„Totalreform des öffentlichen Rundfunkwesens“

Am 6. Oktober 2023 sprach der stellvertretende Vorsitzende der SWG, Bernd Kallina, als Medienexperte auf Vorschlag der AfD-Fraktion im Rheinland-Pfälzischen Landtag zum „4. Medienänderungsstaatsvertrag“. Bernd Kallina war 30 Jahre lang Deutschlandfunk-Redakteur in den Hauptabteilungen „Intendanz“ und „Politik und Zeitgeschichte“. Seine Ausführungen wurden – wie üblich bei Redebeiträgen, die nicht der Auffassung des Mainstreams entsprechen – von linker Seite oft durch Zwischenrufe unterbrochen, wodurch sich der Redner allerdings nicht irritieren ließ.

Die Diskussion um den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in Deutschland wird immer noch leidenschaftlich geführt. Dabei geht es nach wie vor um die von Kritikern als „Zwangsgeld“ gescholtene Rundfunkgebühr, aber auch um die zunehmende politische Einseitigkeit von ARD, ZDF usw., überzogene Intendantengehälter sowie die aufsehenerregenden Korruptionsskandale der jüngsten Vergangenheit. Wir geben hier die Rede von Bernd Kallina als Beitrag zu dieser Auseinandersetzung zur Kenntnis:

Acht Punkte zur Anhörung per Videokonferenz zum Gesetzentwurf der Rheinland-Pfälzischen Landesregierung „4. Medienänderungsstaatsvertrag“

Vorgetragen von Dipl.sc.pol. Bernd Kallina, Bonn, Rundfunk-Redakteur a.D.

Punkt 1:

Die richtungsweisende Rede über die Lage und Zukunft des ÖRR in Deutschland vom WDR-Intendant Tom Buhrow vor dem Übersee-Club in Hamburg im November 2022 verdient hervorgehobene Aufmerksamkeit. Er sprach u.a. über eine mögliche Fusion von ARD und ZDF. Deswegen stelle ich zentrale Aussagen von Buhrow an die Spitze meiner acht Vortragspunkte:

O-Ton Buhrow: „Erstens: Wir müssen aus dem bisherigen ‚System Staatskanzleien hier, Sender dort‘ ausbrechen. Zweitens: Wir brauchen dafür einen runden Tisch, der einen neuen Gesellschaftsvertrag ausarbeitet. Eine Art verfassungsgebende Versammlung für unseren neuen, gemeinnützigen Rundfunk und drittens: Es dürfe an diesem runden Tisch keine Tabus und keine Denkverbote geben.“

Punkt 2:

Offenbar in Reaktion auf eine Reihe schwerwiegender Betrugs- und Finanzskandale in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, erwähnt sei hier der auslösende Fall der RBB-Intendantin Patricia Schlesinger des Sommers 2022 und eine Reihe verwandter Vorkommnisse, ist man jetzt seitens des Gesetzgebers bemüht im hier vorliegenden 4. Medienänderungs- staatsvertrag übergreifende Regelungen in den Bereichen Transparenz, (Aussprache: kom·plai·ens) Compliance und Gremienkontrolle im ÖRR aufzunehmen. Dies erscheint überfällig, denn:

Trefflich widmete die renommierte „Neue Zürcher Zeitung“ im August 2022 der unerfreulichen Thematik einen Aufmacher-Beitrag auf auf ihrer Titelseite, Überschrift „Der Skandal ist das System selbst“ und weiter: „Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk herrschte eine Selbstbedienungs- mentalität. Das ist kein Wunder, denn die intransparente Finanzierung lädt zum Missbrauch ein.“

Den vielfältigen Missbrauch durch neue Kontrollinstanzen abzustellen ist ausdrücklich zu begrüßen, kann aber nur ein Anfang sein, die aufgeblähte Struktur des „gebührenfinanzierten Rundfunksystems“ grundsätzlich auf den Prüfstand und damit im Sinne von Tom Buhrow in Frage zu stellen. Eine Bestandsaufnahme der nachweislich gravierenden Fehlentwicklungen zeigt Erschreckendes.

