Ist Entwertung auch Enteignung?

von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Art. 14 unseres Grundgesetzes (Ziff. 1) garantiert das Eigentum:

„Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet“.

Inhalt und Schranken des Eigentums können allerdings durch Gesetz bestimmt werden.

Eine Enteignung nach Abs. 3 des Art. 14 GG ist „nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“ und nur gegen Entschädigung.

Mit dieser Eigentumsgarantie wird sowohl gesellschaftlich der private Rechtsraum jedes einzelnen souveränen Bürgers geschützt als auch wirtschaftlich anerkannt, dass jeder Wirtschaftsteilnehmer primär zum eigenen Nutzen handeln darf und das Ergebnis dieses Nutzens, „Eigentum“, geschützt ist.

Mit diesem Individualvorrang des Eigentums und der prinzipiellen Souveränität des Bürgers steht die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG deutlich gegen die Kollektivsysteme des Nationalsozialismus, des Kommunismus und jetzt auch der Klimaideologen, welche den Bürger, sein Handeln und auch sein Vermögen ihrer kollektiven Ideologie unterordnen. In den Ideologie-Diktaturen und Zentralverwaltungswirtschaften ist der Mensch für kollektive Ziele, Zwecke und Ergebnisse da, hat er sich unterzuordnen und ist das, was ihm verfügbar bleibt, gleichsam „Verzicht der Allgemeinheit“ auf Inanspruchnahme.

Mit der Machtergreifung von Rot-Grün 2021 hat sich das Grundverständnis unseres Staates vom individuellen zum kollektiven Vorrang geändert:

  • Die steuerliche Diskussion dreht sich nicht mehr darum, wie öffentliche Zwecke, sparsam mit möglichst wenig Belastung der privaten Bürger durchgeführt werden können, sondern wie man den Bürger mit Steuern, Sozialabgaben und Bürokratieüberwälzung am meisten für öffentliche Zwecke in Anspruch nehmen kann. So wird die Belastungsgrenze der Bürger über die vom Bundesfinanzgericht gezogene Intimitätsgrenze von 50 % längst auf über 60 % ausgedehnt, bei Unternehmern sogar bis 70 %, werden unsere Unternehmer und Arbeitnehmer mit den höchsten Steuern und Soziallasten der Welt belastet und damit immer mehr Sozialwohltaten an immer mehr soziale Betreuungsgruppen und immer mehr Sozialimmigranten verteilt.
  • Arbeit lohnt nicht mehr in Deutschland, weil für den Einzelnen davon netto kaum was übrig bleibt, jedenfalls für viele weniger übrig bleibt als zwei Dritteln von Transferleistungsempfängern, welchen Bürgergeld, Wohnungsgeld, Kindergeld und weitere vielfache Sozialhilfen üppiger gezahlt werden, so dass jährlich zwischen 200.000 und 300.000 Leistungsträger aus Deutschland flüchten (dafür aber die doppelte bis dreifache Zahl von Sozialleistungsnehmern einwandert), das Kapital in die Steueroasen und die Arbeitnehmer in Freizeit und Schwarzarbeit flüchten, über 100.000 Unternehmer aber jährlich entnervt aufgeben, weil sie Steuern, Sozialabgaben und Bürokratielast nicht mehr tragen können und wollen[1].
  • Nach den Vorgaben der internationalen Plutokratie (welche auch die Grünen finanziert) ist das „Gemeinwohl“ nicht mehr Produktion, Wachstum und Wohlstand für die Bürger, sondern „Rettung der Welt vor dem Klimatod“, CO2-Reduzierung, Umweltschutz (was immer darunter verstanden wird) u.a.

