Das ganze Corona-Kartenhaus fußt auf fragwürdigen PCR-Tests

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Von Alexander Heumann

Inzidenz!“, „Die Zahlen!“ Unverstanden blieb bis dato, dass invalide PCR-Tests das „Urproblem“ (Gunnar Kaiser) der gesamten Covid-Statistik und des „Infektionsgeschehens“ sind.

PCR-Tests werden im Strafprozeß seit Jahrzehnten genutzt, um Täter mittels DNA-Spuren zu überführen. Hier ist man sich der begrenzten Aussagekraft der Tests bewußt und es hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung dazu entwickelt.[1] Können auch Corona-PCR-Tests falschpositiv ausfallen?

Chef-Virologie Drosten und seine Clique im Umfeld der Berliner Charite´ bestreitet das. Zu ihr gehört z.B. Olfert Landt. Er ist Alleingesellschafter der Firma TIB Molbiol, die Corona- Tests im großen Stil herstellt.

Allerdings sagte Landt im Dezember 2020 im Interview: „Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind.“ Ca. 50% aller Positivgetesteten seien nicht ansteckend. Um gefährlich für Dritte zu sein, müsse man nämlich „100-mal mehr Viruslast in sich tragen als die Nachweisgrenze der Tests“. Dazu kommen Fälle unsachgemäßer Test-Anwendung, die auch Landt für möglich hält.[2]

Landt verlangt vom RKI „mehr Mut“: Man müsse Testergebnisse „mit einer Bewertung“ versehen. Wenn Positivgetestete kaum oder gar nicht infektiös seien, sollen die Behörden keine Quarantäne aussprechen, sondern nur „Kontaktvermeidung“.[3] Nach welcher Meßlatte sollen Behörden das entscheiden? In Betracht kommt nur die sog. „Viruslast“.

„Viruslast“: Was geschieht beim Corona-Test?

Beim Corona-Test wird Körpersubstanz entnommen, um darin nach Viren zu suchen. „Weil die Mengen zum Nachweis zu klein sind, wird die Erbsubstanz der Viren vervielfältigt – und zwar mit der Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Die Anzahl der Zyklen sagt, wie oft die Erbsubstanz verdoppelt wurde.“ Kritiker wie RA Dr. Füllmich klagen: In Deutschland würden die Tests „durch sehr viele Zyklen auf hohe Werte getrimmt, um viele positive Ergebnisse hervorzubringen. Selbst genetische Bestandteile einer früheren Grippe können zu einem positiven Ergebnis führen.“ Landt hält dagegen: „Sie können bei einer negativen PCR 100 Zyklen machen, und die bleibt dann auch negativ“,[4] weil es „keine verwandten zirkulierenden Viren“ gäbe. Wirklich nicht?

Springt der Corona-Test nur auf Corona an?

Das Magazin 2020News dazu: »Der unter Leitung von Prof. Drosten durchgeführte Instand-Ringversuch der Dt. Akkreditierungsstelle hat bereits bzgl. einer Leerprobe 1,4 % falschpositive Ergebnisse gezeigt. Bei mit harmlosen Coronaviren versetzten Proben lag die Rate (…) mit 2,6 bis 7,6 % schon höher.« Zudem betreibe die Firma TIB Molbiol mit ihrem Produkt „LightMix Modular SARS-CoV (COVID19) E-gene (Katalog-Nummer 53-0776-96)“ selbst eine Art “Breitband-SARS-Coronavirus-Test”, der laut Beipackzettel “SARS und SARS-CoV-2 sowie andere Fledermaus-assoziierte, SARS-verwandte Viren (Sarbeco-virus)” detektiert, also nicht nur auf SARS-CoV-2 reagiere.[5]

