Am Werk in Rheinland-Pfalz: politische Gesinnungsjustiz

Der Justizskandal von Ludwigshafen weitet sich aus. Der aussichtsreiche Kandidat der offensichtlich einzigen noch verbleibenden demokratischen Partei in Deutschland für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt wird durch Machenschaften verhindert, die an Sizilien erinnern: Im abgekarteten Zusammenspiel von Politik, Geheimdienst und Justiz wird der Kandidat um seine Grundrechte gebracht. „Tichys Einblick“ berichtet: 

„Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Joachim Paul abgelehnt. Die Hoffnung darauf, dass Paul Recht widerfährt, war gering. Denn es geht um Wahlen in Rheinland-Pfalz, wo laut Umfragewerten die SPD absteigt, während die AfD aufsteigt. Die SPD muss die Spielregeln verändern, um im Spiel zu bleiben.

Ludwigshafen ist zum Symbol für die Aushöhlung des Grundgesetzes und des willkürlichen Entzugs des passiven Wahlrechts nach Maßgabe der Gesinnung geworden. Nachdem der Kandidat der AfD, Joachim Paul, einfach von der Wahlliste für die Wahl zum Oberbürgermeister von einem zweifelhaften Wahlausschuss gestrichen wurde, hat der Kandidat, der Beamter und Landtagsabgeordneter ist, dagegen Klage eingereicht.

Das Verwaltungsgericht hat in einem Bescheid die Klage abgelehnt. Aus der Begründung wird deutlich, dass sich die Richter wohl eher von der Gesinnung, als vom Recht leiten ließen“.

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Der Fall Joachim Paul: Vom bürgerlichen Recht zum Gesinnungsrecht

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