Um dieser Phantasiegefahren und ideologischer Ziele willen werden die wirtschaftlichen Grundlagen unseres Wohlstandes geopfert – „transformiert“ –, die billigste und inzwischen ungefährliche Atomenergie verboten, die bisher billige Lieferung von Gas und Öl willkürlich gekündigt, der weltführenden deutschen Automobilindustrie das Verbrennerauto verboten (und sie damit international zum Tode verurteilt), die Viehzucht in Deutschland durch Vorschriften abgewürgt, die Landwirtschaft zwangsreduziert und das Verhalten der Menschen durch die vom Staat dirigierten und bezahlten Radikalideologen der öffentlichen Sender mit Verfolgung und Hass auf Andersdenkende dirigiert.

Nicht nur der Einzelmensch hat sich nach rot-grüner Doktrin den ideologischen Vorgaben eines Wirtschaftsminister-Lehrlings (ehemals Märchenerzähler) unterzuordnen, sondern mit dem deutschen Volk kann er auch nichts mehr anfangen. Wer immer für das deutsche Volk, Heimat oder Vaterland eintritt, wird als rechtsradikal ausgegrenzt und von der rot-grünen Medienmeute verfolgt. Nicht nur grün, sondern global hat man zu denken. Wer das nicht tut, wird verfolgt.

  • Während die Bedingungen für Wirtschaft, Industrie, Dienstleistung und Landwirtschaft um der grünen Ziele willen in Deutschland immer mehr verschlechtert werden, so dass ein Drittel der Wertschöpfer und unserer Arbeiter ausgeplündert wird und unsere Wirtschaft dadurch im Sinkflug ist (was Steuern und Sozialabgaben reduzieren wird), haben sich die an die Macht gekommenen Ideologen erst einmal selbst bedient, bekommen jetzt völlig unqualifizierte Politschwätzer Monatsgehälter von 50.000 Euro plus Spitzenpension, haben sie zehntausend unqualifizierte Parteigenossen allein in einem Jahr in Beamtengehälter geholt (auch Ausländer, die nie wieder aus der deutschen Versorgung entfernt werden können) und schmeißen sie mit deutschem Geld durch die Welt: zweitgrößter Zahler der UNO, größter Zahler der EU, größter europäischer Zahler des Ukraine-Krieges, Bestechungs-, Hilfs- und Unterstützungs- und Entwicklungszahlungen an mehr als 80 Staaten der Welt. Leute, die nie praktisch gearbeitet und nie selbst Geld verdient haben, schmeißen unser Geld und Schuldübernahmen hemmungslos in die Welt, dass eine normale Tilgung dieser Schulden nicht mehr möglich ist.

Wenn man mehr ausgeben will, als man hat, nimmt man Schulden auf. Und wenn eine Regierung mehr ausgibt, als sie hat und einnimmt, werden Schulden gemacht. Und wenn dies zu lange geht, werden die Schulden so hoch, dass sie nicht mehr bezahlt werden können, ist dies in der Privatwirtschaft Privatkonkurs, Zusammenbruch, Verlust des gesamten Vermögens, Ende des Unternehmens. Im öffentlichen Sektor dagegen bedeutet Überschuldung und Staatsbankrott Enteignung der Bürger.

Die Enteignung der Bürger als Überlebensrecht des Staates

Als Deutschland 1945 den Krieg verloren hatte oder die DDR 1989 zusammenbrach oder wie viele inzwischen ständig geschehene Staatskonkurse zeigen, ist der Zusammenbruch der Staatsfinanzen nicht das Ende des Staates, sondern das Ende des Wohlstandes seiner Bürger.

Und wenn die Schulden höher sind als sie zurückgezahlt werden können, greifen die Staaten üblicherweise nach dem Privatvermögen der Bürger, kommt es zur kollektiven Massenenteignung.

Der Art. 14 lässt hierfür bereits ein Schlupfloch offen: Enteignungen sind nämlich „zum Wohl der Allgemeinheit“ per Gesetz möglich.

Da aber der Staat mit dem privaten Sachvermögen seiner Bürger nichts anfangen kann – er braucht nicht Sachgüter, sondern Geld – und weil die Enteignung von Sachgütern nur mit Entschädigung möglich ist (Art. 14 Abs. 3 GG), muss sich die Enteignung zuerst darauf konzentrieren, die Finanzmittel für das weitere Überleben des Staates aus den Bürgern zu erpressen.