WHO warnt vor Fehlinterpretation der PCR-Tests

Am 20. Januar 2021 platze eine Bombe. Die WHO warnte in ihrer „Information Notice for IVD Users 2020/05[6] unter Hinweis auf ihren Leitfaden „Diagnostische Tests für SARS-CoV-2“,[i] dass eine „sorgfältige Interpretation schwacher positiver Ergebnisse erforderlich“ sei. Auf Grundlage dessen, was wir nun über „Polymerase-Kettenreaktion (PCR)“ wissen, wird die Botschaft der WHO verständlich. Zu deutsch:

  1. Positive Tests können – entgegen üblicher Praxis – nicht einfach als Corona-„Infektion“ interpretiert werden!
  2. Je weniger Krankheitssymptome eine Testperson hat, desto mehr „steigt das Risiko falsch positiver [Tests]“(!). Bei nur geringen Symptomen müssen Positivtests mit neuem Abstrich wiederholt werden!
  3. Bleibt der Test positiv, muss die „Viruslast“ berücksichtigt werden: Je mehr Zyklen bei der Polymerase-Kettenreaktion erforderlich waren um das Virus nachzuweisen (sog. Ct-Wert), desto geringer ist die Viruslast („umgekehrt proportional“).[7]

Wie schon Testentwickler Olfert Landt zu verstehen gab: Gesundheitsämter sollten bei hoher Zyklen-Zahl keine Quarantäne, sondern mildere Mittel wie „Kontaktvermeidung“ anordnen. Also benötigten Labore und Gesundheitsbehörden eigentlich eine offizielle Tabelle:

– Bis X erforderliche Zyklen: Person ist stark infiziert und daher hochansteckend, daher: Quarantäne!

– ab Y Zyklen: Person ist leicht infiziert, also nur schwach ansteckend, daher: nur social distance, Maske etc. nötig!

– ab Z Zyklen: Person ist nur kontaminiert, aber nicht „infiziert“!

Nicht nur medizinisch, sondern auch rechtlich (§ 2 Nr. 2 Infektionsschutz-Gesetz) setzt eine „Infektion“ „die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“ voraus.[8] Hieran fehlt es, wenn Tests das Virus erst nach sehr hoher Zyklen-Zahl nachweisen. Dann hat die körpereigene Immunabwehr gesiegt: trotz Kontakt mit Corona-Viren unterblieb eine „Infektion“ (!).

Diesbezüglich undifferenzierte „Fallzahlen“ besitzen eine viel zu geringe Aussagekraft, um harte Lockdowns – oder gar Impfpflichten – juristisch zu rechtfertigen. Daher die Wichtigkeit der Messung der „Viruslast“ beim PCR-Test, auf die selbst der Testentwickler Olfert Landt hinwies.

Dementsprechend mahnte auch die WHO, bei symptomfreien „Positiven“, zwingend den Test zu wiederholen. Ob und inwieweit das in der Praxis geschieht? Undurchsichtig! Auf Pressekonferenzen mit Drosten, Spahn & Co. konnte dem Journalisten Boris Reitschuster niemand eine Antwort darauf geben. Stattdessen wurde Reitschuster auf schriftliche Anfragen beim RKI verwiesen; hierauf erhielt er jedoch keine Antwort, schrieb er auf seinem Blog.

Hanebüchene Corona-Justiz

Ende 2020 räumten erste Obergerichte ein, „dass ein positiver PCR-Test als solcher keine Infektiosität im Einzelfall belegt.“ So das Oberverwaltungsgericht NRW im November 2020.[9] Das Gericht bestreitet jedoch die Relevanz: „Dies ändert nichts an dem Umstand, dass die Entwicklung der positiven Testungen insgesamt sowie die daraus abgeleiteten Inzidenz- (…) Werte und (…) die steigende Zahl stationär behandelter COVID-19-Patienten,[10] einen (…) Rückschluss auf die Dynamik des Infektionsgeschehens erlauben.“[11]

Man verweigert sich der Erkenntnis, dass unzureichende Validität der Corona-PCR-Tests allen darauf gestützten rechtlichen und medizinischen Folgerungen den Teppich unter den Füßen wegzieht.

