Kommt jetzt die Enteignungswelle?

von Prof. Dr. Eberhard Hamer, Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V.

Liest man in historischen Schriften oder bei Marx über die Armut unserer Bevölkerung noch vor 200 Jahren, so kann man nicht glauben, dass wir erst 1811 die Bauernbefreiung hatten (bis dahin waren die Bauern hörig). Oder liest man Schilderungen über die Armut der Weber und der Fabrikarbeiter noch im 19. Jahrhundert, so muss einem unser heutiger Wohlstand paradiesisch vorkommen. Selbst wer nicht arbeiten will, bekommt Existenzgarantie zur gleichen „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“.

Die Wohlstandsentwicklung ist aber nicht kontinuierlich verlaufen, sondern hatte tiefe Einschnitte mit wieder Massenarmut, etwa nach dem 1. Weltkrieg, in der Weltwirtschaftskrise 1929 und durch den Kriegszusammenbruch 1945.

Immer wieder haben sich der deutsche Mittelstand und seine Arbeiter mit ungeheurem Fleiß und Sparsamkeit aus der Not wieder emporgearbeitet und nicht nur für sich selbst, sondern auch allgemeinen Wohlstand geschaffen. Das „Wirtschaftswunder“ nach dem letzten Weltkrieg ist ein Beispiel dafür.

Grundlage für die Bürger, sich selbst Vermögen zu schaffen, war das Selbstverantwortungssystem der Marktwirtschaft, welches jedem Menschen die Früchte seiner Arbeit vor allem selbst zusprach; – ganz im Gegensatz zum Staatsverwaltungssystem der DDR, welches die wirtschaftlichen Früchte der Bevölkerung zuerst dem Staat vorbehielt. Der Gegensatz beider Wirtschaftssysteme zeigt, dass die Menschen für sich selbst fleißiger sind als für den Staat, dass privates Vermögen den Menschen mehr wert ist als öffentliches Kollektivvermögen.

Deshalb wurde 1949 im Grundgesetz eine Eigentumsgarantie (Art. 14) festgelegt: Das „Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“

Allerdings wird eine Einschränkung sowohl beim Gebrauch des Eigentums als auch für Enteignungen „zum Wohl der Allgemeinheit“ vorgesehen. Letztere allerdings nur mit Entschädigung.

Fast 50 Jahre haben wir mit dieser Eigentumsgarantie sorglos gelebt, haben Vermögen in dem Bewusstsein angesammelt, dass uns der Staat dies nicht rauben könne und haben deshalb auch finanz- oder sozialpolitische Eingriffe des Staates in der falschen Annahme hingenommen, dass diese nie auf Kosten unseres privaten Wohlstands gehen würden, wie z.B.

  • die größte Verschuldung der deutschen Geschichte mit sogar Übernahme von 2 Bio. Europa-Schulden der 26 Mitgliedsländer,
  • die Öffnung unseres Sozialsystems mit Vollkaskosicherung für alle in der Welt, die zu uns kommen, auch wenn sie nicht arbeiten wollen,
  • das Versprechen von Renten, welche wegen der Bevölkerungsstruktur-entwicklung und der Schere zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen nachweisbar schon für die nächste Generation nie auszahlbar werden,
  • mehr als 60 Milliarden zum Teil langfristige Zahlungsversprechen für ausländische sinnvolle oder unsinnige Projekte, welche schon bald nicht mehr zahlbar sind,
  • die Beteiligung an einem uns nichts angehenden Krieg als größter europäischer Zahler und künftig Verpflichteter.

Wir hätten für einen Teil dieser leichtsinnigen Ausgaben und Zahlungsversprechen längst büßen müssen, wenn nicht unsere Finanzpolitiker und Zentralbanken die Geldmenge hemmungslos vermehrt hätten und die Schulden sogar noch als „Sondervermögen“ salonfähig gemacht hätten. Selbst Millionenverschuldungen wie der Corona-Fonds oder der Green Deal der EU (mit Haftung Deutschlands) brachten lediglich die gesamte deutsche Finanzwissenschaft in Aufruhr (und daraus die Gründung der AfD), ließen aber die Bevölkerung kalt, weil sie die Wirkung auf sich selbst noch nicht spürte.