Punkt 3:

Vor Kritik und einem umfassenden Reformvorschlag sollen jedoch zunächst auch die positiven Aspekte im ÖRR benannt werden. Nicht alles was von den Sendern kommt, ist schlecht. Im Gegenteil. Es gilt hinzuweisen z.B. auf

  • Handwerklich wunderbar gemachte Tier- und Natur-Reportagen;
  • Reiseberichte über landschaftliche Schönheiten in Deutschland und Ländern der ganzen Welt;
  • Mitreißende Sportübertragungen;
  • Hilfreiche Straßenverkehrsmeldungen sowie
  • Reportagen über große Unfälle, bedeutende Kriminalfälle und Naturkatastrophen,
  • Anregende Rundfunk-Schaufenster für leckere Kochrezepte und
  • die täglichen Wetterberichte, soweit sie nicht einseitig klima-ideologisch aufgeladen sind, Motto: Das Wetter kann am nächsten Tag sonnig oder regenfrei sein, obwohl die Meldung von den Wetterfröschen der ARD und vom ZDF stammen.

Punkt 4:

Die Kritik am real-existierenden ÖRR kann im Überblick so zusammengefasst werden, dass überall dort, wo es um

  • politische, gesellschaftliche, kulturelle oder zeitgeschichtlich strittige Fragen geht,
  • allzu oft gängelnde Interpreten links-grüner Couleur am Werke sind.
  • Diese missbrauchen ihre journalistische Informations-Macht zur verstörenden Manipulation.
  • Stichwort: Haltungs-Journalismus statt umfassender Aufklärung!

Damit verstoßen diese Akteure gegen die laut Rundfunkstaatsvertrag auferlegte Pflicht zur Ausgewogenheit, die im § 11, Absatz 2 ganz klar ausformuliert ist, Zitat: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

Punkt 5:

Herrschafts-soziologisch hat sich im Wandel von der klassischen Industrie- zur Informationsgesellschaft eine neue Klassenlage entwickelt, deren privilegierten Informations-Akteure Helmut Schelsky als die „Klasse der Sinnvermittler“ oder auch als „Reflexionselite“ bezeichnete. In ihrer Herrschaft über die Klasse derer, die mit ihrer Arbeit die für alle notwendigen Güter- und Dienstleistungen produzieren, sah er den kritischen Punkt in der Entwicklung in unserem Land.

Wenn von Meinungsmanipulationen durch ÖRR-Medien die Rede ist, so soll damit nicht einer Verschwörungstheorie das Wort geredet werden. Es geht dabei nicht, jedenfalls nicht primär, um plumpe Fälschung, wenn auch diese immer wieder vorkommt. Gemeint ist eine auffällige Verengung des Diskursraumes in Verbindung mit der viel subtileren und für viele schwerer zu durchschauenden Lenkung der öffentlichen Meinung durch die Auswahl sowie die Art und Weise der Darstellung von Informationen.

Damit hat sich in den letzten Jahrzehnten im Sinne von Helmut Schelsky eine neue Klassenkampf-Lage herausgebildet, denn, Zitat: „Nicht der Besitz der Produktionsmittel im Sinne der Güterproduktion, sondern der Besitz der Produktionsmittel im Sinne der Sinnproduktion, der Bewusstseins- und Normbeherrschung einer Bevölkerung machen heute die Fronten der Klassenherrschaft aus.“

(Quelle: Helmut Schelsky: „Die Arbeit tun die anderen – Klassenkampf und Priesterherrschaft der Intellektuellen“, Westdeutscher Verlag, Opladen 1975)

Punkt 6:

Zu den offenkundigen Manipulationen im zeitgenössischen ÖRR gehört die weitgehende Ausgrenzung von fast allem, was als politisch „rechts der Mitte“ oder als „konservativ“ bezeichnet werden kann. Im Zentrum steht dabei z. Zt. die zweitgrößte deutsche Partei, die Alternative für Deutschland, AfD, einer erst zehn Jahre alten Partei, die inzwischen von bundesdeutschen Wählerinnen und Wählern im zweistelligen Millionenbereich gewählt wird. In östlichen Bundesländern ist sie bereits stärkste Partei.

Laut Artikel 21 unseres Grundgesetzes wirken Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, d.h., eine angemessene Berichterstattung des ÖRRs über das politische Wollen und Wirken von – insbesondere – parlamentarisch vertretenen Parteien wäre angesagt, ja verpflichtend. Diese findet jedoch in Bezug auf die AfD, vor allem im Vergleich zur Berichterstattung über andere Parteien, nicht statt.

