Wem dient die illegale Massenzuwanderung?

Jedenfalls nicht Deutschland. Sie schadet unserem Land, sie bedroht unser Gemeinwesen, und das in vielerlei Hinsicht.

Die illegale Massenzuwanderung findet vorwiegend in die Sozialsysteme statt. Das neu geschaffene Bürgergeld ist bereits jetzt ein Migrantengeld geworden, vom dem Einheimische kaum profitieren. Der Sozialforscher Raffelhüschen (kein Mann der Rechten) zeigt mit seinen Untersuchungen eindrucksvoll, dass die illegale Massenzuwanderung für Deutschland ein Verlustgeschäft ist[1]. Unsere Gesellschaft zahlt für die Migranten mehr, als diese wahrscheinlich jemals an Steuergeldern zurückgeben werden. Das Märchen von den „Fachkräften“ unter den Migranten, die wir dringend brauchen würden, ist längst als solches entlarvt.

Die illegale Massenzuwanderung ist vor allem Islamisierung. Mit den einwandernden Moslems kommen tausende kampfbereite Islamisten, die Deutschland in eine Scharia-Herrschaft verwandeln wollen. Sie bringen Gewaltkriminalität mit, gegen die der Staat kaum noch in der Lage bzw. willens ist, effektiv vorzugehen. 80% der so genannten „Gefährder“ befinden sich laut einem Pressebericht auf freiem Fuß. Parallelgesellschaften, darunter kriminelle Großclans, breiten sich ungehindert aus und unterwandern unser Rechtssystem.

Die Grenzöffnung durch Merkel 2015 war illegal und verfassungswidrig. Seitdem kommen jeden Tag Hunderte „Asylbewerber“ aus sicheren Drittländern über unsere Grenze. Sie hätten sie nie überschreiten dürfen. Illegaler Grenzübertritt ist strafbar. Ebenso strafbar handeln Behörden, die Asylbewerber aus sicheren Drittländern einreisen lassen. Verfassungswidrig ist auch die exzessive Duldungspolitik der Regierung, die unberechtigte oder abgelehnte Asylbewerber nicht nur nicht wie geboten des Landes verweist, sondern sogar ihre Familien nachziehen lässt. Dieser auf Ideologie basierende Moralismus bedroht den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig und verstößt daher gegen das Grundgesetz, welches staatliches Handeln auf das Gemeinwohlprinzip, basierend auf dem allgemeinen Sittengesetz, verpflichtet. Ein Moralismus, der mehr und mehr das Recht verdrängt und letztlich ins Chaos und in den Bürgerkrieg führen muss[2].

Unser Grundgesetz aber bestimmt Deutschland als das Land der Deutschen. Der Staatsrechtler Karl-Albrecht Schachtschneider hat in seinem Buch „Die Souveränität Deutschlands“ eindrucksvoll gezeigt, dass der Staat die Pflicht hätte, die deutsche Identität, welche unsere Verfassung ausdrücklich als maßgeblich für unser Gemeinwesens ansieht, zu schützen. Das Grundgesetz spricht von deutschen Volk und von nichts anderem. Dieses Volk aber hat, wie jedes der Welt, seine eigene spezifische kulturelle Identität, die es kennzeichnet und die es zu bewahren gilt.

Stattdessen wird durch die illegale Massenzuwanderung unsere kulturelle Identität in einer multikulturellen Gesellschaft aufgelöst. Insbesondere der Islam aber ist mit den Grundwerten unserer Verfassung nicht vereinbar, wie wiederum u.a. Schachtschneider darlegt[3]. Ernst-Wolfgang Böckenförde, einer der wichtigsten deutschen Staatsrechtler und Verfassungsrichter, sagte 2007, dass es verfassungsrechtlich geboten sei, dass der Islam in Deutschland in der Minderheit bliebe[4]. Genau das Gegenteil geschieht aber jetzt.

Die illegale Massenzuwanderung schadet Deutschland. Wem aber nützt sie? Die Antwort ist klar:  Einer deutschfeindlichen politischen Klasse, die durch ein neues Einwandererproletariat seine Macht gegen das eigene Volk sichern will. Man kann es auch so ausdrücken: Eine politische Klasse, die sich – wiederum in verfassungsfeindlicher Weise – ein neues Staatsvolk schaffen will. Dieses Einwandererproletariat soll dann mit Masse von staatlichen Mitteln existieren und auf diese Weise von der Politik steuerbar sein. Eigentum wird es dann weder für die neue migrantische Mehrheitsbevölkerung, noch für die verbliebene indigene Minderheit geben. Die Marschrichtung haben die Globalisten des „World Economic Forum“ vorgegeben: „Ihr werdet nichts besitzen und glücklich sein“.