Die Bevölkerung glaubt eben immer noch, dass „öffentliche Schulden“ ewige Schulden seien (Soros), nicht rückzahlbar und deshalb für den Privatmann nicht gefährlich.

Diese Täuschung fliegt nun auf. Der unsolide Staat greift immer mehr, erst indirekt und dann direkt, auf das Geld und das Vermögen seiner Bürger zu. Nur wer nichts hat, dem wird nichts genommen. Wer was hat, der muss bluten:

  1. Nicht nur die Kündigung des billigen russischen Erdgases, sondern auch die Verpflichtung, dafür dreimal so teures amerikanisches Fracking-Gas zu kaufen, hat die Inflation angetrieben. Sie wurde kontinuierlich durch steigende Staatsschulden und Geldmengenvermehrung in den letzten 30 Jahren vervierzigfacht, während sich die Gütermenge nur verfünffacht hat. Das Ergebnis war gestaute und schon ausgebrochene Inflation.

2 % Inflation bedeutet eine 2%ige Geldentwertung, also wirtschaftliche Enteignung des Bargelds, der Renten, der Kredite und aller anderen Geldwerte.

Der Dollar hat im Laufe seines Leens 99 % seines Wertes verloren, der Euro seit seiner Einführung 1999 gegenüber Gold 97 % Wertverlust gebracht.

Der Staat hat also durch Inflation unser monetäres Vermögen ständig entwertet – wirtschaftlich enteignet – und dann sogar auf den Inflationssatz noch Steuern erhoben.

Dennoch hat die Rechtsprechung diese vom Staat verursachte wirtschaftliche Enteignung bisher nicht als Enteignung im Sinne von Art. 14 GG gewertet.

  1. Unsere modernen Sozialstaaten verschulden sich hemmungslos, weil sie immer mehr ausgeben wollen als sie einnehmen. Sie stellen betrügerisch sogar diese Schulden als „Sondervermögen“ dar, obwohl Schulden eine bestehende Belastung der steuerzahlenden Bürger darstellen und wachsende Schulden eine wachsende Belastung, eine kollektive wirtschaftliche Enteignung.

Die Schuldentäter sehen diese wirtschaftliche Schädigung ihrer Bürger wohl als „zum Wohl der Allgemeinheit“ an, weil ja immerhin damit höhere Sozialkosten beglichen werden können. Neutral betrachtet sind diese Schulden aber wirtschaftliche Enteignung der derzeitigen oder nächsten Generation – welche die Rechtsprechung dennoch nicht als Enteignungstatbestand im Sinne von Art. 14 GG ansieht.

  1. Wirtschaftliche Enteignungen, auch Einschränkungen, welche die Bundesregierung oder die EZB für den Gebrauch des Geldes vorschreiben, z. B. die Begrenzung von Euro-Zahlungen auf 10.000,- Euro oder die Zahlungskontrolle bei Immobilienkäufen nach dem angeblichen „Geldwäschegesetz“ oder die Beschränkung der Barauszahlungen durch die Banken auf 1.000,- bzw. 2.000,- Euro oder die Kontokontrolle durch Finanzämter und andere Behörden oder die Begrenzung von Zahlungsmitteln an den Grenzen o.a. Ganz offen spricht die EZB bereits davon, dass Bargeld gegen digitale Zahlung ersetzt werden soll, so dass die Freiheit der Bürger, eigene Ausgaben mit eigenem Geld bezahlen zu können endet und es im Belieben der Banken steht, ob sie digitale Zahlung überhaupt wollen, zulassen und durchführen wollen.

Alle diese Begrenzungen und Einschränkungen der Geldnutzung stellen wirtschaftliche Eigentumsbeschränkungen dar, ohne dass sie als Enteignung im Sinne Art. 14 GG gelten würden.

  1. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist zwar die Rente ein geschützter Anspruch für den Rentenzahler. Tatsächlich aber wird sein Rentenanspruch ständig dadurch vermindert, dass Millionen von Nicht- und Nie-Zahlern Rentenrecht bekommen (Immigranten), dass die Rentenansprüche sich durch die ständige Inflation entwerten, dass die Zahl der Rentenzahler in der Bevölkerung sinkt, die der Anspruchsteller aber dramatisch steigt, also die Rentenkassen immer mehr in Zahlungsnot geraten werden. Schon jetzt muss der Staat über 120 Milliarden Euro Defizit der Rentenkassen jährlich zuschießen, um sie überhaupt flüssig zu halten. Dies wird schon in den nächsten Jahren wegen der staatlichen Finanzprobleme nicht mehr möglich sein, also reale Rentensenkungen erzwingen.