Dazu nur zwei bezeichnende Beispiele:

  • Beispiel 1: In den Hauptnachrichtensendungen von ZDF und ARD kommt die AfD – wenn überhaupt – nur am Rande vor, jedenfalls nicht der Anzahl ihrer Wähler und Parlamentsvertreter nach angemessen. Ganz im Gegensatz zu der in „Linkspartei“ umbenannten SED, der Diktaturpartei der ehemaligen DDR. Letztere wird erkennbar, an Sendezeiten gemessen, klar bevorzugt, obwohl sie – geschichtspolitisch betrachtet – für Schießbefehl und Mauermord ebenso verantwortlich war wie für den menschenverachtenden Einsatz der Staatssicherheit im Kampf gegen Deutsche in Ost und West.
  • Beispiel 2: AfD-Vertreter werden zu den meinungsbildenden Talkshows wie Hart aber fair, Anne Will, Sandra Maischberger, Markus Lanz oder Maybritt Illner nur vereinzelt, ebenfalls in einem krassen Missverhältnis zum millionenfachen Wählerblock, eingeladen. Eine einigermaßen faire und gleichwertige argumentative Auseinandersetzung mit ihnen findet nicht statt. Das widerspricht allen Grundsätzen demokratischer Diskurse.

Es drängt sich der Eindruck auf, als ob nach wie vor Herbert Marcuse, Chefideologe der „Frankfurter Schule“, in den Redaktionen mit seiner Sichtweise im „Kampf gegen Rechts“ dominierte. Gab doch Marcuse als maßgeblicher Ziehvater der 68er-Revolte in seinem Werk „Kritik der reinen Vernunft“ bereits 1966 die demokratiefeindliche Parole aus, dass „vor allem gegenüber den Konservativen und der politischen Rechten Intoleranz auch gegenüber dem Denken, der Meinung und dem Wort geübt werden müsse.“

Punkt 7:

Auch die Einladungspolitik gegenüber Publizisten im Printmedienbereich ist durch eine ausgrenzende Schieflage gekennzeichnet. Während in den erwähnten meinungsbildenden Talkshows von ARD und ZDF laufend Vertreter der Leitmedien wie Spiegel, Zeit, Süddeutsche Zeitung, TAZ, Freitag oder FAZ vertreten sind, gehen hochqualifizierte Journalisten im Mitte-Rechts-Segment leer aus.

Auch hierzu zwei Beispiele:

Nach meiner Recherche wurden folgende Chefredakteure von deutschen Wochenzeitungen mit starker Marktpräsenz im Zeitschriftenhandel noch nie eingeladen. Es sind dies

  • Dieter Stein, Chefredakteur der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ und
  • René Nehring, Chefredakteur der „Preußischen Allgemeinen Zeitung“.

Aus politik- und kommunikationswissenschaftlicher Sicht sind beide Wochenzeitungen führende und meinungsbildende Publikationen im deutschen Mitte-Rechts-Segment. Ihre Redakteure dauerhaft aus dem demokratischen Diskurs auszuschließen widerspricht nicht nur dem staatsvertraglichen Programmauftrag des ÖRR. Derartige Ausgrenzungspraktiken sind in normalen westlichen Demokratien unüblich.

Punkt 8:

In der eingangs erwähnten Rede von Tom Buhrow hob der damalige WDR-Intendant seinen Eindruck zur ÖRR-Lage hervor, Zitat: „Mein fester Eindruck ist: Deutschland scheint uns nicht mehr in dem Umfang zu wollen – und auch finanzieren zu wollen – wie heute“.

Dies aufgreifend schlägt die AfD eine Totalreform des öffentlichen Rundfunkwesens vor, das hier in seinen Grundzügen kurz vorgestellt wird:

  • Die föderale und regionale Struktur soll erhalten bleiben. Die regionalen Rundfunkanstalten sollen jeweils ein Radio- u. ein Fernsehprogramm betreiben, die höchstens für 3 Stunden täglich zu einem bundesweiten Programm zusammengeschaltet werden (Network-Prinzip).
  • Außerdem soll es jeweils einen deutschlandweiten Radio- bzw. Fernsehsender geben.
  • Die Deutsche Welle bleibt als Auslandssender ebenfalls erhalten.
  • Die übrigen Fernseh- und Radiosender werden privatisiert bzw. abgewickelt, falls sich kein Käufer findet.
  • Sämtliche Programme sollen werbefrei sein und mit einem Gesamthaushaltsvolumen in Höhe von zehn Prozent des heutigen ÖRR-Gesamthaushaltes von 2022 auskommen.
  • Programme, die sich unter Wirtschafts-Gesichtspunkten problemlos durch private Anbieter realisieren lassen, z.B. Fußballübertragungen und allgemeine Unterhaltungssendungen, sollen ihnen auch überlassen bleiben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

 

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