Der verfassungsfeindliche Kampf gegen die Oppositionspartei AfD

von Karl M. Richter

Die AfD ist nicht verfassungsfeindlich, also auch nicht extremistisch. Sie stellt für die freiheitlich-demokratische Grundordnung keine Gefahr dar, sondern ist mittlerweile zu einer ihrer vehementesten Verteidigerinnen in- und außerhalb der Parlamente geworden. Sie wird staatlicherseits unschuldig und willkürlich verfolgt.

Vor 20 Jahren waren sämtliche politischen Positionen der AfD wie selbstverständlich in CDU und CSU zu finden. Kein vernünftiger Mensch wäre auf die Idee gekommen, diese Parteien deshalb als verfassungsfeindlich zu bezeichnen. Seitdem ist allerdings viel geschehen, nicht nur die Zerstörungsarbeit der Angela Merkel. Die Grünen haben die anderen etablierten Parteien als Mehrheitsbeschaffer vor sich her gejagt. Damit haben sie das gesamte politische Spektrum in Deutschland weit nach links verschoben. So weit, dass heute klar linksextreme Positionen als „mittig“ angesehen werden.

Durch die Verquickung von Legislative, Exekutive und Judikative haben sich die maßgeblichen Altparteien nicht nur den „Staat zur Beute“ gemacht (Hans-Herbert von Arnim), sondern sich auch ein rechtliches, behördliches und staatsmediales Bollwerk gegen unliebsame politische Konkurrenz geschaffen. Da links vom Parteienkartell kein Platz mehr ist, kann dieses Bollwerk nurmehr gegen rechts gerichtet sein.

Auf diese Weise konnte es geschehen, dass heute selbst gemäßigt konservative und sogar (echte) liberale Positionen (im allgemeinen also alles, was nicht links ist), als extremistisch und verfassungsfeindlich stigmatisiert werden. Denn verfassungskonform kann ja – laut der Deutungshoheit von Systempolitik und -medien – nur das Kartell der Altparteien sein.

So nimmt es nicht wunder, dass der parteienstaatliche Repressionsapparat gegen die AfD und ihre tatsächlichen und vermeintlichen außerparlamentarischen Vorfeldorganisationen immer dann hochgefahren wird, wenn die „Gefahr“ besteht, dass diese einzig noch verbliebene rechtsstaatlich-freiheitliche Partei vom eigentlichen verfassungsmäßigen (und vom System weitgehend ungeliebten) Souverän, dem Volk, durch Wahlen in die Nähe der politischen Macht gebracht wird.

So geschieht es jetzt. Die politmediale Hetze gegen die demokratisch-freiheitliche AfD hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Ein CDU-Ministerpräsident beschimpfte die Partei jüngst offen als „Nazi-Partei“ (wobei doch gerade die Union es ist, die historisch gesehen, so manche, vor allem personelle Wurzeln im Dritten Reich hat). Allerorten im Kartell der Altparteien werden die Verbotsrufe immer lauter. Von möglichen Wahlmanipulationen zuungunsten der AfD (wie in der Vergangenheit nachweislich bereits geschehen), wollen wir an dieser Stelle gar nicht reden.

Es reicht, einmal mehr auf das geheimdienstliche „Schwert und Schild“ des Altparteienkartells, den so genannten „Verfassungsschutz“ hinzuweisen, der es ausweislich der Äußerungen seines jetzigen Bundeschefs (ein CDU-Parteisoldat) als seine Aufgabe ansieht, die AfD politisch zu beschädigen. Dass er dabei das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Ausübung der Opposition konterkariert, also eindeutig verfassungsfeindlich redet und handelt, sei nur am Rande bemerkt.

Der Bürger kann da so einiges tun, vor allem, indem er dafür sorgt, dass das, was ihn auszeichnet, nämlich seine Freiheit, in diesem Lande zurückkehrt. Das kann nur über einen friedlichen und legalen Weg erfolgen, die usurpierte Macht der Altparteien zu brechen und das gesamte System wieder auf sein grundgesetzliches Fundament zurückzustellen. Bekanntlich sind Wahlen das zentrale Mittel, das dem Bürger zur politischen Willensäußerung zur Verfügung steht. Er sollte es dringen nutzen, bevor Deutschland weiter in die Diktatur abgleitet.

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