„Jahrzehntelange Beobachtung eines Juristen durch Verfassungsschutz rechtswidrig“

38 (!) Jahre lang wurde der linke Jurist und Publizist Rolf Gössner illegal vom so genannten „Verfassungsschutz“ beobachtet. Erst 2020 (!), nach einem 17-jährigen Verfahren (!!), stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass für die Verfolgung Gössners zu keinem Zeitpunkt ausreichende Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorlagen. Die Richter beklagten außerdem, dass die Dauer der Beobachtung jede Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen hätte.

Was die jahrzehntelange gesetzwidrige geheimdienstliche Verfolgung für den Mann bedeutet haben mag, kann man sich vorstellen. Gesellschaftliche Ächtung, Diffamierung, sozialer und wirtschaftlicher Ruin – den letztlich niemand wieder gutmachen kann.

Es steht in den Sternen, wie viele solcher Fälle illegalen Vorgehens durch die Schlapphüte des VS noch vorliegen. Die Gerichtsakten füllen allerdings heute schon Bände.

Nicht erst seit Neuestem geriert sich der „Dienst“ als Schutzwall der etablierten Politik gegen Unbotmäßige und Andersdenkende. Dass eine Einstufung von Personen und Institutionen und deren geheimdienstliche Verfolgung ohne vorhergehendes rechtliches Gehör und rechtskräftiges Urteil überhaupt stattfinden dürfen, ist für sich schon ein rechtsstaatliches Unding und ein Skandal. Jeder angeklagte Mörder genießt mehr Rechte. Im Gegensatz dazu verfolgt der „Verfassungsschutz“ aber oft unbescholtene, rechtschaffene Bürger, die sich niemals eine Straftat haben zu Schulden kommen lassen, und das in nicht wenigen Fällen illegal. 

Lesen Sie hier den oben geschilderten Fall des Juristen Gössner (Link abgerufen am 15.7.2023).

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