„Wannsee 2.0“ – eine VS-Operation?

von Redaktion

Die „Recherchen“ des linken Netzwerkes „Correctiv“ bezüglich eines angeblichen Geheimtreffens der AfD wegen der „Deportation“ von Migranten haben sich überwiegend als unwahr erwiesen. Inzwischen liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine konzertierte Aktion gehandelt haben könnte, von der Politik und Medien im Voraus Bescheid wussten.

Alle deutschen Mainstreammedien haben die unwahren Behauptungen von „Correctiv“ ungeprüft und wie gleichgeschaltet übernommen und zu einer breit angelegten Hetzkampagne gegen die AfD verwendet. Gleiches tat die Kartellpolitik.

Der Zweck der Übung liegt auf der Hand: Zweifler in Politik und Medien sollten von der angeblichen Notwendigkeit eines AfD-Verbotes überzeugt werden. Ziel ist es natürlich, die demokratische Oppositionspartei als lästigen Konkurrenten um hochbezahlte Parlamentsmandate und Mahner für Demokratie und Rechtsstaat loszuwerden.

AfD-Chefin Alice Weidel bezeichnete die Vorgänge zu Recht als den größten Polit- und Medienskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte. Sie ergänzte: „Das sind DDR-Methoden!“ Man könnte auch noch schärfere Vergleiche mit anderen Regimen verwenden.

„Correktiv“ gelangte an Informationen über das Potsdamer Treffen von Privatleuten durch mutmaßlich illegale Geheimdienstmethoden. „Correcitv“ ist staatsfinanziert (d.h. vom Kartell der Altparteien) und man kann vermuten, dass die Organisation dazu einen Auftrag aus der Politik erhalten hat. Allerdings kann auch davon ausgegangen werden, dass dieser Verein weder über spezielles Wissen bezüglich Ausspäh- und Abhöraktionen, noch über die entsprechende Ausrüstung verfügt.

Anders sieht es da beim Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ aus. Es ist ja bekannt, dass dieser auf Geheiß der Kartellpolitik die AfD und verschiedene ihrer Organisationen mit geheimdienstlichen Methoden beobachtet, dies zumindest „darf“. Auch ein Motiv liegt vor: Hat doch VS-Chef und CDU-Mann Haldenwang es öffentlich als Aufgabe seines Dienstes bezeichnet, die Umfragewerte der AfD zu senken, mithin die demokratisch gewählte Opposition verfassungswidrig zu schädigen.

Was liegt näher zu vermuten, dass der so genannte „Verfassungsschutz“ nun auch Informationen aus Ausspähungen und Abhörungen an interessierte Kreise weitergab, um ein Verbot der missliebigen demokratischen Oppositionspartei AfD zu befördern? Beweisen lässt sich das (noch) nicht, doch sind ähnliche Machenschaften des „Dienstes“ in der Vergangenheit ja durchaus an die Öffentlichkeit gelangt, siehe z.B. „Celler Loch“.

Jedenfalls ging auch diese Aktion grundschief. Schnell flog auf, dass der Skandal um die „Wannseekonferenz 2.0.“ frei erfunden war. Es steht nun zu hoffen, dass neben der strafrechtlichen Aufarbeitung auch politische Konsequenzen folgen, nicht zuletzt in Form des Endes der Finanzierung der zwielichtigen Organisation „Correctiv“.

2 thoughts on “„Wannsee 2.0“ – eine VS-Operation?

  1. Der Vergleich mit der sog. Wannsee-Konferenz 1942 ist treffend. Es gibt Indizien, die „Wannsee 42“ als von unseren USA-„Befreiern“ getürkten Papp-Kameraden deuten lassen.

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