Entsetzen herrscht bei unabhängigen Juristen, Politikern und Journalisten über das demokratie- und rechtsstaatswidrige Vorgehen des Bundesinnenministeriums und des ihm unterstellten Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ auf Grundlage eines obskuren Gutachtens, das nicht der betroffenen Partei, gleichwohl aber regierungsnahen Kreisen bekannt gemacht worden ist. Der einhellige Tenor zu dem Skandal: „Die Opposition soll verboten werden“.
Drei wichtige Stimmen hierzu in Wort und Bild: die Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau und Prof. Dr. Dietrich Murswiek sowie der Rechtsanwalt Nikolaus Steinhöfel.
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