Wie es scheint, kümmern den so genannten „Verfassungsschutz“ Grundgesetz und andere Gesetze bei seinen Machenschaften immer weniger. Glücklicherweise gibt es Richter, die dem einen Riegel vorschieben.
Lesen Sie zu diesem Thema zwei aktuelle Beiträge:
„Dieses Urteil ist ein Tiefschlag für den Thüringer Verfassungsschutz“ von Henning Hoffgaard.
Verweise abgerufen am 13.8.2023.