Es ist völlig klar, dass die illegale Massenzuwanderung gestoppt werden muss, damit morgen Deutschland noch das Land der Deutschen ist, wie es unsere Verfassung verlangt. Dazu gehört natürlich die Schließung der Grenzen, aber auch die Remigration. Dies bedeutet, die Rückführung derjenigen Ausländer in ihre Heimatländer, die keine Aufenthaltsberechtigung nach den einschlägigen Gesetzen oder internationalen Übereinkommen haben, sich integrationsunwillig zeigen oder in erheblichem Maße kriminell geworden sind. Dazu müssen Anreize geschaffen werden, dass diejenigen Ausländer, die in Deutschland auf Staatskosten leben, freiwillig in ihre Heimatländer zurückkehren. Hierzu gehört die grundsätzliche Kürzung der Sozialleistungen ebenso, wie die Unterstützung der Herkunftsländer durch eine sinnvolle wirtschaftliche Hilfe.

Dass eine solche Remigration illegal und verfassungswidrig sei, ist unwahr. Sie ist bereits jetzt aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich. Nicht nur die AfD fordert sie, in der Vergangenheit haben dies auch CDU und SPD getan. Sie muss nur politisch gewollt sein. Auch inhuman ist sie nicht. Es gibt kein Menschenrecht auf Migration, kein Recht, in ein fremdes Land einzuwandern. Dieser Auffassung entspricht das geltende Völkerrecht. Und um es deutlich zu sagen, eine Ausweisung von Inhabern der deutschen Staatsangehörigkeit ist ausgeschlossen. Ob es auf dem Wege einer Gesetzesänderung – die wiederum verfassungskonform wäre – möglich gemacht werden könnte, eine als Zuwanderer erworbene Staatsangehörigkeit in bestimmten Fällen wieder zu verlieren, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch dies wäre kein Verstoß gegen Grundrechte.

Auch das Asylrecht muss auf den Prüfstand. Der Staatsrechtslehrer Dr. Ulrich Vosgerau hat vorgeschlagen, dass subjektive Grundrecht auf Asyl in ein objektives Staatsziel umzuwandeln. Dies würde bedeuten, den Artikel 16a GG zu streichen (was verfassungsrechtlich möglich wäre) und in einem speziellen Gesetz das politische Asyl – und nur dies – als ein Gnadenrecht, das die Bundesrepublik Deutschland gewähren kann, festzulegen. Hieraus würden sich dann keine subjektiven Rechte für einen Asylbewerber ableiten lassen. Er könnte dieses Recht nicht, wie jetzt, vor deutschen Gerichten einklagen und dadurch eine unbegrenzte Aufenthaltsberechtigung erreichen. Asyl als verdeckte Einwanderung wäre dann ausgeschlossen.

Vor allem aber benötigt Deutschland ein Einwanderungsgesetz, dass seinen nationalen Interessen entspricht. Deutschland ist zweifellos ein Land, in welches Einwanderung stattfinden muss und soll, wie Vosgerau zu Recht betont. Allerdings ist es das einzige Land auf der Welt, dass sich seine Einwanderer nicht zu seinem Vorteil aussucht, sondern umgekehrt. Dieser unhaltbare Zustand muss beendet werden. Zuwanderung ist restriktiv zu handhaben. Zuwanderer müssen für Deutschland einen Mehrwert bedeuten, unsere Gesellschaft muss von ihnen profitieren können. Ebenso restriktiv muss natürlich die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft geregelt werden. Sie muss zwingend an eine gelungene Integration geknüpft sein und kann naturgemäß erst nach Jahren, regelmäßig erst nach einer Dekade, erfolgen dürfen.

Dass die eben gemachten Vorschläge verfassungsfeindlich sein sollen, ist eine Lüge. Sie wird verbreitet von denjenigen, die von der derzeitigen illegalen Massenzuwanderung profitieren wollen  und die darauf aus sind, Deutschland als das Land der Deutschen abzuschaffen, sei es aus Machtgier oder aus Hass auf das eigene Land und Volk.

Stephan Ehmke

Anmerkungen:

[1] Hier nachzulesen.

[2] Nachzulesen bei Karl-Albrecht Schachtschneider: „Erinnerung ans Recht“, Kapitel „Verfassungswidrige Masseneinwanderung“, Kindle-Version, Position 663.

[3] In seinem Buch „Die Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“.

[4] Zitiert bei Ulrich Vosgerau: „Die Herrschaft des Unrechts“, Kindle-Version, Position 1369.

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