Das beginnt mit dem zentralen Rechtsbegriff der „Neuinfektionen“ je 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen (§ 28a III InfSG): Wie will man diesen sog. „Inzidenz-Wert“ aus PCR-Tests „ableiten“, die keine verläßlichen Ergebnisse liefern? „Wo keine Infektionen nachgewiesen werden (können), da kann auch keine Infektionsdynamik erkannt werden“ (RA Carlos A. Gebauer[12]).

Voraussetzung dafür wäre, stets den Ct-Wert offenzulegen. Aber statt einer verbindlichen „Eichung“[13] gibt es eine „Vielzahl von PCR-Tests, die mit unterschiedlichen Replikationszyklen arbeiten. Ein PCR-Test mit 25 Zyklen (25Ct) liefert wesentlich andere Ergebnisse als ein Test mit 30, 35 oder gar – wie der ´Drosten-Test´ – 45 Zyklen“ (Gebauer[14]).

Trotz dieser mittlerweile wohl gerichtsbekannten Tatsachen behauptet der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH): „Für die Annahme, dass PCR-Tests in Deutschland nicht ordnungsgemäß durchgeführt würden, nennt der Antragsteller keinerlei Beleg.“[15] Der VGH behauptet, die WHO-Warnung betone „lediglich die Notwendigkeit einer sachgemäßen Durchführung von PCR-Tests“ und unterschlägt dabei, dass die WHO vor allem eine „Bewertung“ der Testergebnisse anmahnte, gerade im Hinblick auf die Zahl der zum Virusnachweis erforderlichen Replikationszyklen!

Im Ergebnis hält es auch der Bayrische VGH für „irrelevant“, ob durch einen PCR-Test „aktuelle Infektiösität der Testperson nachgewiesen werden könne“.[16] Wie das?

Weil „§ 28 I Satz 1 IfSG (und daran anknüpfend § 28a I i.V.m. II Nr. 1 IfSG) als Voraussetzung für eine Schutzmaßnahme nicht verlangen, dass infektiöse Personen festgestellt werden. Erforderlich sei lediglich, „dass ´Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungs-verdächtige oder Ausscheider´ festgestellt werden.“ Allein die Zahl der Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern und der von ihnen benötigten Intensivbetten genüge für diese Feststellung.[17]

Ein  logischer Zirkel.

Am 20. Juni 2021 erkannte BILD plötzlich – aufgrund einer „Studie der Universität Duisburg/Essen, die über 190 000 Test-Ergebnisse von mehr als 160 000 Menschen“ auswertete: „Positive PCR-Tests taugen nicht zur Einschätzung der Pandemie-Situation.“ https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/neue-corona-studie-pcr-tests-keine-grundlage-fuer-politische-massnahmen-76823868.bild.html

Mittlerweile geriet die fragliche Validität der PCR-Tests wieder in Vergessenheit.

Stattdessen diskutiert man – allen Ernstes – über eine Impfpflicht!


[1] So Richter P. Schleiter bei Erläuterung seiner Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Gesetze und Verordnungen (Podcast „Indubio“ von Burkhard Müller-Ullrich, 14.1.2021, Flg.092 – Verfassungsbeschwerde).

[2] 2020News.de, 23.12.2020, Drosten-Partner Olfert Landt: “50% der Infizierten nicht infektiös – warum dann Quarantäne?” (URL: https://2020news.de/drosten-partner-landt-viele-infizierte-nicht-infektioes/)

[3] („Wir wissen, dass Leute mit einer geringen Viruslast nicht infektiös sind“). Quelle: FuldaerZeitung.de, 1.1.2021, https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/corona-pcr-test-hersteller-robert-koch-institut-rki-mut-tib-molbiol-olfert-landt-berlin-90132220.html

[4] Fuldaer Zeitung, 1.1.2021, a.a.O.

[5] 2020News.de, 23.12.2020, a.a.O.