Er muss also den Bürgern ihr Finanzvermögen nehmen und Sachvermögen mit möglichst hohen Abgaben belasten, um auf diese doppelte Weise wieder zu Geld zu kommen.

Dass das Immobilienvermögen der Bürger mit einer Sonderlast praktisch entwertet würde, wäre in Frankreich z.B. nicht durchsetzbar, ist aber in Deutschland bereits mit dem Lastenausgleich nach dem Kriege durchgezogen worden. 40 % des Wertes der Grundstücke mussten in jährlichen Raten an den Staat abgezahlt werden, was zu einem plötzlichen Wertverfall der Grundstücke führte, aber als zulässige Enteignung von deutschen Gerichten bestätigt wurde.

Für andere Sachwerte der Bürger ist eine Sonderabgabe schon schwieriger, weil der Staat diese meist nicht aufspüren kann. Lediglich bei den Pkw hat er die Daten und kann er die Steuern kräftig erhöhen. Was die Bürger aber in ihren Wohnungen oder ihren Tresoren haben, lässt sich nicht ermitteln. So viel Polizei- und Finanzbeamte hat der Staat nicht.

Wir werden also nach dem kommenden Zusammenbruch der rot-grünen Träume und unserer Staatsfinanzen wieder mit einem Lastenausgleich auf unser Immobilienvermögen rechnen können, einer Teilenteignung, bei welcher uns auch das Verfassungsgericht nicht schützt, denn dort sitzen von der Politik berufene Parteigänger, die erfahrungsgemäß ihren Genossen nie in den Rücken fallen, sondern immer für ihre Wohltäter stimmen[2]. Immerhin schützt uns das Enteignungsverbot des Grundgesetzes wohl noch in der Höhe vor Ausgleichsabgaben, bei über 50 % wäre es eine Sachenteignung mit Entschädigungspflicht, also wirkungslos. Die Lastenausgleichsabgabe bleibt also unter 50 %. Aber immerhin ….

Wenn unser Staat unser Sachvermögen nicht mehr greifen kann, greift er nach dem Finanzvermögen.

  • Haupteinnahmequelle des Staates sind die Steuern. Diese aber wiederum sind sehr ungerecht verteilt, weil

vor allem der Arbeitsertrag versteuert wird. Die Oberschicht, die ihre Gewinne vor allem aus Kapitalerträgen zieht, kann nicht nur ins steuerliche Ausland (Steueroasen) ausweichen, sondern durch Gegenrechnungen Abschreibungen und mit Subventionen erhebliche Steuern einsparen, – sogar oft ganz vermeiden[3].

  • Die Unterschicht wird durch Freibeträge, Bürgergeld und Sozialleistungen weitgehend entlastet, bekommt erheblich mehr Sozialleistungen als sie insgesamt an Steuern beiträgt[4].
  • Deshalb ist das Drittel der Wertschöpfer des fleißigen Mittelstandes brutto zu zwei Dritteln, netto aber sogar zu über 80 % nicht nur Financier der Randgruppen oben und unten, sondern auch der Staatsbürokratie und aller Üppigkeiten, die sich die Regierung mit unserem Geld einfallen lässt[5].

Dass Steuern erhoben werden und dass der Mittelstand die Masse der Steuern zu zahlen hat, ist Tradition und rechtlich keine Enteignung, solange den Wertschöpfern selbst noch etwas zum Überleben bleibt. Mit anderen Worten: die Plünderung der Bevölkerung mit Steuern ist zwar wirtschaftliche Enteignung, nicht aber rechtlich als Enteignung anerkannt, zumal auch die Finanzgerichte mit ehemaligen Steuerbeamten besetzt sind und in der Regel für ihren Arbeitgeber entscheiden.

  • Auch die Inflation vermindert den Geldwert nicht nur der Ersparnisse, sondern auch des täglichen Einkommens der Bürger, ist also eine wesentliche Entreicherung, wirtschaftlich eine Enteignung.