Dies stellt praktisch eine wirtschaftliche Enteignung der Rentner dar, ist aber immer noch keine Enteignung im Sinne des Art. 14 GG.

  1. Nach Art. 14 und 15 GG darf der Staat auch die Nutzung von Grundeigentum einschränken, wenn dies „im Allgemeinwohl“ erforderlich ist. Diese – eigentlich entschädigungspflichtige – Eigentumsbeschränkung nutzt die Ampel-Regierung schamlos und ohne zu zahlen aus, indem sie die landwirtschaftlichen Flächen einschränkt, deren Nutzung vorschreibt, den Waldbau einschränkt und mit Naturschutz unterbindet, Heizungen in Wohnungen verbietet und neue vorschreibt, teure Dämmung der Häuser verlangt, Mietstopp verfügt und vielseitig in die Nutzung von Gewerbegrundstücken eingreift. Alle diese Immobilienbeschränkungen sind zumindest wirtschaftliche Enteignungen, welche die Rechtsprechung bis jetzt zugunsten des Staates geduldet hat – sogar ohne Entschädigung –, welche aber unsere Immobilien zum Teil erheblich entwerten.

Das hatten wir schon in der früheren DDR, welche den Gebrauch der Immobilien so manipuliert, vorgeschrieben und die Mieten so reduziert hat, dass Eigentum praktisch entwertet war und verfiel. Die Heizungsvorschriften unserer jetzigen Regierung gehen den gleichen sozialistischen Weg.

  1. Ebenso wie die Geldvermehrung und dadurch Geldentwertung nicht grenzenlos ist, sondern immer in einer Währungsreform – meist Abwertung von 90 % – endet, haben in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg auch die Immobilieneigentümer durch die Zwangsabgabe eines Lastenausgleichs 40 % ihres Zeitwertes verloren. Ein gleicher Lastenausgleich wird im Finanzministerium (eigene Abteilung) wiederum für die kommende Währungsreform vorbereitet. Auch eine solche Generalbelastung bedeutet also Realverlust für den Immobilienbesitzer ohne Entschädigung. Als Enteignung würde es das Bundesverfassungsgericht erst ansehen, wenn der Lastenausgleich die Hälfte des Wertes des Grundstücks übersteigt. Der Grundstückseigentümer steht sich also mit Immobilienbesitzbei den staatlichen Enteignungen immerhin noch besser als der Geldwertbesitzer, der 90 % durch die Währungsreform verliert.

Wie schnell diese Enteignungen auf uns Bürger zukommen, hängt davon ab,

  • wie schnell sich die Inflation zur „galoppierenden Inflation“ beschleunigt und damit eine Währungsreform erzwingt,
  • wann und wie stark eine Wirtschaftskrise die Einnahmen reduziert, die Sozialausgaben aber erhöht und damit den Zwang zu Enteignungen der Bürger herbeiführt,
  • wie hemmungslos ein Staat seine Schulden vermehrt oder seine Wirtschaft ruiniert und damit zahlungsunfähig wird,
  • wann internationale Finanzkrisen auch auf Europa und Deutschland überschwappen.

Finanzpolitiker rechnen damit nicht erst langfristig.

Fazit:

Der Bürger fällt nicht nur privat mit seinem Besitz durch private Kriminalität immer stärker unter die Räuber; – trotz grundgesetzlicher Eigentumsgarantie ist der eigene Staat für ihn sogar größte Vermögensgefahr.

Wirtschaftliche Enteignungen finden bereits in großem Umfang nicht nur monetär, sondern auch real statt, ohne dass der Staat wie in Art. 14 GG vorgesehen, dafür entschädigt.

Der große Schlag gegen unser Finanzvermögen (90 %) und unser Immobilienvermögen (40 – 50 %) wird bereits vorbereitet und wird mittelfristig kommen.

Nur Gold kann der Staat nicht greifen. Verbietet er nämlich den Handel und oder den Besitz von Gold, steigen erfahrungsgemäß dessen Preis und Wert, hat die Eigentumsbeschränkung für den Goldbesitzer Wertsteigerungsfolgen.

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