[6] WHO-Informationsmitteilung für IVD-Nutzer 2020/05, Nukleinsäureprüfung (NAT)-Technologien, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) zum Nachweis von SARS-CoV-2 verwenden, 20.1.2021, Warnung zu medizinischen Produkten, https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05

[7] „(1). Der Zyklusschwellenwert (Ct), der zum Nachweis des Virus benötigt wird, ist umgekehrt proportional zur Viruslast des Patienten. Entsprechen die Testergebnisse nicht der klinischen Darstellung, so sollte eine neue Probe entnommen und mit der gleichen oder anderen NAT-Technologie erneut getestet werden. DIE WHO erinnert IVD-Anwender daran, dass die Krankheitsprävalenz den Vorhersagewert der Testergebnisse verändert; mit abnehmender Krankheitsprävalenz steigt das Risiko falsch positiver [Tests]. (2). Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person, die ein positives Ergebnis hat (SARS-CoV-2 nachgewiesen), wirklich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, mit abnehmender Prävalenz abnimmt, unabhängig von der beanspruchten Spezifität. Die meisten PCR-Assays sind als Hilfe zur Diagnose angegeben. Daher müssen die Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenahme, der Probenart, den Assay-Spezifikationen, den klinischen Beobachtungen, der Patientengeschichte, dem bestätigten Status aller Kontakte und epidemiologischen Informationen berücksichtigen.“ (WHO a.a.O.)

[8] RA Carlos A. Gebauer, 22.1.2021, Achgut.com /WHO beendet_epidemische Lage_von_nationaler_Tragweite

[9] OVG NRW, 25.11.2020 (Az. 13 B 1780/20 NE), unter II. 2. (URL: https://openjur.de/u/2311149.html)

[10] https://www.divi.de/joomlatoolsfiles/docmanfiles/diviintensiv registertagesreports/DIVI-Intensivregister_Tagesreport_2020_11_23.pdf;
https://www.divi.de/aktuellemeldungenintensivmedizin/nichtwartenbiswiramlimitsindgemeinsamerrufnachpolitischemschutzschirmfuerbelastetekliniken“ (OVG NRW a.a.O.)

[11] „Vgl. auch OVG Berlin.-Bbg. v. 18.11.2020 – 11 S 104/20 -, Rn. 42; zu den PCR-Tests Bay. VGH v. 8.9.2020 –20 NE 20.2001-, juris, Rn. 28.“ (OVG NRW a.a.O.)

[12] Carlos A. Gebauer, Achgut.com, 26.1.2021, urteile_lesen_statt_richter_mobben

[13] Gebauer a.a.O.

[13] Gebauer a.a.O.: „Maße, Gewichte und Zeitbestimmungen unterliegen (…) der Rechtsklarheit wegen der bundesgesetzlichen Normierung: Art. 73 Nr. 3 GG.“

[14] Gebauer a.a.O.

[15] BayVGH, 24.1.2021 (10 Cs 21.249), Rn 34.

[16] „im Erg. ebenso BayVGH v. 8.12.2020 – 20 CE 20.2875 – juris Rn. 9; OVG NRW v. 30.11.2020 – 13 B 1658/20.NE – juris Rn. 32 f.“ (Bay.VGH v. 24.1.2021, Rn 34).

[17] BayVGH, 24.1.2021 (10 Cs 21.249), Rn 34.

[i] file:///C:/Users/Alexa/Downloads/WHO-2019-nCoV-laboratory-2020.6-eng%20(1).pdf

 

One thought on “Das ganze Corona-Kartenhaus fußt auf fragwürdigen PCR-Tests

  1. Der Druck zur Spritzung der genmanipulierten Jauche wird gerade auch jetzt erhöht, da die Not –
    fallzulassung in wenigen Wochen ausläuft und noch große Bestände auf Lager sind, die dann
    vernichtet werden müssen !
    Also noch eine kleine Weile dem Druck standhalten und nicht 3 Meter vor dem Ziel schlapp –
    machen, denn die 3 Meter kann man notfalls auch noch kriechen !

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