Die Regierung dreht bei der Verfolgung der patriotischen Opposition mit einem Eifer auf, der an Fanatismus grenzt. Letzter vorläufiger Höhepunkt: eine Pressekonferenz der linksextremen Bundesinnenministerin mit dem nicht weniger extremistischen VS-Chef. Hier im Folgenden dazu ein Kommentar von Björn Höcke.
„Wenn eine Regierung eine totalitäre Herrschaft etablieren will, werden die Freiheitseinschränkungen in der Regel mit einem ausgerufenen Notstand begründet. Inszenierte Massendemonstrationen dienen als Vorwand und Legitimation dafür, daß die Regierung handeln muß. Man wundert sich dann, wie schnell ein fertig ausgearbeitetes Programm aus der Schublade gezogen wird. Ein solches »Maßnahmenpaket« stellte Innenministerin Nancy Faeser zusammen mit ihrem Paladin und »Verfassungsschutz«-Chef Thomas Haldenwang und dem Leiter des BKA Holger Münch vor.
Es geht darin um nichts anderes als die Entrechtung der Opposition bzw. all jener, die sie — die Regierung — als vermeintlich »rechtsextrem« abstempeln. Wobei es eine wirkliche Trennschärfe und Differenzierung des politischen Lagers rechts der SPD nicht mehr gibt. »Wer nicht mit uns ist, ist gegen uns« — und damit per se ein »Staatsfeind«, lautet das Credo. Natürlich tragen solche Maßnahmen immer verharmlosende Namen, wie beispielsweise das »Demokratiefördergesetz«.
Unter dem Schlagwort »Resilienz der Demokratie stärken« will die Regierung nun Einfluß auf Organisation und Verfahren des Bundesverfassungsgerichts nehmen und das zur Verstetigung ihrer Macht im Grundgesetz festschreiben. Das ist ein massiver Angriff auf die Gewaltenteilung.
Der Inlandsgeheimdienst soll — nun ausgestattet mit neuen Datenübermittlungsbefugnissen — bei anderen Behörden »weitergehende Maßnahmen anregen«, wie es in dem Pamphlet heißt. Beispielsweise soll auf Gaststätten Druck ausgeübt werden, daß sie ihre Räumlichkeiten nicht mehr für mißliebige Veranstaltungen zur Verfügung stellen sollen. Auch der Anruf beim Arbeitgeber gehört dazu.
Unter der Rubrik »Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen« will man die (Zitat!) »zu hohe Hürde des Verhetzungs- und Gewaltbezugs in § 8a BVerfSchG […] durch ein auf das Gefährdungspotenzial abstellenden Ansatz« ersetzen. Haldenwang: »Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbereitschaft zu achten, denn es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebungen.« Man will die Hürden senken und schon bei der freien Meinungsäußerung die wirtschaftlichen Daumenschrauben anziehen können. Das bedeutet konkret: Unkomplizierter Zugang zu Kontostammdaten, Zugriff auf ein Immobilientransaktionsregister und dann soll der Inlandsgeheimdienst — wie in dem vorangegangenen Punkt beschrieben — behördlicherseits Druck auf Finanzinstitute ausüben können. Kampagnenartige Kontokündigungen kennen schon einige, die sich aktiv für die Opposition einsetzen. Das soll nun vereinfacht und zu seinem staatlichen Mechanismus professionalisiert werden. »Niemand, der an eine rechtsextreme Partei spendet, soll unentdeckt bleiben«, erklärt Nancy Faeser.
Es folgen: Reiseverbote für Oppositionelle, ein weiterer Ausbau des Denunziantenwesens und der Zensur im Netz, »Früherkennungseinheiten« gegen vermeintliche »Desinformation« aus dem Ausland (DDR-Bürger kennen das nur zu gut), politische Waffengesetze, die weitere Politisierung der Sportvereine, eine Neuauflage des Radikalenerlasses, wie wir ihn im Westen zur Zeit der RAF kannten, und Ruhestandsregelungen, die ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zum Schweigen verdonnern sollen, wenn ihnen ihre Pensionen lieb sind.
Mit dem »Demokratiefördergesetz« soll die Finanzierung von politisch genehmen »zivilgesellschaftlichen« Vereinen und Verbänden institutionalisiert werden, die sich als sogenannte Nichtregierungsorganisationen bezeichnen. Hier lehnt Lisa Paus ausdrücklich die Extremismusklausel ab, die auch Linksextremisten oder Islamisten betreffen könnte.
Es wurde wiederholt betont, daß Meinungsäußerungsdelikte, die an sich strafrechtlich nicht relevant sind, im Fokus stehen. Wer ist eigentlich gefährlicher für die Verfassungsordnung: Diejenigen, die sich mit ihren Meinungsäußerungen noch im Rahmen des Erlaubten bewegen oder diejenigen, die die Meinungsäußerung nach eigenem Gutdünken einschränken wollen?“
Quelle: t.me/BjoernHoeckeAfD/2024