Dies war bei der Gründung der Bundesbank berücksichtigt worden. Sie sollte deshalb ausschließlich der Geldwertstabilität verpflichtet sein, ohne fremde politische Einflüsse entscheiden und souveräne „Hüterin der Währung“ sein. Im Ausland ist dies nicht so. In den USA, Großbritannien u.a. gehören die Zentralbanken der angelsächsischen Plutokratie, in Frankreich, Italien und vielen anderen Ländern werden sie von den gleichen Finanzmächten gesteuert. Die Europäische Zentralbank (EZB) sollte eigentlich nach dem Vorbild der Bundesbank Hüterin einer stabilen Währung und ebenfalls unabhängig sein, ist aber durch die nationalen Interessen ihrer Vorstandsmitglieder und durch eine sogar kriminelle Präsidentin (Lagarde wegen Korruption vorbestraft) und unter dem Druck der südeuropäischen Schuldenländer zu einer Schuldenmaschine geworden, die auf Kosten der Währungsstabilität mehr als 4 Billionen Schulden geschaffen, die Währung also so vermehrt hat, dass ihr Wert durch Inflation zwangsläufig sinken musste.

An der Untreue der EZB verlieren alle Bürger Europas. Niemand kann aber die Täter zur Rechenschaft ziehen, sie sind immun. Und was sie tun, ist zwar Zerstörung der Währung und wirtschaftliche Enteignung, nicht aber rechtlich Enteignung im Sinne Art. 14 GG.

  • Der durch Geldmengenvermehrung durch die EZB verursachte Schwund von Geldwert vernichtet vor allem die für eine Währung unverzichtbare „Werthaltigkeit des Geldes“ und damit alle Anlagen, mit denen die Bürger ansparen oder ihr Alter sichern wollen (Renten). Dazu hält der Staat durch Bürgergeld Millionen Bürger von der Einzahlung in die Rentenkasse ab, holt andererseits Millionen Sozialasylanten ins Land, die auch ohne Arbeit lebenslang trotzdem einen Rentenanspruch bekommen und hat sogar für die nächsten Jahre Rentenzahlungen an die Ukraine übernommen, die pleite ist.

Ergebnis: die deutschen Rentenansprüche sind praktisch nichts mehr wert. Sie werden nur noch inflationsvermindert nach dem Crash als Mindestrenten für das geplante Leben nicht mehr ausreichen. Dabei hatte. Das Bundesverfassungsrecht eigentlich die Renten als individuellen Vermögensanspruch qualifiziert und geschützt.

Dennoch müssen die fleißigen Unternehmer und Arbeitnehmer in einen Rententopf einzahlen, der nicht nur löcherig ist, sondern bereits ein Betrugssystem, weil die Gelder massiv fremdverwendet wurden und die heutigen Zahler nie mehr das herausbekommen, was sie eingezahlt haben.

Wieder ein Fall von wirtschaftlicher Enteignung, der aber rechtlich trotz der Eigentumsgarantie der Rente durch das Bundessozialgericht weder zu verhindern war noch strafbar ist – keine rechtliche Enteignung im Sinne von Art. 14 GG.

  • Nach der Finanztheorie hat Geld nicht nur eine Wertaufbewahrungs- sondern auch die Tauschfunktion.

Wegen der exklusiven Verschuldung in der ganzen Welt haben die USA, die Euro-Zone und die meisten anderen Länder den „Point of no return“ bereits überschritten, können sich also durch Sparen, Steuererhöhungen oder andere Refinanzierungsmöglichkeiten nicht mehr entschulden.

Wo immer das in der Geschichte geschehen ist, entstand eine erst langsame, dann immer schnellere und schließlich galoppierende Inflation, welche die Werterhaltungsfunktion des Geldes zerstört hat, aber auch im letzten Drittel die Tauschfunktion durch eine Währungsreform beenden musste.

Durch Währungsreformen wird Geld abgewertet (meist 10 zu 1) wird den Menschen also das Geld praktisch vernichtet.

