so genannten „Corona-Krise“ vor rund drei Jahren.

In dem Maße, wie die Meinungsäußerung eingeschränkt wird, vergrößert sich das ohnehin bestehende Machtungleichgewicht zwischen Bürger und Staat weiter zuungunsten des Bürgers. Denn das Wort, die freie Rede, vor allem in Form der Regierungskritik, stellt neben Wahlen und Gerichtsklagen die wichtigste Möglichkeit des Bürgers dar, sich gegen staatliche Willkür zur Wehr zu setzen.

Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten „Lüth-Urteil“ vom 15. Januar 1958 feststellte, sind Grundrechte in erster Linie „Abwehrrechte gegen den Staat“, also Bollwerke gegen den Machtmissbrauch. In demselben Urteil führt das Gericht aus, warum dies besonders für das Grundrecht der freien Meinungsäußerung zu gelten hat:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt … Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt …“

 Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung ist also für eine Demokratie konstitutiv. Fehlt dieses Recht oder wird es unrechtmäßig eingeschränkt, ist auch keine Demokratie vorhanden.

Unser Anliegen richtet sich also nicht in erster Line gegen eine staatliche Behörde, sondern ist als Beitrag des Kampfes für die uneingeschränkte Wiederherstellung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung zu verstehen, so wie es die Gründungsväter unserer Verfassung auch bei Anerkennung legitimer Schrankenbestimmungen wie Ehrenschutz beabsichtigt haben. Es kann nicht Aufgabe einer Behörde mit amtlichen Wahrheitsansprüchen sein, sich weltanschaulich diskriminierend in die freie Meinungsbildung einzumischen. Die Auseinandersetzung mit vorgetragenen Meinungsäußerungen muss der freien Kritik überlassen werden, die wir akzeptieren und nicht mit Überwachungs- und Verbotsforderungen gegen konkurrierende Organe der Meinungsbildung beantworten. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass amtliche Vorwürfe wie der Ausdruck „Merkel-Justiz“ nur deshalb als Gefährdung der Verfassung dramatisiert werden können, weil die Kampfparolen etablierter politischer Richtungen, wie das Nazifizieren unerwünschter politischer Opposition, von vornherein nicht amtlich beobachtet werden dürfen.

Zu Beginn unserer Kampagne für die Meinungsfreiheit in Deutschland haben wir im Rahmen einer Pressekonferenz in Hamburg am 18. Januar 2024 der Öffentlichkeit das demokratietheoretisch ausgerichtete juristisch-politische Gutachten „Gedankenpolizeilicher Verfassungsschutzextremismus in Hamburg“ vorgelegt. Es folgen weitere publizistische und pädagogische Aktionen zum Schutz dieses wichtigen demokratischen Grundrechtes.

Pressestimmen

Seminartag der SWG am 8. Juni 2024 in Hamburg zum Thema: „Verfassungsschutz und Demokratie“ mit namhaften Referenten!

Wenn Sie eine Einladung wünschen, setzen Sie sich bitte hier mit uns in Verbindung!

Verfassungsschutz abschaffen!

Ein Kommentar von Oliver Maksan, Berlin, in der Neuen Zürcher Zeitung vom 13. März 2024.

SPD-Politiker zerlegt „Verfassungsschutz“

Karl-Albrecht Schachtschneider: „Medienmacht versus Persönlichkeitsschutz“

Ein Sieg für die Meinungsfreiheit in Karlsruhe

Weitere Beiträge folgen!