Derzeit rollt eine Säuberungswelle durch den Öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland. Beamte oder Angestellte, die der vom Kartell der Altparteien verordneten ökosozialistischen Doktrin nicht folgen, sind von der Entlassung, dem Verlust ihrer Altersbezüge und damit der Vernichtung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die linksextreme Bundesinnenministerin Faeser ließ jüngst im Eiltempo ein Gesetz* durch den Bundestag bringen, wonach Beamte ohne Gerichtsurteil durch einfachen Verwaltungsakt aus dem Dienstverhältnis entfernt werden können, auch wenn sie lediglich unter dem Verdacht stehen, „rechtsextrem“ zu sein. Wer aber „rechtsextrem“ ist, geben die Kartellpolitik und die von ihr angeleitete Gedankenpolizei, der so genannte „Verfassungsschutz“, in atemberaubender Willkürlichkeit vor.
Dabei machen sich die betroffenen Staatsbeschäftigten nur eines „Vergehens“ schuldig: Sie nehmen ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung wahr. In vielen Fällen üben sie nur simple Regierungskritik. Sie begehen keine Straftaten und verstoßen auch nicht gegen sonstige Gesetze.
Wie Beamten und anderen ergeht es derzeit auch Reservisten der Bundeswehr, die mit der Begründung, sie seien „Rechtsextreme“ und würden das „Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit gefährden“, vom „Wehrdienst zurückgestellt“ werden, wie es bürokratisch korrekt heißt. Will meinen, sie werden aus den Streitkräften ausgestoßen, in denen sie in vielen Fällen viele Jahre treu, ohne Fehl und Tadel gedient haben und für ihre Pflichterfüllung nicht selten dekoriert wurden. Auch in diesen Fällen werden sie nur deshalb bestraft, weil sie ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt und Kritik an den herrschenden Zuständen geübt haben.
Die Bundeswehrbürokratie versendet zu diesem Zweck standardisierte Schreiben, die für gewöhnlich aus denselben Floskeln (d.h. Verdächtigungen und böswilligen Auslegungen) der verschiedenen „Verfassungsschutz“-Behörden bestehen. Teilweise entblöden sich die dortigen Beamten auch nicht, eindeutig linksextreme Quellen als Bestätigung angeblich „rechtsextremer“ Haltungen anzuführen. Besagte Schreiben sind zudem in einem wenig neutralen, sondern ausdrücklich herablassenden Ton gehalten.
Die Demütigung des betroffenen Reservisten ist eindeutig beabsichtigt. Viele Soldaten müssen von der Bundeswehrverwaltung vorgebrachten Behauptungen und Unterstellungen in besonderem Maße als ehrabschneidend empfinden. Denn was kann es für einen patriotisch gesinnten Reserveoffizier oder -unteroffizier Herabwürdigenderes geben als der Vorwurf, seinem Land und der Armee in der Öffentlichkeit zu schaden?
Totalitäre Regime üben diese Praxis aus, indem sie regimekritische Bürger und Dissidenten als „wehrunwürdig“ diffamieren. Sie sprechen ihnen die Eignung ab, den Ehrendienst der Verteidigung ihres Landes versehen zu dürfen. Im Nationalsozialismus und Kommunismus geschah dies aus rassischen, religiösen und/oder politischen Gründen. Ein zutiefst menschenverachtendes und gegen jede Rechtsstaatlichkeit verstoßendes Vorgehen.
Der wegen seiner von der Verfassung gedeckten Meinungsäußerungen, die gegen kein Gesetz verstoßen, staatlich verfolgte und gedemütigte Reservist hat keine andere Möglichkeit, als sich auf dem meist jahrelangen und teuren Klageweg gegen das Unrecht zu wehren. Bei der in diesem Land weitgehend politisch gleichgeschalteten Justiz ein mehr als unsicheres Unterfangen. Gerichte setzen übrigens für solche Verfahren sehr hohe Streitwerte an, die dem Klagenden an Gerichtsgebühren viel Geld kosten. Hinzu treten die Gebühren für die Rechtsvertretung.
Die Verfolgung von regierungskritischen Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes, einschließlich der Bundeswehrsoldaten und Reservisten, stellt einen weiteren Markstein der schrittweisen Abschaffung von Rechtsstaat und Demokratie in Deutschland dar. Die Bürger dieses Landes müssen auch hierüber ins Klare gesetzt werden.
Karl M. Richter
*) Dieses Gesetz wird von kritischen Staatrechtlern als klar verfassungswidrig angesehen.