Eine solche Geldvernichtung wird von der Plutokratie bereits vorbereitet, indem die Zentralbanken und Finanzpolitiker eine „Reform“ des Geldes hin zur digitalen Zahlung betreiben. Dann gibt es überhaupt kein Geld mehr, sondern nur noch Zahlungsvorgänge und Zahlungsansprüche gegen die Zentralbank. Wir hätten dann nicht mehr die Freiheit, selbst mit Geld zu bezahlen, was wir wollen, sondern wir müssen bei unserer Zahlung Verhaltensnormen der Regierung einhalten oder wie in China Sozialpunkte erfüllen, werden also finanziell von souveränen Bürgern in jedem Zahlungsvorgang unter die Aufsicht der Zentralbank gestellt.

Bisher sind alle diese Währungsreformen die größten wirtschaftlichen Enteignungen in den Ländern gewesen, aber nie als rechtliche Enteignung qualifiziert worden. Auch dieses Mal wird uns die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht schützen.

  • Die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass der Staat von heute auf morgen unser Geschäft verbieten, unsere Unternehmen vernichten und unser Privatleben blockieren kann. Die neue Regierung hat daraus gelernt, dass man auch mit Vorschriften ganze Branchen (Automobilindustrie, Landwirtschaft, Chemie) nach Ideologiezwecken umerziehen, d.h. reduzieren oder sogar vernichten kann. Die ideologiegesteuerten Zwangsmaßnahmen mit wirtschaftlichen Verboten, Regulierungen, Bedingungen und bürokratischen Gängelungen nehmen zu, sind wirtschaftliche Schädigungen unserer Betriebe und unseres wirtschaftlichen Vermögens – aber eben Regierungshandlungen und deshalb nur wirtschaftliche Enteignung, aber eben noch nicht rechtliche Enteignung im Sinne von Art. 14 GG.

Konsequenz daraus: Die Väter des Grundgesetzes haben sich wirtschaftliche Enteignung nicht vorstellen können. Hätten sie gewusst, wie hemmungslos unsere Zentralbank und unsere Regierung uns unser wirtschaftliches Vermögen entziehen und vernichten kann, hätten sie sicher die Enteignung im Art. 14 GG nicht nur auf Sachvermögen, sondern auch auf das Wirtschaftsvermögen bezogen.

So müssen wir von unseren Politikern verlangen, dass die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht nur auf das Sachvermögen beschränkt bleibt, sondern auf das wirtschaftliche Vermögen ausgedehnt wird, dass wir also auch vor wirtschaftlicher Enteignung geschützt werden.

Die Pflicht dazu ergibt sich einmal aus der Souveränität des Staatsbürgers als letzte Instanz der Politik und außerdem aus dem Grundsatz der Marktwirtschaft, dass jeder grundsätzlich das Recht auf den eigenen Arbeitsertrag hat und auf das damit selbst geschaffene Vermögen.

Oder lassen wir wieder wie im Kommunismus den Eigentumsvorrang des Staates mit freier Enteignung der Bürger zu?

 

[1] Vgl. dazu Hamer, E. und I. „Mittelstand unter lauter Räubern, die Plünderung der Selbständigen“, Hannover 2011

[2] Vgl. Enteignungsgesetze der DDR und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu

[3] Vgl. Hamer, E. „Wer finanziert den Staat?“, Hannover 1982, S. 112 ff.

[4] Vgl. Hamer, E. „Wer finanziert den Staat?“, Hannover 1982, S. 112 ff.

[5] Fasst man Haushalt und Unternehmen gruppenspezifisch zusammen, so ist die Obergruppe am Aufkommen der direkten Steuern nur mit 15 %, bei den indirekten Steuern und Sozialabgaben dagegen praktisch nicht beteiligt, trägt der Mittelstand sowohl bei den direkten Steuern als auch bei den Sozialabgaben mit Abstand die stärkste Staatslast, so Hamer, E. „Wer finanziert den Staat?“, 2. Auf. 1982, S. 167

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