Die Rückkehr Carl Schmitts: kein Grund zur Panik

Der deutsche Rechtsprofessor Carl Schmitt (1888-1985) gilt als „Kronjurist des 3. Reiches“ und „Staatsrechtler der Diktatur“. Doch abgesehen von seinen zweifellos scharf zu verurteilenden Abirrungen nach 1933, denen er wohl mehr aus Opportunität und Ehrgeiz denn aus politischer Überzeugung erlag, war er ein bedeutender Jurist, an dem auch das heutige Staatsrecht kaum vorbeikommt. Zwar bemüht man sich bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht, mit der „Persona non Grata“ nicht erwischt zu werden, doch das gelingt nur teilweise. Auch wenn man den Namen des unbeliebten Urhebers durch Ringzitierungen zu verschleiern versucht, Carl Schmitt schimmert doch stets hindurch. Seine Souveränitätslehre, der „Begriff des Politischen“, seine „Politische Theologie“, die völkerrechtlichen Überlegungen im Nomos der Erde“ oder die „Politische Romantik“ sind denn doch zu bedeutend, um sie einfach ignorieren zu können.

Insbesondere beschäftigte sich Schmitt mit dem Verhältnis von Macht und Recht. Geht nun Recht vor Macht oder verhält es sich genau umgekehrt? Schmitt entlarvte geistreich die Simulationen der liberalen Demokratie, hinter denen sich allzu oft die Machtgelüste der Eliten verbargen und heute noch verbergen.

Harrison Pitt, Columnist des „European Conservative“ sieht im Zusammenhang mit den „Demokratiesimulationen“ des Westens, durch welche die Herrschenden ihre Völker hinters Licht führen, eine Renaissance der Gedanken Carl Schmitts, gleichwohl als Mahnung und Warnung vor dem überall lauernden Missbrauch der Macht. Übrigens bestand auch Carl Schmitt darauf, dass der Begriff der Macht, ohne den das Politische nicht auskommt, in jedem Falle vor dem Hintergrund des Rechtes zu betrachten sei. Insofern besteht – so Pitt – angesichts der „Rückkehr“ Carl Schmitts „kein Grund zur Panik“.

Lesen Sie hier die deutsche Übersetzung des Beitrages von Pitt, der unter dem Titel „The Carl Schmitt Craze“ am 13.4.2024 auf
europeanconservative.com erschienen ist.

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